Allgemeine und Besondere Fragen zu "Anlage HG"

  • Hallo, Also - nach langer Obdachlosiogkeit habe ich mich dazu entschlossen,
    wieder in ein "Normales" leben zu treten. ich, 32m, bin also zur Arge. die Dame der Neuantragsstelle sagte mir,
    das ich entweder zur Obdachlosenstelle der Stadt gehen müsse, oder mir eine Meldeadresse zulegen solle,
    da man mich so nicht bearbeiten kann. so fragte ich die Dame, ob es auch reicht, wenn ich mich Temporär bei meiner Mutter anmelde. dies ginge, sagte sie.
    Also ich zum Einwohnermeldeamt, mich hier gemeldet. gestern mit ALLEN unterlagen & Formblättern wieder zur ARGE. (halt nur die Anlage HG Fehlte zur Weiteren Bearbeitung des Antrages ;) )
    (Meine Mutter pflegt meine Schwerstbehinderte Schwester (Pflegestufe 3) und bezieht daher selbst ALG2)
    Nun soll ich noch halt noch die "Anlage HG" ausfüllen. zuerst war es kein Problem für mich. klar.
    aber nach ein wenig nachdenken, kamen mir zweifel, ob das wirklich so eine gute Idee ist, dieses auszufüllen.
    weil wir sind keine Gemeinschaft. ich darf lediglich ab und zu hier nächtigen und die Adresse als Meldeadresse benutzen. mehr nicht.
    Meine Mutter selbst zieht zum 1.6. um in eine andere Stadt. so das dies hier absolut kein Dauerzustand ist.


    Hat hier jemand einen guten Ratschlag, was ich machen soll?
    Ausfüllen, nicht ausfüllen?
    Wenn ausfüllen, wie füllt man den aus? muss in Feld 1 mein Name oder der, meiner mutter?

  • Du solltest diese Anlage ausfüllen da sie ja besagt das du mit deiner Mutter und Schwester eben eine Haushaltsgemeinschaft bildest und keine Bedarfsgemeinschaft.Du bekommst eben dann auch deinen Teil der Miete mit überwiesen und den anderen teil bekommt deine Mutter.Wenn du dort nicht auf lange Zeit richtig wohnen kannst dann mußt du gleich eine Wohnung mit beantragen und auch eine Erstaustattung.

  • Du solltest diese Anlage ausfüllen da sie ja besagt das du mit deiner Mutter und Schwester eben eine Haushaltsgemeinschaft bildest und keine Bedarfsgemeinschaft.


    NEIN, Du hast meinen Beitrag anscheinend nicht richtig gelesen.
    Es handelt sich NUR um eine Meldeadresse. ich habe nicht vor, bei meiner mutter einzuziehen.
    Ich habe mich hier nur angemeldet, weil die Dame der Neuantragsstelle mir dies vorgeschlagen hat.



    Du bekommst eben dann auch deinen Teil der Miete mit überwiesen und den anderen teil bekommt deine Mutter.Wenn du dort nicht auf lange Zeit richtig wohnen kannst dann mußt du gleich eine Wohnung mit beantragen und auch eine Erstaustattung.


    Die Miete fällt nicht an, weil ich definitiv NICHT bei meiner mutter einziehen werde.
    da wären Zerrüttete Verhältnisse, zu wenig platz und zu guter letzt wie angesprochen zieht meine mutter selbst zum 1.6. um in eine andere Stadt.

  • hallo,


    wie wäre es dann so:
    -mit der abgabe deines antrages, ohne die anlage..


    -gleichzeitige vorlage einer bescheinigung deiner mutter, das du die adresse nur für die meldung benötigst, jedoch nicht einziehen wirst/kannst, weil sie selber umziehen wird.


    -eventuell weist du schon eine wohnung, kennst die kosten, dann leg es mit bei


    -weiterhin würde ich gleich formlos antrag auf wohnung stellen, erfragen wie hoch die miete und wie groß die wohnung sein darf .. evtl. übernahme der kaution..


    -weiterhin einen formlosen antrag auf ersteinrichtung..


    damit dürftest du vorerst alles eingereicht haben und es verstreicht dir keine frist im nachhinein.. ob du nun alles bewilligt bekommst ist momentan unwichtig..wichtig ist *tag der antragstellung*..wenn noch papiere fehlen sollten, dann hast du wenigstens schon einmal den stempel drauf..


    viel glück auf dem amt
    BineNRW

  • Soo, ich mal wieder ;)


    nur eine kleine Frage:
    Muttern zieht jetzt um in eine Andere Stadt. da ich nicht mitziehen möchte, war ich Donnerstag bei der ARGE in Krefeld,
    mit einen Wohnungsangebot aus einer ganz anderen Stadt. da ich ja eh eine eigene Wohnung benötige, dachte ich (ja ja, Denken und Pferde und so) das ich einfach zur Arge Krefeld gehe und mir da ein OKAY hole für einen umzug (den eig. umzug mache ich alleine, habe nicht all zu viel an Klamotten) in die andere Stadt.
    Prompt sagte mir mein Sachbearbeiter, das ich mir in Krefeld eine Wohnung suchen soll/muss.
    da keine Notwendigkeit für einen Umzug besteht.
    ist das so richtig oder denke ich da irgendwie ein wenig Falsch?
    Wenn ich falsch denke, was kann ich unternehmen, um eine Zustimmung zu erhalten?


