Beiträge von tukan

    lirafe
    Mal langsam! Es geht hier nicht um ein Urteil des BSG, und dir als Fachfrau wird auch bekannt sein, dass zum einen die Richter in ihren (Einzelfall-)Entscheidungen unabhängig sind, zum anderen handelt es sich hier um ein Anerkenntnis-Urteil, d.h. nicht jede Arge muss einer richterlichen Empfehlung folgen.
    Ich fürchte, der Weg der Klage lässt sich also leider oft nicht umgehen, auch wenn das der Allgemeinheit Kosten sparen würde.
    Und: Ich wohne schon länger in der ehemals "unangemessenen" Wohnung und habe 1 Jahr vergebliche Bemühungen um angemessenen Wohnraum vor Gericht nachweisen müssen (und natürlich die Differenz zur Miete während dieses Zeitraums selbst gezahlt - gut Ding will Weile haben).
    Ich präferiere also ggf. den Gang zum Anwalt, und das beginnt meist mit dem Widerspruch ;)


    LG

    lirafe
    1. Prinzipiell hast du Recht, was das Guthaben betrifft. Aber da ist ja noch die Sache mit dem "Zeitpunkt des Zuflusses". Und da bestand Bedürftigkeit.
    2. Wegen der Zuzahlungen bei Medikamenten etc.: Richtig! Bei 84 (oder 86)€ ist Schluss, danach ist man befreit. Wichtig: Quittungen sammeln und mit Antrag auf Freistellung (gibts bei der KK) bei der KK einreichen.


    LG

    Erstmal Glückwunsch zum Schnäppchen (Neid!)!
    Die Eckdaten für Wohnraum bei zwei Personen liegen bei 60qm. Da man als Alleinerzieher aber nicht in einem Schlafzimmer/Bett mit dem Kind schläft, wie das bei einer Lebensgemeinschaft üblicherweise der Fall ist, und somit der Bedarf für ein Kinderzimmer besteht, sind in dieser Konstellation 10qm mehr, also 70qm, als angemessen zu betrachten.
    So jedenfalls hat es das Sozialgericht gerade in meinem Fall entschieden.
    Ob die Arge das in deinem Fall von sich aus (ohne Klage) so sieht, bleibt abzuwarten. Zumindest könnte es eine Argumentationshilfe sein, denn die Kosten selbst stehen ja wohl außerhalb jeder Diskussion, oder?


    LG

    Ich weiß ja nicht, wo du wohnst, aber 290€ sollen unangemessen sein? Wie hoch ist denn die Bedarfsgrenze an deinem Wohnort? Und was sagt der Mietspiegel? Und was ist mit evtl. Mehrbedarf wg. Behinderung? An deiner Stelle hätte ich mich schon längst mal mit einem Anwalt zusammengesetzt. Auch in der Frage einer gemeinsamen Wohnung mit deinem Sohn.


    LG

    Was Advokat wohl damit sagen will, ist, dass dein Guthaben ja aus der(Vor-)Leistung öffentlicher Gelder stammt und nicht privat erwirtschaftet ist.
    Guthaben aus Nebenkostenrückzahlung werden als Einkommen gerechnet. Du musst es also bei der Arge angeben (mit Kontoauszug). Ob dann das "normale" Prozedere bei Einkommen greift (Zeitpunkt des Zuflusses, Abzug eines Freibetrags, Anrechnung des verbleibenden Einkommens auf die Unterkunftskosten etc.), kann ich nicht sagen, aber geh vorsichtshalber davon aus, dass du das Guthaben "reinvestieren", d.h. Abzüge der Arge von den Unterkunftskosten in ähnlicher Höhe damit decken musst.


    Im Übrigen wäre ein umgekehrter Fall auch nicht unbedingt "dein Problem". Auch Nachzahlungen werden durchaus von den Argen übernommen. Es gibt da eine ganze Reihe von Urteilen.


    LG