Studium und Hartz4

  • Hallo,
    ich bin neu hier und möchte auch eine Frage stellen.
    Ich bin 38j., verheiratet und habe zwei Kinder. Meine Frau ist nicht erwerbstätig, weil u.a. das zweite Kind erst 13 monate alt ist.
    Während meiner Selbständigkeit habe ich angefangen nebenbei auf Lehramt zu studieren, weil in S-H gibt es für Akademiker eine Möglichkeit als Quereinsteigerin 4 Semestern plus Praktikum Lehrer zu werden.
    Bis zum Sommer werde ich mein Geschäft aufgeben, weil sich das nicht mehr lohnt und kein spaß mehr macht.BaföG würde ich wahrscheinlich nicht bekommen weil zu alt und 2. Studium oder?


    Meine Frage: Kann ich oder meine Frau Hartz4 o.ä bekommen.



    Für Antworten danke ich schonmal im voraus

  • Hallo,


    es ist richtig, dass dir wahrscheinlich kein Bafög zusteht, da du bereits ein abgschlossenes Studium hast und außerdem bereits über 30 bist.


    Sobald du inmatrikuliert bist, stehen dir auch keine ALG2 Leistungen zu. Bei deiner Frau und den Kindern sieht das anders aus. Sofern ihr über keine Vermögenswerte und weitere Einnahmen verfügt können ALG2 Leistungen für deine Frau und die Kinder beantragt werden.

  • Hallo Salle,
    erstmal Danke für die schnelle Antwort.


    Wir haben ein noch nicht abbezahltes Einfamilienhaus.
    Wie siehst mit der Miete bzw. Hauskredit aus?
    Wird es von der Arge übernommen evtl. anteilig?
    Wieviel Geld würden meine Frau und die Kinder bekommen?
    Müßte meine Frau denn ein sog. Ein-Euro Job antreten?
    Gruß

  • Ihr würdet für deine Frau und die Kinder die Regelsätze erhalten (die jeweilige Höhe, nach Alter und/oder Erwerbsfähigkeit gestaffelt) kannst du hier im Internet erfahren. Dort gibt es auch Rechner, die dir nahezu genau beziffern, was ihr bekommen würdet. Hierbei gibst du dann natürlich auch die Einnahmen ein, die abgezogen werden (Kindergeld, Zinsen oder sonstwas). Bei Erstbeantragung müßt ihr übrigens sämtliche Grundbuchunterlagen, Hauspläne etc. mit einreichen; es wird geprüft, ob ein Grundstück geteilt - und ein Teil verwertet werden könnte (bei "normalen" Grundstücken ist dies meist nicht der Fall) und auch, wie die Gesamtwohnfläche des Hauses ist. Bis zu 130 qm sind für H IV-Bezieher sozusagen "erlaubt".


    Die Kosten für das Haus werden in Höhe der Zinsbelastung übernommen - zzgl. Nebenkosten, wie beispielsweise Grundsteuer etc.; die Tilgung wird `rausgerechnet, weil sie nicht gezahlt wird.


    Ihr habt noch ein sehr kleines Kind, so dass deine Frau vermutlich noch zu Hause bleiben "darf" und nicht befürchten muss, für irgendeinen Ein-Euro-Job antreten zu müssen.


    Hinter das Phänomen des Ein-Euro-Jobs bin ich übrigens noch nicht gestiegen; manche hier finden das toll und wollen einen (oftmals vielleicht, weil sie sich für die Zukunft mehr davon versprechen), für andere ist es ein Horror. (Wäre es für mich auch, wir wohnen außerhalb und die Kosten/Fahrt würden alleine schon dás zusätzliche Geld nahezu verbrauchen, und wer möchte schon im eigenen Ort, in dem sich jeder irgendwie kennt, öffentlich Papier picken, Putzen oder dergleichen. Der Mutter eines ehemaligen Schulkameraden meines Sohnes ging es hier so. Da könnte man ja gleich mit einem Schild herumlaufen "Hallo hier, seht mal, bin arbeitslos und lebe "von eurem" - denn so äußern sich doch viele - Geld" (und können es nicht sein lassen hervorzuheben, dass "sie" ja schließlich arbeiten gehen.) Aber auch die werden mal älter und/oder krank und können in diese Situation geraten.

  • Hallo,
    mir ist noch einiges unklar:
    Welchen Unterschied macht es eigentlich wenn das Haus nicht mir alleine gehört?
    Denn mein Bruder ist Miteigentümer aber er wohnt nicht mit in dem Haus, sondern wohnt zur Miete.
    Außerdem befindet sich im OG eine Einliegerwohnung, die an meine Eltern vermietet ist.
    Wird die Miete als Einkommen angerechnet, obwohl mir ja kein H4 zusteht?

  • Wem gehört denn das Haus nun "wirklich", also grundbuchmäßig? Wenn dir kein H IV zusteht und du Alleineigentümer /Vermieter bist, spielt dies sicher eine Rolle. Jedenfalls kann deiner Frau die Mieteinnahme dann nicht als Einommen angerechnet werden, wenn nur du die Einnahmen hast; allerdings hat sie in dem Fall vermutlich auch nicht wirklich "Kosten der Unterkunft", denn ihr werdet ja untereinander keinen bindenden plausiblen Mietvertrag geschlossen haben?! Eventuell kann sie dann aber trotzdem einen Betrag (Nebenkosten) erhalten. Wenn natürlich deine Mieteinnahmen höher sein sollten als ein möglicher Selbstbehalt, der dir zustünde, weil du ja dem Grunde nach ihr gegenüber unterhaltsverpflichtet bist, würde auch das gegengerechnet werden. Am besten stelll` einfach den Antrag und warte ab, was geschieht. Egal, was ihr bekommt; es wird erst ab Antragsdatum gezahlt, so dass man keine unnötige Zeit verstreichen lassen sollte.

  • Danke erstmal,
    also grungbuchmäßig gehört das Haus zu 60% meinem Bruder und zu 40% mir.
    Meine Eltern zahlen 430 Euro Warmmiete also inkl. Heizkosten und Nebenkosten ohne Strom.
    Weitere Einnahmen werde ich nach Aufgabe meiner Selbständigkeit nicht haben.

  • Hallo,
    wird denn nun meine Mieteinnahme mit auf den H4-Leistung meiner Frau und den Kindern voll angerechnet oder nur die 40%, also mein Anteil?
    Oder bekommen meine Frau und die Kinder nur den Grundanspruch also ca. 720 Euro aber ohne Anrechnung von irgendwelchem Einkommen, dafür aber ohne Mietkosten?
    Gruß

  • Hallo,


    wenn du belegen kannst, dass du von der Miete nur 40% erhälst, wird auch nur das als Einkommen angerechnet. Natürlich nur gerechnet auf die Kaltmiete. Du hast dann noch den üblichen Freibetrag von 100 € + 20% vom Rest, was dann an Einkommen übrig bleibt, wird angerechnet. Das ist dann sicher nicht mehr soviel.
    Da ihr zusammen das Haus bewohnt, werden deine Frau und die Kinder nur anteilig die Nebenkosten bewilligt bekommen plus eben die Regelleistung.


    LG, Jalale.

  • Hallo,


    ja, dein Einkommen wird angerechnet, weil ihr ja eine BG bildet und somit füreinander einsteht.
    Genau, 3/4 der Nebenkosten übernimmt die ARGE.
    Aber sag mal, du kannst doch Lastenzuschuss beantragen oder wie das heißt. Also Wohngeld für Hausbesitzer. Frag mal bei dir im Rathaus nach...


    LG, Jalale.