Zwei Wohnungen unterhalten?

  • Hallo, ich habe folgendes Problem.


    Ich habe mit meinem Mann einen Mietvertrag zusammen unterschrieben. Das ganze hat wohl nun keinen Sinn mehr und ich möchte gerne ausziehen, Da ich allerdings im moment keine Arbeit habe würde für mich das ganza auf Hartz4 herauslaufen.


    Nun meine Frage.
    Da wir ja zusammen den Mietvertrag unterschrieben haben und mein Mann hier auch nicht wohnen bleiben will steht ja schon mal fest das ich ebenfalls 3 Monate die Hälfte der Miete übernehmen muss wenn ich ausziehe.

    Aber da ich dann ja Leistungen bekomme, wovon mir die "neue" Wohnung dann finanziert wird, weiß ich nicht wie das mit der Miete für die alte von beiden Unterschriebene Wohnung läuft. Muss ich das aus eigener Tasche bezahlen?


    Ich glaube kaum das das Sozialamt die Miete für beide Wohnungen übernimmt. Und noch weiter in der jetzigen Wohnung kann iund wollen wir nicht bleiben, da ich in einen anderen Ort ziehe und meine Tochter dort schon einen gesicherten Schulplatz hat und meine Tochter ebenfalls ein Problem damit hat wie mein NOCH Mann mit ihr umgeht


    Wie muss ich denn nu da mit weiter?


    Bitte um schnelle hilfe, hier ist es nicht mehr zum aushalten!

  • Die Kosten für zwei Wohnungen, die du parallel komplett oder eben zur Hälfte tragen mußt, trägt keine Behörde. In der Tat wäre es das Günstigste, der Wohnungswechsel könnte übergangslos oder zumindest ohne so große Überschneidung gemietet werden. Deine Beweggründe sind dabei nicht relevant.

  • und wenn ich ( sowie es ja nicht anders möglich ist)
    nun hier wohnen bleibe und weiß das ich in einen anderen Ort ziehe? kann ich dann trotzdem schon einen antrag stellen? und werden die Kosten der hälft der miete dann übernommen?

  • Also du meinst die hälftigen Kosten deiner jetzigen Unterkunft? Verstehe ich es richtig, also dass du zur Zeit keine Leistungen erhälst, und einen Erstantrag stellen mußt? Wenn du bedürftig bist und Regelleistungen erhälst, würde auch die Hälfte der jetzigen Kosten (also die Gesamtkosten aufgeteilt auf euch beide) übernommen werden. Aber wovon lebt ihr denn jetzt, hat dein Mann Arbeit und könntet ihr die wenige Zeit nicht noch zusammen wirschaften, damit du beim Amt gleich die Zustimmung zur Anmietung einer neuen Wohnung einholen könntest? Natürlich solltest du vor Wohnungssuche ein Gespräch im Amt führen und klären, was für Wohnraum zu wieviel Miete etc. dir genehmigt würde. Vorher unterschreibst du keinen Mietvertrag. Ich würde mich (falls ihr jetzt schon Alg II bezieht), beim jetzigen, aber auch schon beim neu zuständigen Amt melden und alles regeln, und zwar - wie gesagt - vor Anmietung. Dann erhälst du ggf. auch Umzugskosten erstattet.


    Es gibt hier im Forum richtig versierte Teilnehmer für gerade diese Art Frage, die sich sicher auch noch dazu äussern.


    Gruß. Lirafe

  • Ich meine die Hälfte der Miete für die jetztige Wohnnung wo ich mit meinem Mann wohne.


    Momentan bezahlt er die Miete alleine. Er ist von Anfang an arbeiten gewesen und Verdient ausreichen und ich war die ganze Zeit als Mutter zu Hause.


    Leistungen bekomme ich keine, dann muss ich einen Erstantrag stellen. Den allerdings auch erst jetzt. Mein Mann will nicht weiter die gesamte Miete zahlen wenn ich ohnehin ausziehen will sondern verlangt von mir die Halbe Miete. Darum weiß ich nicht ob ich jetzt schon zum Amt gehen kann und einen Antrag stellen kann. Immerhin leben wir ja zusammen und das muss ich dann ja mit angeben, auch wenns nur noch 3 Monate sind. Und sein Verdienst wird dann ja auch angerechnet weil wir ja noch verheiratet sind und in diesem Haus sind nicht genug Zimmer das ich angeben könnte das wir nicht mehr zusammen sind sondern gerade dabei uns zu trennen.


    Ich kann hier nur nicht ausziehen und mir alleine eine Wohnung nehmen weil ich dann auch noch 3 Monate (Kündigungsfrist) die Miete für die dann "alte" Wohnung zur Hälfte tragen muss und ich weiß wirklich nicht mehr weiter wo ich mich dran wenden muss.

