Miete und Steuern

  • Hallo. Ich hab mal eine Frage. Mein Freund wohnt seit ein paar Monaten bei mir, bzw. im Haus meiner Mutter. Er hat quasi übergangsweise ein Zimmer bei uns, nutzt Küche und Bad mit und gibt meiner Mutter dafür 200 Euro auf die Hand. Nun ist er ins Hartz 4 gefallen und die wollten einen Schrieb, dass er das mit meiner Mutter mündlich vereinbart hat. Heute war er beim Amt und als die Beraterin den schriftlichen Nachweis der mündlichen Vereinbarung gelesen hatte, meinte Sie, dass Sie Quittungen für die vergangen Monate haben möchte. Jedoch haben wir keine und sollen sie deshalb nachträglich ausstellen. Meine Mutter hat meinen Freund aber nicht irgendwie bei den Steuern eingetragen oder so, dass sie Mieteinnahmen hat oder dergleichen, weils ja nur eine Übergangslösung ist. Wenn meine Mutter nun QUittungen ausstellt, rennen die vom Amt damit dann zum FInanzamt und schwärzen meine Mutter an? Ohne die Quittungen bekommt er kein Geld. Ich weiß nicht, was wir nun machen sollen, oder ob es doch eine andere Lösung gibt. Kann mir eventuell jemand helfen?

  • Hallo,


    das kann wirklich zu Problemen führen...ihr solltet diese Pauschale also nicht als Miete aufführen sondern als Kostenbeteiligung an den Nebenkosten. Strom, Heizung, Warmwasser, Müll etc.

  • Dein Freund hat ja bei euch keinen Mietvertrag sondern beteiligt sich nur angemessen an den Kosten die er durch sein Wohnen verursacht.Es kann ja keiner verlangen das deine Mutter deinen Freund kostenfrei mit durchfüttert.So solltet ihr das auch in der ARGE angeben.

  • da wäre ich mal ganz vorsichtig!


    Zwischen Nebenkosten die durch das Bewohnen des Zimmers und einer Beteiligung an den Haushaltskosten bzg. durchfüttern, besteht ein großer Unterschied. Wenn ihr nun angebt, dass dein Freund sich an den Haushaltskosten mit den 200€ beteiligt werden diese nicht nur als KDU gewertet sondern auch auf den Regelbedarf angerechnet. Also 200€ für die Nebenkosten (kein Essen, Hygieneartikel etc).


    Also ganz wichtig, dein Freund wirtschaftet alleine (Lebensmittel etc) es besteht eine HG und keine BG!

  • Danke für die schnelle Antowort.


    Da, die des ja schriftlich haben wollen, reicht es dann, wenn wir in etwas eine Bestätigung in dieser Form verfassen:



    Sehr geehrte Damen und Herren,


    hiermit bestätige ich, dass zwischen mir und Max Mustermann am 1.12.2008 eine vorläufige Kostenbeteiligung der Haushaltskosten im Hause Musterweg 1 in 11111 Musterstadt vereinbart wurde. Diese beinhaltet eine Beteiligung an Nebenkosten, wie Strom, Heizung, Warmwasser, Müllabfuhr, etc. in der Zeit, in der Max Mustermann übergangsweise in meinem Hause wohnt.


    Mit freundlichen Grüßen,


    ....



    oder muss da noch was mit rein oder was weg? Kenn mich leider damit nicht so aus.

  • Hallo,


    es sollte vielleicht noch darauf hingewiesen werden, dass nicht nur das Zimmer zur Verfügung gestellt wird (anteilige Nebenkosten) sondern auch die Gemeinschaftsräume wie Küche, Wohnzimmer etc.


    Sollten der Arge diese Nebenkosten deutlich zu hoch ausfallen, können noch Kosten für Telefon, Kabelfernsehen etc. geltend gemacht werden. Diese werden zwar nicht übernommen, doch es bleibt zumindest noch ein Spielraum und zumindest werden anteilig die Kosten von 200€ übernommen....und außerdem müsst ihr die Kosten im Nachinein nicht nach unten korrigieren,...das sieht nämlich immer schlecht aus...

  • also müsste es dann so in etwas passen?


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    hiermit bestätige ich, dass zwischen mir und Max Mustermann am 1.12.2008 eine vorläufige Kostenbeteiligung der Haushaltskosten in Höhe von 200 Euro monatlich im Hause Musterweg 1 in 11111 Musterstadt vereinbart wurde. Diese beinhaltet eine Beteiligung an Nebenkosten, Strom, Heizung, Warmwasser, Müllabfuhr, Telefon, Kabelfernsehen und die Benutzung eines eigenen Zimmers, sowie Küche, Bad und Wohnzimmer in der Zeit, in der Max Mustermann übergangsweise in meinem Hause wohnt.


    Mit freundlichen Grüßen,

  • Hallo,


    ja so sollte es gehen. Die Pauschale (ich würde vorschlagen 50€) für Kabelfernsehen und Telefon/Internet sollte nochmals gesondert ausgewiesen werden. Diese wird die Arge dann von den 200€ abziehen, aber dafür kommt ihr nicht in Schwierigkeiten und müsst die Pauschale plötzlich nach unten korrigieren.


    Alle anderen Nebenkosten sollten als Vorauszahlungen deklariert werden und nach der Abrechnungsperiode auch belegt werden. Strom ist immer vom ALG2 Empfänger zu zahlen, Stromkosten für den Hausflur etc. gehört aber zu den Nebenkosten. Am besten wäre es wenn ihr euch eure letzte Nebenkostenabrechnung (Steuer, Wasser etc) nochmal anschaut und diese Posten dann auch auflistet.


    Eine Pauschale von 150€ für die Nebenkosten und als Aufwandsentschädigung für die Nutzung des Zimmers sollte aber drin sein.

  • ich möchte mich herzlich bei euch bedanken. sie hat endlich den antrag angenommen. das einzig ärgerliche ist nur, nach ner woche kam dann ein dicker brief zurück wo sie nun alles mögliche von mir haben wollen, 8 bdoppelbögen ausgefüllt, von 6 monaten die kontoauszüge.. ist das normal? weil bei dem antrag gehts ja um des geld für meinen freund, ich hab ja keins beantragt..

  • Das klingt ganz so, als wolle sie euch als BG einstufen. Du bist nicht verpflichtet, der ARGE ihrgendetwas von dir offen zu legen, schon gar nicht die Kontoauszüge von 6 Monaten!!! Dein Freund hat den Antrag gestellt, er will die Leistungen, und ihr bildet doch eine HG und keine BG, oder sehe ich das falsch? Außerdem lebt ihr noch kein Jahr zusammen, von daher dürfen sie euch nicht einfach so eine BG unterstellen.


    Ich würde mich an deiner Stelle weigern, denen irgendetwas auszufüllen oder offen zu legen und in einem Schreiben erklären, dass dein Freund nur übergangsweise bei dir und deiner Mutter wohnt und ihr in keiner Weise finanziell füreinander einsteht.


    Liebe Grüße,
    Jana