Krankenversicherung

  • Hallo!


    Hier mal kurz mein Problem, möchte gerne mit meinem Lebensgefährten zusammen ziehen! Jetzt hatte ich öfters mal gelesen, dass es eine Regelung oder Gesetz gibt das mein Partner im ersten Jahr nicht für mich aufkommen muß? Wo finde ich dieses, falls es so etwas gibt! Habe einen Sohn aus einer vorherigen Beziehung(dieser bekommt keinen Unterhalt von seinem Vater) und wir haben eine gemeinsame Tochter(5 Monate alt)! Mein Lebensgefährte ist selbstständig und ich denke mal die Kosten für eine private Krankenversicherung für mich und beide Kinder wären enorm! Möchte unbedingt nach dem Babyjahr wieder arbeiten, dann wäre das Problem ja gelöst aber was ist in der Zwischenzeit! Würde mich über eine verständliche Auskunft freuen! Danke im Voraus!

  • Ihr habt ein Problem. Zwar gibt es Ausnahmen dergestalt, dass man, wenn man mit jemandem zusammenzieht, in dem ersten Jahr nicht als eine Einstehensgemeinschaft `(da würde Einkommen gegenseitig angerechnet) gelten muss, und zwar je nach Situation. Wenn ihr aber nun mal wirklich eine Familie (wenn auch ohne Trauschein) seid, ist diese Möglichkeit ausgechlossen. So, wie ich es verstanden habe, seid ihr eine "normale" eheähnliche Lebensgemeinschaft. Warum wollt ihr in diesem Fall Zuschüsse, wenn euer Bedarf auch so gedeckt ist?

  • Hallo Lirafe!


    Noch sind wir keine eheähnliche Gemeinschaft, da mein Lebensgefährte seinen eigenen Haushalt führt! Es geht mir hier nur um die Krankenversicherung für mich und meine Kinder! Bin ja im Moment zu Hause und bekomme Elterngeld und Hartz 4 Zuschuss, da ja auch der Vater von meinem Sohn keinen Unterhalt zahlt und ich auch keinen Anspruch mehr auf Unterhaltsvorschuss habe, mache ich mir jetzt Gedanken, dass im Falle eines Zusammnenzug´s wir die Kosten für eine private Krankenversicherung nicht decken können. Und ich möchte meinem neuen Lebensgefährten ja auch nicht abverlangen, dass er für uns alle verantwortlich ist! Er zahlt ja auch für unsere Tochter Unterhalt, was der Vater von meinem Sohn nie getan hat! Und in der heutigen Zeit verdient man auch als Selbstständiger keine Millionen mehr, dass dürfte wohl auch klar sein!

  • Hallo,


    wie liralife bereits schrieb, bildet ihr nach eurem Zusammenzug sofort eine BG, da ihr ein gemeinsames leibliches Kind habt.


    Ihr müsst euch auch nicht privat versichern, sondern könnt euch bei einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichern. Die Beiträge sind je nach Einkommen gestaffelt...der niedrigste Beitrag liegt bei ca. 150€ monatlich. Die Kinder werden natürlich mitversichert.

  • Kann den beiden nur zustimmen.Der Knackpunkt bei euch beiden ist einfach das gemeinsame Kind.Wenn ihr nun zusammenziehen wollt wird automatisch von einer BG ausgegangen und somit wirst du wohl keine Leistungen mehr bekommen.Warum muß es unbedingt eine private Krankenversicherung sein die gesetzlichen sind auch nicht schlecht und wenn ihr wieder mehr Einkommen habt könnt ihr immer noch wechseln.

  • Wenn du bisher in einer GK versichert warst (gehe ich von aus, da du bisher ALG II erhälst) kannst du dort auf jeden Fall auch versichert bleiben, allerdings müsstet ihr, wenn ALG II komplett wegfällt, deinen Beitrag selber zahlen. Deine Kinder sind auf jeden Fall dann kostenlos bei dir mitversichert.


    Wenn dein LG nicht sehr viel verdient, habt ihr eventuell Anspruch auf aufstockende ALG II-Leistungen, dann würde das Amt auch weiterhin deine KV übernehmen (und dein LG hätte bei Leistungsbezug die Möglichkeit, in die GK zurückzukehren).


    Euch würden insgesamt zustehen:


    2 x 316
    2 x 211 (wenn dein Sohn unter 14 ist)
    Miete und NK (für angemessenen Wohnraum), z. B. 500
    ___________


    1554 EUR


    Wenn dein LG netto weniger rausbekommt, stehen euch aufstockende Leistungen zu.


    Liebe Grüße,
    Jana