  • Wundere mich, dass sich hier zu diesem Thema noch kein anderer gemeldet hat, denn zu diesem Thema gibt es wirklich gute Ratgeber im Forum.


    Dennoch: Wenn dein Mann genug verdient, hat es wenig Sinn, derzeit schon zum Amt zu gehen. Er müßte sich sowieso auch vollkommen offenbaren und letztlich bekommt ihr vermutlich nichts, weil er dir gegenüber unterhaltsverpflichtet ist.


    Im übrigen - wenn du wirklich ausziehen möchtest - wirst -, erkundige dich vor irgendwelchen Schritten sowohl beim Amt dazu, was für eine Wohnung betreffend Größe und Preis du dir nehmen "darfst". Wenn dein Mann soviel verdient, wird er aber vermutlich auch weiterhin einen Teil Unterhalt an dich zahlen müssen. Das Amt wird sich an ihn wenden und rechnen, welchen Bedarf du hast, was er "übrig" hat und so weiter.

  • Hallo,


    du hast zwei Möglichkeiten:
    1. Du stellst sofort einen Antrag, gibst an dich von deinem Mann getrennt zu haben und dass er nicht weiterhin für dich einsteht. Gleichzeitung stellst du einen Antrag auf Umzugsgenehmigung für den entsprechenden Termin. Die Kündigungsfrist begründet ausreichend, dass du nicht sofort ausziehen kannst.
    2. Du versuchst vernünftig mit deinem Mann zu reden, dass er vielleicht doch die Miete diese drei Monate allein trägt oder zumindest eine Ratenzahlung deinerseits akzeptiert. Das wäre für alle Beteiligten wohl die angenehmste Variante. Du stellst in dem Fall auch sofort einen Antrag und gleichzeitig reichst du Wohnungsangebote ein und lässt dir eine Wohnung genehmigen.


    LG, Jalale.

  • Halllo,
    war heute beim Amt und habe die Sitation dort mal geschilder.


    Die Dame konnte mir allerdings nur sagen das sie mir da nicht weiterhelfen kann, sie wäre nur dafpr zuständig wenn ich umziehe den Erstantrag anzunehmen, mit mir durch zu gehen, sich den Mietvertrag der neuen Wohnung anzusehen und das wars.


    Wie ich mit dem Rest ( das bezahlen der 3 Monate Kündigungsfrist zur Hälfte) klar kommen soll konnte sie mir auch nicht sagen

  • Du solltest zur ARGE gehen und dort einerseits eine Wohnung beantragen und andererseits den Leistungsantrag stellen.Dann suchst du dir eine angemessene Wohnung und ziehst um.Es ist zwar so das du auch in dem Mietvertrag mit drin stehst aber du bist ja mit dem Mann verheiratet und außerdem durch das Kind zu Hause und hast somit kein Einkommen.Woher willst du also das Geld nehmen was dein Mann auf einmal von dir fordert.Er wird wohl oder übel die Mietzahlung selbst weiterhin leisten müssen und wenn er viel verdient ist er dir gegenüber auch zu Unterhaltsleistungen verpflichtet.Du erbringst ja auch eine Leistung indem du dich um das Kind und den Haushalt kümmerst.Normalerweise steht dir monatlich ein Taschengeld zu was du allein für dich ausgeben kannst.Ich galube nicht so wie du schreibst das du da was bekommst.

  • Hallo,
    die beim Amt sind der meinung ich kann hier keine Leistungen bekommen solange ich hier wohne, da wir nicht genügend Zimmer haben und somit ein getrenntes Leben in der gleichen Wohnung nicht denkbar ist. (hatte ich mir aber schon gedacht).


    wenn ich nun hier einen Antrag stellen würde, würde er mit eingerechnet werden und wir wären beim gleichen stand wie vorher und ich würde nichts kriegen da er ausreichend verdient.


    Bei welcher Stelle soll ich denn das ganze beantragen? Wenn ich das hier für die alte Wohnung beantrage ändert sich ja das Amt wenn ich umziehe, da es ein anderer Ort und Landkreis ist.


    Er will sein Geld, ob ich was habe und wie ich das mache ist ihm egal und das ich zu Hause was mache und auf meine Tochter aufpasse ist für ihn selbstverständlich

  • Du mußt jetzt einfach mal übergehen, dass er sein Geld will.... Es steht ihm nicht zu und das Ganze ist keinen Gedanken wert. Drehe den Spieß doch bitte einfach um und biete ihm an, seine Forderungen per Anwalt durchzusetzen. Vermutlich weiß er, dass das nicht geht und Quarck ist, und wenn nicht, ist es auch egal. Laß dich auf keine weiteren Diskussionen darüber ein. Es führt zu Nichts und nochmal Nichts.

