unangemessener Wohnraum

  • Seit ich Hartz IV Empfänger bin, sitzt mir die ARGE im Nacken, weil ich eine zu teure Wohnung hatte. Damals habe ich noch mit meinem 19jährigen Sohn zusammen gewohnt. Wir haben uns auch 1 ganzes Jahr lang bemüht eine andere Wohnung zu bekommen, aber alles in der Preislage, die die ARGE nicht akzeptiert. Daraufhin bekam ich vom Chef der ARGE den Spruch rein: "Dann müssen Sie eben in zwei Zimmer ziehen, das ist mir doch scheißegal". Naja, man weiß ja, dass man zum Sozialmüll gehört und auch so behandelt wird. Lange Rede kurzer Sinn, wir haben dann glücklicherweise zwei kleine Wohnungen gefunden, wobei mir meine jetzt als "unangemessen" nicht in voller Höhe angerechnet wird. Zur Information, ich bin schwerbehindert mit einem GdB von 90 und ich habe eine behindertengerechte Wohnung, die 49m² groß ist und mit Nebenkosten 290 € kostet. Wahrscheinlich ist die ARGE erst zufrieden, wenn ich im Zelt oder im alten Bauwagen hause. Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen und was kann man tun?

  • Ich weiß ja nicht, wo du wohnst, aber 290€ sollen unangemessen sein? Wie hoch ist denn die Bedarfsgrenze an deinem Wohnort? Und was sagt der Mietspiegel? Und was ist mit evtl. Mehrbedarf wg. Behinderung? An deiner Stelle hätte ich mich schon längst mal mit einem Anwalt zusammengesetzt. Auch in der Frage einer gemeinsamen Wohnung mit deinem Sohn.


    LG