Unterhaltsfrage?

  • Hallo, habe mich hier gerade neu angemeldet. Vielleicht kann mir ja jemand helfen. Ich habe zwei Kinder fünf und acht Jahre alt. Mein Ex Mann zahlt bisher keinen Unterhalt, so dass ich nur Unterhaltsvorschuß bekomme. Bisher hat er sich nur Jobs gesucht, wo nichts über geblieben ist. Jetzt hat er wohl wieder einen Job, aber den vollen Unterhalt werde ich wohl trotzdem nicht bekommen. Meine Frage: Wenn er mit seiner Freundin zusammenlebt, zählt trotzdem nur sein Gehalt oder wird es schon als eheähnliche Gemeinschaft angesehen? Sollten die Beiden heiraten, wird dann Ihr Gehalt miteingerechnet? Schon mal danke für Eure Antworten.

  • nein, dein ex könnte sogar eine miliionärin heiraten, die unterhaltsschuld trägt er alleine und nicht seine "neue"


    wenn du mit dem unterhaltsvorschuss nicht zufrieden bist, bzw. dieser ja auch nicht ewig gezahlt wird, solltest du dir über einen anwalt den unterhalt einfordern für deine kinder, das geht dann übder das zuständige amtsgericht

  • 1) Unterhaltsvorschuss bekommst du immerhin bis zum 12. Lebensjahr, maximal aber 6 Jahre lang seit Bewilligung.
    2) Das mit der "Unzufriedenheit", die uiffi nennt, ist natürlich Q... Das Amt tritt doch sowieso nur ein, wenn im Übrigen nichts geht, also vorher alles geprüft wure. Wenn also jemand nichts hat und deshalb der Unterhaltsvorschuss gezahlt wird, kann dir auch der beste Anwalt der Welt nicht weiterhelfen und mithin auch kein Gericht, damit du mehr bekommst.
    3) Das Geld der möglichen potentiellen nächsten Frau wird nicht wirklich miteingerechnet, jedoch ändert es sich etwas bei den Ausgaben deines "Ex", so dass dem dann (wg. Ehegemeinschaft) mehr zur Verfügung bleibt als ohne Frau (wg. Kostenteilung etc.). Und das wirkt sich dann tatsächlich auch auf den zu zahlenden Unterhalt aus (je nach Betrachtungsweise positiv oder nicht), allerdings nur minimal.
    (Eigene Erfahrungswerte)

  • zu2. der unterhaltsvorschuss wird (leider) in den landratsämtern viel zu schnell ausgezahlt, obwohl viele mütter einfach nur zum amtsgericht gehen müssten und auf unterhalt klagen dürften... das ist aber einerseits den müttern zu kompliziert und den ämtern oft egal (sind ja landesgelder), also wird unterhaltsvorschuss gewährt, obwohl es einigen zuzumuten wäre, sich selbst um ihre angelegenheiten zu kümmern,
    der nachteil ist, das der landkreis nur für 100 prozent kindesunterhalt nach düsseldorfer tabelle aufkommt, oft also weniger als der mutter zustehen würde wenn sie den richtigen weg ohne unterhaltsvorschuss gehen würde
    hier geht es also (nicht immer aber oft) um den berühmeten spatz in der hand und nicht die taube auf dem dach
    und natürlich kann das amtsgericht helfen, denn es ist immerwieder zu sehen das die pfändungsfreigrenzen für den unterhalt der kinder beim barunterhaltspflichtigen auf 600-700 euro runtergeballert werden... also so weit, das der unterhaltstitel auch erfüllt werden kann, wenn man nur den richtigen anwalt nimmt.... aber gut, letztlich wird es diesen weg erst geben, wenn die 6 jahre um sind, dann wird es aber oft schwieriger, denn der landkreis üfändet schließlich schon seinen unterhaltsvorschuss wieder ein und die mutter liegt an 2. steller... also würde ich jeder mutter raten erst den weg über gericht zu wagen,oder bei völliger aussichtslosigkeit das UVG zu nutzen


    naja und was die lebenskosten angehen... es interessiert niemanden, wie die häuslichen ausgaben sich verändern oder nicht, einzig und alleine einkommen und werbewirksame ausgaben (nach dem ESTG) werden berücksichtigt, alles andre ist augenwischerei, DENN: würde es sowas geben würde der barunterhaltspflichtige ja auch weniger unterhalt zahlen, wenn der andere elternteil mit den kindern eine neue partnerschaft eingehen würde... und das gibt es ja schließlich auch nicht (obwohl ich das gerecht finden würde, immerhin der staat entwickelt ja auch eine unterhaltsvermutung in der sozialhilfe)

  • @ uffi
    Zum letzten Absatz: Ich wiederhole mich ungerne, aber in unserem Fall war das so. Der Richter hat, (nachdem der Vater der Kinder auf Reduzierung des Unterhaltes auf Null klagen wollte, weil er inzwischen mit der 3. Frau das 4. Kind hat) uns allen im Gerichtssaal vorgerechnet, dass sich durch die "neue" Ehe Dinge verschieben, wie eben beispielsweise Lebenshaltungskosten, die Möglichkeit, Betreuung zu teilen und so weiter. Ich denke mir hier nichts aus, eher würde ich nichts schreiben. Übrigens: Ich antworte immer nur auf Fragen, zu denen ich definitiv eigene konkrete Aussagen habe, die ich weitergeben kann, niemals Vermutungen oder dergleichen.

  • Welche Wege bleiben mir noch? Beim Anwalt bin ich schon wegen des Unterhaltstitels, den ich immer noch nicht habe. Dann hat mein Ex auch noch eine Privatinsolvenz laufen. Jetzt hat er endlich einen Job, wo er aber mal wieder nicht genug verdient, um den Mindestunterhalt zu zahlen. Hat sich auch extra nicht in seinem Beruf beworben, wo es mit Sicherheit mehr gegeben hätte. Was also bleibt mir noch, um mehr zu bekommen?

  • die insolvenz befreit ihn auch von unterhaltsschulden bis vor dem eröffnungstermin seiner insolvenz...
    andererseits hat er nur die eine insolvenzchance gehabt und diese nun vertan.... alle anderen unterhaltsschulden laufen neu auf
    den unterhaltstitel wirst du auch solange nicht in die handbekommen, solange das landratsamt forderungen an deinen ex hat, denn die vollstrecken daraus...


    und so hart es klingt, außer spesen nix gewesen, lirafe hat recht: nichts bleibt aber du hast die kinder!