  • also einfach ausziehen,Antrag stellen und den Rest was ihn betrifft per Anwalt klären? Ich weiß wirklich nicht mehr was ich tun soll


    Kommt ja auch noch hinzu das der Vermieter SEIN Kollege ist, wobei ich dann schon mal daran denke wenn nicht er selbst mich per Anwalt oder sonst etwas versucht fertig zu machen das ich dann Post vom Anwalt des Vermieters bekomme das ich die Hälfte zahlen muss.


    Reden kann man hier mit keinen von den Beiden......


    Und wie das mit dem Hausrat wird weiß ich dann auch nicht. Alles was hier steht habe ich mir selbst schon vor der Ehe zusammengekauft und in meiner Alten wohnung gehabt. Ich denke mal das ich das auch nicht so mir nichts dir nichts raus bekomme

  • Wenn ihr verheiratet seid und du kein ausreichendes Einkommen hat und dein Mann bislang für alles aufkam, muss er das auch weiterhin bis zur Trennung und je nach Einkommen auch darüber hinaus. Ob der Vermieter sein Freund ist oder sonstwas, ist völlig egal. Aber das haben wir dir ja schon geschrieben. Dein Hausrat, den du vor der Ehe hast, gehört natürlich ausschließlich dir. Nur, was während der Ehe angeschafft wurde, muß geteilt werden.


    Reden würde ich sowieso mit keinem mehr von beiden. Es führt zu n i c h t s.

  • Ich werd Sonntag mal schauen ob ich ne Wohnung finde. Falls es ausnahmsweise mal klappen sollte und ich eine bekommen SOLLTE (!) Montag zum Amt-Antrag stellen Vertrag genehmigen, warten bis der Kerl hier verschwunden ist... und raus. ich glaub anders wirds wohl nicht gehen....


    Ich meld mich dann noch mal ( wenns meine Sachen und ich überlebt haben und er nicht früher nach hause kommt wie sonst....:(:o

  • hallo schnupps, ich würde dir empfehlen, die beim zuständigen amtsgericht einen berechtigungsschein für anwaltliche beratungshilfe zu besorgen und zwar in sachen unterhalt für dich, für das (gemeinsame?) kind, trennung innerhalb der gemeinsamen wohnung, (ggfls kann einer im wohnzimmer schlafen oder du mit im kinderzimmer), bezahlung der miete usw.. du müsstest für den antrag beim amtsgericht erklären, dass du als hausfrau eben über keinerlei einkünfte verfügst und dich eben wegen des unterhalts usw. beim anwalt informieren möchtest. Der anwalt/die anwältin kann deinen mann dann über alles, was und wie es zu regeln ist, in kenntnis setzen. erst wenn du über deine rechte und ansprüche gegenüber deinem mann genau informiert bist und falls erforderlich, wenn er nicht so will, wie du, per anwalt versucht hast, deine rechte durchzusetzen, kannst du überhaupt erst andere hilfe geltend machen. die arge ist ja nur letzte instanz, wenn man woanders nichts her bekommt. Wenn euer kind ein gemeinsames ist, für das er unterhaltspflichtig ist, kannst du zum jugendamt gehen und unterhaltsvorschuss beantragen. das geht für längstens 6 jahre oder aber bis zur vollendung des 12. lebensjahr des kindes (soviel ich weiß). der unterhaltsvorschuss ist aber nicht so hoch wie der unterhalt, der dem kind normal zusteht, so dass die differenz dann einzuklagen wäre, wenn er nicht freiwillig den gesamtbetrag bezahlt. nicht nur mit einem unterhaltsvorschuss zufrieden sein. aber ich denke wirklich erst mal zum anwalt und sich eingehend beraten lassen. viel glück!

  • PS: und wenn du es einfach zu hause nicht mehr aushalten kannst und angst vor deinem mann haben musst, dann kannst du mit deinem kind jederzeit zum nächsten frauenhaus gehen um zur ruhe zu kommen. dort wird dir dann auch geholfen, den richtigen weg zur eigenen wohnung einzuschlagen. evtl. solltest du dich schon beizeiten auf einen solchen weg einstellen und die info einholen, wo das nächste frauenhaus ist. fällt mir gerade so ein, weil du geschrieben hattest, "wenn deine sachen und du das überleben...". der auszug scheint also auch nicht problemlos durchzuziehen zu sein. und im notfall kann man bei tätlich werdenden männern auch immer die polizei anrufen.sie setzen ihn dann auch per "Platzverweis" für einen zeitraum aus der ehelichen wohnung, selbst wenn er die miete allein bezahlt. also bleib so cool wie möglich und bereite wie gesagt alle möglichkeiten gut vor, damit du im fall des falles nicht wie kopfleer dastehst und irgendwo bleiben musst, nur weil du kein geld hast. das bedeutet eben nicht, auch keine rechte zu haben.