Anpruch auf Harz4

  • Hallo,
    Bin neu hier und habe dieses Forum durch zufall gefunden.


    Ich bin zur zeit noch in Elternzeit,die demnächst endet.
    Und habe dann kein Einkommen mehr. Der Lohn meines Mannes reicht nicht aus.


    Jetzt wollte ich wissen,ob ich anspruch auf Harz4 habe oder ob ich Arbeitslosengeld beantragen muss.
    Kann zur Zeit nicht (Voll/ Teilzeit) arbeiten gehen da mein Kind unter 1 Jahr ist und eine Kinderkrippe ist nicht grad billig.
    Wenn mein Sohn aber im Kindergartenalter ist und nächstes jahr dürfen die ja schon mit 2 jahren rein,würde ich gerne wieder Arbeiten.


    Leider kann ich mich nicht mit meinem Mann absprechen,da er Vollzeit arbeitet und unregelmäßige Arbeitszeiten hat.
    Wollte wissen,an wen ich mich da wenden muss und ob ich mich auch 3 Monate vorher dort melden muss,nicht das ich eine Sperre bekomme.


    Die Frau bei der Elterngeldstelle konnte mir da keine genaue Auskunft geben.


    LG
    kleiner Panda

  • Hallo,


    solange du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen kannst wegen Kinderbetreuung, kannst du kein Arbeitslosengeld 1 beantragen.


    Du musst tatsächlich Hartz IV beantragen, inwieweit du Anspruch hast, hängt von dem Verdienst deines Mannes ab. Evt. kommt ja auch Wohngeld oder Kindergeldzuschuss in Frage um euren Bedarf zu decken!?


    Gruß,
    Chimana