Nebenkosten-Abrechnung ... Guthaben

  • Hallo .. Ich habe meine Nebenkostenabrechnung bekommen und ein Guthaben von 383,55 €.
    Letztes Jahr war ich aber nicht ARGE-abhängig ... Ich habe Unterhalt vom Ex-Mann bezogen.
    Meine Miete jetzt in Höhe von 500,70 € setzt sich wie folgt zusammen: 486,08 € vom Amt, 14,62 € trage ich.
    Nimmt mir das Amt das Geld weg?

  • Was Advokat wohl damit sagen will, ist, dass dein Guthaben ja aus der(Vor-)Leistung öffentlicher Gelder stammt und nicht privat erwirtschaftet ist.
    Guthaben aus Nebenkostenrückzahlung werden als Einkommen gerechnet. Du musst es also bei der Arge angeben (mit Kontoauszug). Ob dann das "normale" Prozedere bei Einkommen greift (Zeitpunkt des Zuflusses, Abzug eines Freibetrags, Anrechnung des verbleibenden Einkommens auf die Unterkunftskosten etc.), kann ich nicht sagen, aber geh vorsichtshalber davon aus, dass du das Guthaben "reinvestieren", d.h. Abzüge der Arge von den Unterkunftskosten in ähnlicher Höhe damit decken musst.


    Im Übrigen wäre ein umgekehrter Fall auch nicht unbedingt "dein Problem". Auch Nachzahlungen werden durchaus von den Argen übernommen. Es gibt da eine ganze Reihe von Urteilen.


    LG

  • lirafe : danke, dass du mich verstanden hast. :-)


    Mir wäre es klar, wenn ich letztes Jahr vom Amt die Miete bekommen hätte, aber dem ist nicht so!
    Ich habe von keinem Amt Geld bezogen. Ich war im Trennungsjahr und im Erziehungsurlaub. Und da mein Ex-Mann viel verdient hatte, mußte er Unterhalt für Kinder und mich zahlen.
    Nun werde ich eigentlich bestraft. Denn hätte ich letztes Jahr monatlich 30 € weniger Miete gezahlt, hätte ich 30 € mehr zum Leben gehabt. Nun nützt mir mein Guthaben ja herzlichst wenig, wenn das Amt zugreift ...


    Bei Zutzahlungen Krankenkasse ist es doch auch so ... Ich zahle Medikamente, 10 € Arztgebühr und komme ich über diese Grenze, was ich tu, bekomme ich das Geld dann zurück. Was macht dann das Amt mit dem Guthaben? Auch anrechnen???

  • goldlocke
    Habe gerade (15.04.09) betreffend Zuzahlungen Krankenkasse usw. eine Stellungnahme geschrieben an "Cookie87", die ich der Einfachheit halber mal hierher kopiere:


    "Es gibt auch die Möglichkeit, bei der Krankenkasse einen Antrag zu stellen auf Übernahme einiger Kosten. Dort wird dein Einkommen zugrunde gelegt und in der Regel (bei H IV) zahlt man dann jährlich insgesamt etwa 84 € an die Kasse und hat keine weiteren Ausgaben. Dabei sparst du dann also die Praxisgebühren, die Zuzahlungen für Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Krankentransporte und so weiter. Bei dem einen oder anderen rechnet sich das wirklch."


    Also du bekommst dann nichts zurück, sondern mußt es nach Beantragung gar nicht erst mehr verauslagen. Bei Cookie87 hat es funktioniert, wie ich inzwischen weiß; er hat sich gefreut, denn er bekam sofort ein O.K. von seiner Kasse - und das wirst du sicher auch.


    Gruß. Lirafe

  • lirafe
    1. Prinzipiell hast du Recht, was das Guthaben betrifft. Aber da ist ja noch die Sache mit dem "Zeitpunkt des Zuflusses". Und da bestand Bedürftigkeit.
    2. Wegen der Zuzahlungen bei Medikamenten etc.: Richtig! Bei 84 (oder 86)€ ist Schluss, danach ist man befreit. Wichtig: Quittungen sammeln und mit Antrag auf Freistellung (gibts bei der KK) bei der KK einreichen.


    LG

  • tukan
    Ja, das mit dem Zuflussprinzip ist "oll", wenn ich das mal so sagen darf, aber so ist es eben. Doch zumindest greift das mit der Zuzahlungsbefreiung wenigstens ab dem genannten Betrag, was sich bei kranken Menschen sicherlich wenigstens etwas positiv bemerkbar macht, denn es kann ja nicht sein, dass man schon Angst davor hat, zum Arzt zu gehen. Wir hier (meine Kinder und ich) kommen in den letzten Monaten/zwei Jahren regelmäßig und immer mehr mit "grünen" Verordnungen (Privatrezepten, weil die Ärzte ja auch ihr Budget nicht mehr übersteigen dürfen) nach Hause. Die zu bezahlen, ist eh`schon schwer genug, und das ist wirklich einschneidend, so dass jede Hilfe (Praxisgebühr-Entfall und so weiter) hilfreich ist.


    Gruß aus dem Umland Berlins. Lirafe