Als volljährige Schwerbehinderte mit Mutter unter einem Dach

  • Hallo!


    Ich 32, Problem, brauche Tipps.


    Ich lebe mit einer Schwerbehinderung von 80%, mit meiner Mutter zusammen. Aufgrund meiner vergangenen Krankheit und der jetztigen Knochen- und Weichteilkrankheit (unter anderem kleinwüchsig) brauche ich öfters Hilfe als gewollt.


    Leider werde ich ab 01.06.2009 wiedermal zum Hartz IV Fall.


    Meine Mutter und ich suchen nach einer Wohnung für mich, obwohl wir gerne zusammenbleiben würden.
    Aber wir haben Angst das meiner Mutter Ihr schon zu niedriger Lohn angerechnet wird und ich entweder keinen Mehrbedarf bzw. das ALG II gekürzt wird.


    "Können/ dürfen wir trotzdem ohne Nachteil zusammen Wohnen bleiben????"
    Auf Hilfe bin ich sowieso angewiesen.


    :confused::confused::confused:
    "Wer kann mir weiterhelfen und wie bewältige ich die Wohnungssuche trotz das Hartz IV vor der Tür steht?????????"

  • Da du über 25 bildest du deine eigene BG, ob du bei deiner Mutter wohnst oder nicht. Du bekommst also die Regelleistung, des Zuschuss und die halbe Miete.
    Ihr solltet aber erklären, dass deine Mutter nicht finanziell für dich einsteht.


    Müsst ihr denn umziehen oder könnt ihr in der momentanen Wohnung bleiben?

  • Sorry konnte nicht früher antworten!!!!


    Viele Kollegen und Verwandte sind sich ganz sicher das wir auseinander ziehen müssen.


    Damit keiner von uns Beiden Nachteile hat.


    Und ich den vollen Beitrag des Hartz IV beziehen kann und darf.


    Wegen der Anrechnung des Lohnes von meiner Mutter & weil meine Mutter seit letztes Jahr einen neuen Opel Agila in Raten abstottert. Und wir den ggf. abgeben müssen.....


    Die Gerüchteküche sagt dies und sagt das. Von der Arge erfährt man im Bezug dessen nicht eine Silbe.


    Wie wäre es zum Beispiel wenn meine Mutter für uns Beide eine getrennte Wohnung als Mietkauf organisieren könnte.


    "Ich steh auf dem Schlauch!!!!"

  • "Und warum muss ich im Antrag des Hartz einen Lohnnachweis meiner Mutter beilegen?"


    "Extra Formular das der Chef bzw. die Leitung ausfüllen muss?"

  • Weil die es einfach erst mal versuchen; abe wie von Jalale schon geschrieben, müßt ihr dem Grunde nach einfach nur diese Erklärung schriftlich formulieren, die wiedergibt, dass ihr beide gegenseitig nicht für einander einsteht.

  • Also ich stelle mich jetzt gaaannnnzzz doooof!


    Wir gebe Beide an das wir gegenseitig nicht für einander einstehen.


    Gleichzeitig behaupten wir, dass ich auf die Unterstützung ( im Huashalt, beim Einkaufen, Arztbesuche...) nicht verzichten kann.


    "Wie sieht das den aus?" :(

  • Das ihr euch gegenseitig unterstützt hat nichts mit der finanziellen Seite zu tun.Ihr müßt ja auch nicht bei der ARGE angeben warum ihr zusammenwohnt das geht die gar nichts an.Du stellst einen Antrag auf Unterstützung für dich und gibst genau wie deine Mutter an das ihr finanziell nicht füreinander einsteht und die ARGE hat nicht zu interessieren was deine Mutter verdient.

  • Hallo,


    im SGB II § 7 Nr. 3 steht, dass Kinder mit ihren Eltern eine Bedarfsgemeinschaft bilden bis sie 25 sind.
    Hier ein Auszug:


    (3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
    1.die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,
    2.die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils,
    3.als Partner der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
    a)der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,
    b)der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner,
    c)eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen,
    4.die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.


    Auf dich trifft einzig und allein Punkt 1 zu.
    Deine Mutter muss dich NICHT finanziell unterstützen. Und sie muss auch nicht ihr Auto verkaufen...
    Ihr beide bildet eine HG (Haushaltsgemeinschaft).


    Steht ihr beide im Mietvertrag? Hast du den Antrag schon abgegeben? Und hast du die Einkommensnachweise deiner Mutter schon abgegeben?
    Wenn nicht, tu es auch nicht. Deine Mutter ist nicht verpflichtet ihr Einkommen offen zu legen.


    Wenn überhaupt könnte die Wohnung ein Problem sein, sofern sie nicht angemessen ist. Deswegen hab ich gefragt, ob du mit im Mietvertrag stehst. Weisst du ob eure Miete angemessen ist?


    LG, Jalale.