Wohnungswechsel wegen Schwangerschaft

  • Hallo an Alle!


    Zur Zeit bewohne ich eine 38 qm kleine 1-Raum-Whg, wobei der Wohnraum ca. 20 qm bemisst. Nun erwarte ich im Juni Nachwuchs. Beim AA/ARGE gelte ich als sogenannter "Aufstocker", bekomme also zu meinem monatlichen Gehalt etwas vom Amt dazu. Nun wollte ich umziehen. Die "Dame" vom Amt meinte allerdings, dass 20qm doch ausreichend wären um ein Kinderbett unterzubekommen. Dies ist leider nicht der Fall! Weiterhin war sie der Meinung, dass man (also ich) ruhig die Möbel umstellen oder einiges entfernen können, um den notwendigen Platz zu schaffen. Das finde ich nicht zumutbar, oder liege ich da falsch? :(
    Meine Frage ist nun, ob einem Kind eine gewisse qm-Zahl zusteht oder es gar das Recht auf ein eigenes Zimmer hat.

  • ja diese frage stellen sich alle zukünftigen muttis in deiner situation,
    fakt ist, dass man ersteinmal davon ausgeht, das ein neugeborenes ersteinmal bei mutti im zimmer nächtigen kann, erst später ein eigenes zimmer nötig wird
    eine beratung bei profamilia oder caritas sollte dir mehr klarheit bringen
    und für das möbelrücken ansich wirst du jemanden fragen müssen, entweder den kindesvater oder freunde und bekannte und verwandte

  • Dieses Thema ist hier schon mehr als einmal behandelt worden.Ein Recht auf ein eigenes Zimmer gibt es so nicht.Wenn dir die SB den Umzug nicht genehmigt kannst du nur entweder erstmal in der Wohnung bleiben oder du ziehst auf eigene Kosten um aber dann wird dir weiterhin nur die Mietkosten gezahlt die du jetzt bekommst.Einem Baby stehen noch keine qm zu da man davon ausgeht das das Kind anfangs sowieso im Zimmer der Eltern schläft.

  • Lieben Dank für Deinen Kommentar.


    Die Sache ist folgende: Ich könnte in eine 50qm 2-Raum-Whg. umziehen. Es ist ja nicht so, dass ich mit dem Kind nicht in einem Zimmer schlafen würde. Dies würde ich auch in der neuen Whg. tun.
    Um meine Frage etwas zu präzisieren: Ist es zumutbar mit einem Kind in einem Raum von nur 20 qm zu leben ? Leider besteht bei meiner jetzigen Wohnsituation auch keine Möglichkeit eine Wickelunterlage o.ä. im Badezimmer oder Küche anzubringen - dazu ist es einfach zu klein! Meine Whg. verfügt über nur einen Raum! Kann das Amt verlangen, dass ich persönliche Sachen verkaufe oder anderweitig loswerde um Platz für ein Kinderbett zu schaffen?

  • Eigentlich nicht.Ich würde an deiner Stelle einfach mal mit der SB sprechen und vielleicht versuchen das sie sich das bei dir vor Ort mal anschaut denn die Wohnung ist schon sehr klein.Die haben immer einen Ermessensspielraum.Wenn du gar nicht weiterkommst dann gehe einfach mal zu Pro Familia oder die Caritas dort gibt es Leute die dir auch in solchen Angelegenheiten versuchen zu helfen.

  • Also bei mir war es so das meine Bearbeiterin gesagt hatte das ich umziehen darf aber erst die volle miete bezahlöt bekommen würde wenn mein Sohn da ist.Also ich würde da mal richtig auf den Tisch hauen weil es wirklich nicht geht weil wenn kein platzt da ist wo soll man hin?