Umschulungskosten

  • Ich habe mal eine Frage die meine Bekannte betrifft.


    Sie bekommt schon seit einigen Jahren ALG2.Ihr Mann ist voll berufstätig und sie hat drei Kinder.Nun hat sie von der ARGE eine Umschulung bekommen die in zwei Wochen losgehen soll.Diese geht über zwei Jahre.Nun wurde ihr bei der ARGE gesagt das wenn sie innerhalb dieser zwei Jahre aus dem Bezug von ALG2 rausfallen sollte sie diese Umschulung zu 30% selbst bezahlen müßte.Bei ihr würde nun und das weiß sie schon jetzt in zirka einem halben Jahr genau das eintreffen da der Sohn mit seiner Ausbildung fertig wird und dann aus der BG wegen seines Einkommens herausfällt.Bei der Tochter ist es ähnlich.Sie beginnt im September eine Ausbildung und durch die Vergütung fällt auch sie aus der BG raus.Da der Mann ja Einkommen hat würde dieses dann ausreichen und sie hätte keinen ALG2 Anspruch mehr.Nun soll sie unterschreiben das sie eben diese 30% nachher selbst trägt.Meine Frage wäre nun ist das so in Ordnung bzw. gibt es das überhaupt.

  • da diese situation auch dem sb bekannt ist kann und darf sie nicht dazu gezwungen werden, denn sie wird hier übervorteilt
    immerhin wird eine umschulung ja gemacht, um die chancen auf die arbeitsvermittlung zu erhöhen, wenn die bedürftigkeit aber wegfällt ist das unsinnig,
    höchstens die umschulung wird begonnen und bei leistungsende auch beendet

  • Hallo,


    es ist leider richtig, dass alle Veränderungen der Einkünfte auch Folgen für die Finanzierung der Umschulung hat. (Darauf wird auch im Vertrag hingewiesen). Das dafür eigens eine Vereinbarung auf Mutmaßungen (die Kinder können z. Bsp. nach der Lehre nicht übernommen werden etc) basierend unterschrieben werden soll, ist keine gängige Praxis.