Wann sagt die ARGE,wegen wohnung bescheid?

  • Hallo Leute!


    Ich bekomme ALG 2 , bin 28 jahre alt und wohne noch bei meinen eltern!! Jetzt möchte ich aber ausziehen,habe auch schon eine wohnung gefunden und der ARGE alles zugeschickt!! Wie lange dauert es, bis die arge bescheid gibt ob die wohnung ok ist?!?!
    Irgendwie bin ich total nervös,das die ARGE die wohnung nicht für angemessen hält:o !!! Die wohnung ist zwar im Rahmen von der Miete und der größe her,aber trotzdem hab ich sorge das die ARGE probleme macht!!


    Beruhig mich bitte mal :D:p :rolleyes:


    LG JANA*

  • Du, die Rückmeldungen, also Bearbeitungszeiten sind wirklich von Arge zu Arge unterschiedlich. Wie lange liegt dein Antrag denn zurück? Mitunter hilft eine kurze Nachfrage bei der Hotline; die schauen im Computer nach und sagen dir den derzeitigen Bearbeitunsstand. Sie sagen dir in der Regel auch, ob das nu`schon (zu) lange dauert und würden in dem Fall eine kurze Nachricht an die zuständigen Sachbearbeiter schicken. Das ist in meinem Fall schon häufiger passiert und war problemlos.


    Gruß. Lirafe

  • Ok danke für deine antwort!


    Inzwischen wurde die wohnung bewilligt:D !!!



    Jetzt hab ich noch eine frage:Kann man auch einen antrag stellen um einen kühlschrank zu kaufen?!?Also ich bräuchte einen kühlschrank,aber mein budget ist knapp:o naja und deshalb wollte ich wissen ob die arge auch sowas bezahlt und wie man das beantragen muss?!!


    Wäre nett wenn ihr mir helfen könntet:p

  • @ Du hast einen Anspruch auf Grundausstatung des ersten Wohnsitzes, musste nur mal beim Sachbearbeiter vorsprechen. Auch diesés ganze Getue in Punkto Zusage zur Anmietung einer eigenen Wohnung und zur Kostenübernahme durch die ARGE ist aus meiner Sicht völlig überflüssig seitens der ARGE. Die Kriterien sind bekannt und könnten bei persönlicher Vorsprache umgehend beantwortet werden, die Praktik des Vertröstens wegen Prüfung ist absolut lächerlich, und von Reformen kann man bei soviel Bürokratismus nun wirklich nciht reden! Das kann man nur als Willkür empfinden, meist erfüllt es nur den Zweck dem Antragsteller unnötige psychische Belastungen zuzumuten die Ihn,wenn er eigenständig und mündig entscheidet dann Probleme bereiten! Ihr solltet mehr auf kurzfristige Resultate drängen, diese ganze Lamentiererei ob oder ob nicht und wenn ab wann ist absolut keine Verbesserung im System,das sollte man auch unmissverständlich äußern!

  • was hat denn die prüfung eines antrages mit willkür zu tun?
    die prüfung der anträge ist gesetzlich vorgeschrieben und hat nichts aber rein garnichts mit gefühlen, zwang, willkür oder sonstigen quatsch zu tun,
    (es gibt in einem anderen thread die meinung, das ein hartz IV empfänger sich keinen auslandsurlaub leisten soll... aber um den wohnraum für angemessen zu halten kann man dem antragsteller auf eigene faust loslassen? wie shizophren ist das denn? *kopfschüttel*)
    auch der anspruch auf erstaustattung ist kein verbrieftes grundrecht sondern ist einzelfallabhängig, denn wenn kühlschrank bett tisch stuhl schrank waschmaschine vorhanden sind, dem hilfebedürftigen nur nicht mehr gefallen ist das kein grund für die behörde nochmal eine grundausstattung zu bezahlen

  • @ schön das Du meine Treads liest und das sie Dir auf die Eier gehen, so ist das nun mal mit "Shizoprenen" die haben bisweilen schon mal Widersprüchliches an sich, aber ich danke auch Dir für Dein Med.Gutachten spart mir vielleicht in Zukunft sogar die Amtsärztliche Untersuchung.


    Lass Du ich weiter mit angeblichen Prüfungen Deiner Anträge auf den Ämtern weiter um Versorgungszeiten betrügen, Du scheinst ja nicht so sehr den Bedarf zu benötigen wie dies anderen Orts für so manchen Antragsteller von Nöten erscheint.


    Diese Torturen die jemand erdulden muss, sind und bleiben oft genug hausgemachter Schwachsinn der ARGE Leitungen. Wenn ein Antragsteller bisweilen 2-3 h im Flur warten muss, damit er an die Reihe kommt, kommt es auf ne halbe Stunde mehr oder weniger auch nicht mehr drauf an um seinen Antrag grob zu überprüfen und diesen zu genehmigen oder abzulehnen.


    Oft genug kommt das Papierchen aber erst mal auf den großen Haufen für die Nachmittagsstunden oder für den nächsten Tag an dem keine Sprechzeiten sind (wegen der hohen psychischen Belastung der Mitarbeiter) um dann geklärt zu werden und weil man dann dieses oder jenes Detail nicht mehr nachfragen kann wird Rücksprache mit Kollegen gehalten, mit dem Ergebnis das irgendwem aber oft genug, aufgrund der Entscheidung des Vorgesetzen dann nur noch ne Absage ins Haus flattert und diese dann in Widerspruch geht und noch mehr Arbeit verursacht (typisch Amt). Junge wir reden hier von Reformen - die im Grunde auch eine Verbesserung beinhalten sollten - HARTZ IV kannste in diesem Zusammenhang knicken!


    Aber zu Deinen Kommentaren habe ich nur folgendes Statement: mach Du Dein Ding, ich mach meines!


    Schönen Tag noch! (Ps.: erst gestern hat sich jemand mit mir unterhalten, dem zunächst nicht klar war das ich mich um ein Amt bemühe - er hatte nur von dem hiesigen Pressefuzzi gehört das ich ja nicht ganz normal bin - vermutlich wohl bischen blöd in der Birne - zum Ende des Gespräche eröffnete er mir das jedenfalls und vertrat danach die Ansicht das er dem mal zu der Einschätzung ein paar pssende Worte rüber schieben wird! - Jung, so link wird Politk gemacht, mich freuts wenn solchen Menschen dann die Augen geöffnet werden) ....und manche bleiben Blind!!!!

  • klar das das kommt, nur für andere mitleser, der vorwurf, das anträge schwachsinn sind und nur zur schikane der hilfebedürftigen existieren ist FALSCH... den rest des palawers spar ich mir... aber auch ich habe ein:
    PS: lieber horst: lies mal Don Quijote, da erfährst du das es schon im 16. jahrhundert leute gab, die gegen dinge angekämpft haben, die nicht in ihrer macht standen und das dazu mit falschen waffen...