    Gruß

  • Hallo!


    Wenn du in eine andere Stadt ziehen willst, dann müsste die Arge der anderen Stadt ihr Einverständnis geben. Da du aber anscheinend in der anderen Stadt keine Arbeit hast, werden die sowieso ablehnen. Also suche dir in deiner derzeitigen Stadt eine angemessene Unterkunft, oder suche dir erst Arbeit in der anderen Stadt, dann würde das mit dem Umzug wahrscheinlich auch klappen.


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • hi, das ist ja das Problem. in der alten Stadt finde ich einfach nichts passendes an Arbeit.
    und in der neuen kann ich mir erst was suchen, wenn ich da unten wohne. ich glaube nicht, das mich jemand nur nach Email-Kontakt einstellt.
    bin am überlegen, ob ich mich hier bei der ARGE zum 1.8. abmelde, Mitfahrgelegenheit und dann einfach in der neuen Stadt beim JobCenter wieder melde.

  • Hallo!


    Zitat

    ich glaube nicht, das mich jemand nur nach Email-Kontakt einstellt.


    Dazu gibt es ja Anträge zur Erstattung von Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen.


    Also wenn du dich vom Leistungbezug bei der Arge abmeldest, dann kannst Du hinziehen wo du willst. Aber auch in der neuen Stadt bräuchtest du zunächst eine Meldeadresse um Leistungen vom Amt zu bekommen. Zudem werden die dich auch genaustens nach deinen Lebensumständen der letzten Zeit befragen. Also einfach wird es leider nicht für dich!


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Also grundsätzlich kann die ARGE dir den Umzug nicht verbieten, ABER:


    - wenn du ohne Genehmigung umziehst, werden dir keine Umzugskosten erstattet,
    - bekommst du kein Darlehen für die Kaution,
    - bekommst du von der neuen ARGE nur Mietkosten in Höhe der Zahlungen der alten ARGE.


    Ob das für dich in Ordnung wäre, musst du alleine entscheiden.


    P.S.: Mein Freund und ich sind auch ohne Genehmigung in eine größere Wohnung gezogen, hatten aber das Glück, die höhere Miete für zwei Personen bewilligt zu bekommen, obwohl die Wohnung unangemessen war. Alle anderen Kosten mussten wir selber tragen.


    Liebe Grüße,
    Jana


  • Also ... Kaution kann ich in 3 mal Zahlen, das ist schon geregelt.
    Mietkosten ... da ich bei Muttern eine Haushaltsgemeinschaft ohne Mietzahlung hatte, wie schaut es dann aus? :)



  • Hallo Biene. Dachte ich hätte dich bei ICQ drin gehabt. kA, hab dich da nicht mehr gefunden ;)


    Also - Ich bin mit Muttern in die andere Stadt gezogen. Ohne mich bei der Arge oder sowas umzumelden.
    Post kam an, das wenige. Mittlerweile ist es das ich gesundheitlich wieder soweit auf den Beinen
    bin, das ich jetzt definitiv umziehen will/werde.
    ich bekomme seit meinen letzten Beitrag die 359€ - nicht mehr und nicht weniger.
    nun hab ich das hier gefunden und das gab mir neuen Auftrieb:
    http://www.kostenlose-urteile.de/Hartz-IV-Keine-Begrenzung-der-Unterkunftskosten-bei-Umzug-in-ein-anderes-Bundesland.news9723.htm


    Kann mir dazu jemand was sagen, wie ich das umsetzen könnte (also wie ihr es machen würdet und natürlich keine Beratung oder sowas in der art ;) )


    Ich hatte die gelegenheit für einige tage bei einen Freund im hohen Norden direkt an der Förde zu sein,
    nicht nur das es mir da sehr gut gefällt, sondern auch mit meinen Husten ging es dort besser und Arbeit ist dort auch mehr verfügbar.


    Leider kann ich nicht mal eben die 500km hin und her pendeln wegen arge, Wohnung, Job etc ...

  • Gnihihi,
    Nach fast 1 Jahr geht es nächste Woche los.
    Jetzt weiß ich nur nicht, wie ich das der Arge beibringen muss.


    Ich kann sofort nen 160€ job haben (Als Haustechniker, zur Probe).
    Nach der Probe von 3 Monaten kann eine Festeinstellung erfolgen.
    Reicht das als Grund für den Umzug?



    Grüßle