Leistungen für Freiberufler

  • Hallo-
    mein mann ist freiberufler und ich bin hausfrau. Wir haben 3 kinder. Durch beruflich unglückliche umstände haben wir all unser erspartes aufbrauchen müssen, auch lebensversicherungen etc sind zur deckung des nötigsten täglichen bedarfs aufgelöst worden. Leider ist die berufliche situation noch immer katastrophal und wir müssen irgendwo sozialleistungen beantragen, wenn wir nicht verhungern wollen. Da wir uns mit diesen themen absolut nicht auskennen, versuche ich hier ein paar tipps zu bekommen. Wohin muß ich mich wenden, um ansprüche geltend zu machen?
    Meine erste und wichtigste frage:
    Wie komme ich an die bezahlung einer krankenversicherung? Wir müßten alle dringend zum arzt.


    Gruß, Low budget

  • Hallo,


    es bleibt erst einmal zu klären was ihr Monat zur Verfügung habt, habt ihr ein Eigenheim oder wohnt ihr zur Miete etc.?


    Je nachdem wie hoch euer Einkommen ist, kommen verschiedene Leistungen in Frage.


    Wohngeld + Kinderzuschlag wäre euer Einkommen mit diesen Leistungen nicht gedeckt würde wahrscheinlich Anspruch auf ALG2 Leistungen bestehen.

  • Hallo-
    die höhe des einkommens ist schwer zu beziffern, da es völlig unregelmäßig ist und auch nicht ausreichend. Sonst könnten wir uns ja eine krankenversicherung leisten. Wir wohnen zur miete und haben imgrunde schon alles zu geld gemacht, was möglich war.
    Gruss, Low budget

  • Ich würde an eurer Stelle morgen direkt zur ARGE gehen und schriftlich ALG II beantragen. Wenn noch Unterlagen fehlen, könnt ihr die nachreichen, aber entscheidend ist das Antragsdatum, da ihr erst ab dem Tag Leistungen erhalten könnt.


    Sollten tatsächlich andere Leistungen für euch zuständig sein, wird die ARGE euch das mitteilen. (Aber nicht durch mündliche Aussagen verwirren lassen, sondern auf jeden Fall schriftlichen Antrag stellen und auf die SCHRIFTLICHE Antwort/Bescheid warten.)


    Wenn ihr ALG II bekommt, seid ihr automatisch darüber in eurer gesetzlichen KRankenkasse versichert, auch dein Mann kann zurück in eine gesetzliche KK wechseln.


    Da es aber inzwischen eine Krankenversicherungspflicht gibt, müsst ihr für die nichtversicherte Zeit vermutlich die Beiträge nachzahlen. Wie lange seid ihr denn bereits ohne Versicherung und worüber wart ihr vorher versichert(gesetzlich/privat)?


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Hallo Jana-
    ich danke dir für deine antwort.
    Als freiberufler ist man natürlich selbst für seine versicherung zuständig und somit privat in einer kasse nach wahl versichert. Das schlägt mit etwa 1000 euro für eine 5 köpfige familie zu buche. (Die beiträge konnten wir ganz aktuell nicht mehr zahlen.)
    ALG II ist die aufstockung des vorhandenen einkommens? Also könnte mein mann weiter arbeiten und wir wären ein wenig abgesichert. Dann könnten wir wenigstens mal durchatmen.
    Gruss, low b.

  • Soweit ich weiß gibt es ab 2009 in vielen privaten Kassen die Möglichkeit einen Grundtarif ( Basisversorung ) zu bekommen ( für geringverdiener ) der in etwa die Leistungen enthält die die gesetzlcihe KK bietet aber eben wesentlich günstiger ist. Soweit ich weiß um die 150 Euro für erwachsene....


    Die Arge wird auf keinen Fall die private KK so weiterzahlen wie ihr es versichert hattet bisher. Es gibt ab2009 eine Versicherungsspflciht.

  • Laetitia, deshalb sagte ich ja, dass sie alle in die gesetzliche KK zurückwechseln können, wenn sie ALG II bekommen. Das wäre auf jeden Fall das bessere, denn auch wenn die Selbstständigkeit irgendwann wieder funktioniert, kann ihr Mann in der GKK bleiben und die anderen wären kostenlos mitversichert. Der freiwillige Betrag in der GKK kostet für Freiberufler ca. 350 Euro / Monat als Mindestbeitrag, bei Einkommen über 1800 irgendwas 17,2 % (15,5 % KV, 1,7 % PV), wäre aber auf jeden Fall günstiger als die private Versicherung.


    low budget, ja, ihr würdet ALG II dann aufstockend bekommen, d. h. vorerst könnte dein Mann weiterarbeiten. Sollte sich aber in der Zukunft herauskristallisieren, dass die Selbstständigkeit doch nicht mehr tragbar ist, kann die ARGE irgendwann verlangen, die Selbstständigkeit aufzugeben und sich normal zu bewerben.


    Mein Tipp: Erstmal Antrag stellen und weiterhin alles für die Selsbtständigkeit geben, zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln (mit Bewilligung der ALG II-Leistungen) und dann abwarten, wie sich die Situation entwickelt.


    Toi, toi, toi und frohe Ostern!!!


    LG, Jana