Minijob und Vermittlung

  • Hallo,


    bin neu hier und habe das Forum schon gut durchsucht. Ich habe eine Frage bezüglich meines Nebenjobs. Die Regelung mit den maximal 15h Arbeit pro Woche trifft ja nur für ALG I zu denke ich mal. Das heißt man kann also mehr wie 15h pro Woche arbeiten, wobei dann der Verdienst entsprechend angerechnet wird. Nun meinte meine SB im letzen Gespräch das man mit einer Arbeit von mehr als 15h aus der Vermittlung fallen würde. Stimmt das?


    Viele Grüße
    Nicolle

  • Ich denke das dein SB davon ausgeht das wenn jemand mehr als 15 Stunden in der Woche arbeitet dies dann eine Tätigkeit im Sozialversicherungspflichtigen Bereich ist.Trotzdem kannst du dich weiterhin Vermitteln lassen das hat nichts damit zu tun wieviele Stunden du in der Woche arbeitest.

  • Ich denke das dein SB davon ausgeht das wenn jemand mehr als 15 Stunden in der Woche arbeitet dies dann eine Tätigkeit im Sozialversicherungspflichtigen Bereich ist.Trotzdem kannst du dich weiterhin Vermitteln lassen das hat nichts damit zu tun wieviele Stunden du in der Woche arbeitest.


    3 Fach Falsch ;)


    1. erstmal war es nicht der SB, sondern der AV


    2. Wenn man mehr als 15 Stunden arbeitet, ist man versicherungspflichtig beschäftigt.


    3. Sie wird keine Vermittlungen mehr bekommen, da Ihre AV Stufe IG (Integriert aber Hilfebedürftig) ist.


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • Diablo


    Ich würde dir empfehlen richtig zu lesen und nicht sinnlose Kommentare abzugeben.Sie hat von ihrem Sachbearbeiter abgekürzt auch SB gesprochen und auch wenn du 15 Stunden die Woche arbeiten gehst heißt das noch lange nicht das du dann versichert bist das kommt immer auf den Stundenlohn an.Eine Vermittlung kann man immer in Anspruch nehmen egal wieviele Stunden gearbeitet wird.

  • Hallo,


    ... meine SB im letzen Gespräch das man mit einer Arbeit von mehr als 15h aus der Vermittlung fallen würde. Stimmt das?


    Viele Grüße
    Nicolle


    Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Ein SB hat nicht mit Vermittlung zu tun, warum sollte Er/Sie dann darüber sprechen.


    Diablo


    Ich würde dir empfehlen richtig zu lesen und nicht sinnlose Kommentare abzugeben.Sie hat von ihrem Sachbearbeiter abgekürzt auch SB gesprochen und auch wenn du 15 Stunden die Woche arbeiten gehst heißt das noch lange nicht das du dann versichert bist das kommt immer auf den Stundenlohn an.Eine Vermittlung kann man immer in Anspruch nehmen egal wieviele Stunden gearbeitet wird.


    Die Frage war allerdings, ob Sie noch Vermittelt wird, dass suggeriert doch, dass Sie von der ARge vermittelt wird und nicht, dass Sie selber noch Vermittelt werden möchte.


    Ergo: Die Arge wird dich von dich aus nicht mehr vermitteln, die Behörde wird dir nur Vermittlungsvorchläge geben, wenn du dies ausdrücklich wünscht.



    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter