Arge "verliert" Unterlagen - Was soll ich jetzt tun?

  • Hallo!


    Passiert ist folgendes. Ich habe Ende März einen 400€-Job angenommen, bei dem ich aber nur selten gearbeitet habe, momentan aus gesundheitlichen Gründen ruht im Prinzip die Arbeit.


    Naja, als Reaktion auf den Zuverdienst, den die Arge schon für die wenigen Tage im ersten Monat mit 400€ geschätzt hat, habe ich Leistungskürzungen bekommen.


    Ca. am 20. April habe ich für den Monat März meine Lohnabrechnung auf diesem Zusatzblatt 2.2 o.ä. bekommen.


    Die hab ich einen tag später, am 21. April in den breifkasten der Arge geschmissen.


    Zwischenzeitlich hieß es auch an der Hotline, man könne den Eingang der Unterlagen sehen, es sei aber nichts bearbeitet.


    Ca. 10 Tage später, am 2. Mai habe ich meinen Fortbewilligungsantrag inklusive der gleichen Lohnabrechnung (man kann ankreuzen ob der Lohn jeden Monat gleich ist) eingeschmissen. Die Blätter waren zusammen getakkert und in einem Umschlag.



    Beide Lohnabrechnungen hat das Amt angeblich nicht erhalten, den Fortbewilligungsantrag schon.


    Nach Telefonauskunft von heute ist ein Brief an mich unterwegs in dem ich aufgefordert werde, Lohnabrechnungen für März und April zu bringen, vorläufig wird der Antrag bewilligt und wieder wird das Einkommen auf 400€ geschätzt, obwohl e smomentan bei Null liegt.


    Es ist sehr unlogisch das die Arge beide Abrechnungen verloren hat, glaube es ehrlich gesagt nicht.



    Am Montag will ich persönlich hingehen. Abgesehen von MIete bekam ich für diesen Monat ca. 110€ und für nächsten wird das auch so sein.


    Ich musste mir natürlich jetzt schon Geld leihen um über die Runden zu kommen.


    Worauf sollte, bzw, worauf kann ich bestehen wenn ich am Montag selbst hingehe.


    In unserem Amt sagt man immer, es gäbe definitiv keine Barauszahlungen, höchstens Gutscheine.



    Bestimmt wisst ihr besser, was ich erwarten kann.



    Vielen Dank

  • Hallo, ich gebe Dir den gutgemeinten Rat nichts einfach der Arge in den Briefkasten zu stecken.
    Sende alles per Einschreiben oder gebe es persönlich ab. Bei persönlicher Abgabe lasse Dir dieses quitieren, das müssen die. So hast Du immer was in den Händen. Bei mir verschwanden auch immer die Wichtigsten Dokumente, auf diesem Wege nun nicht mehr.
    Ich gehe wie Du davon aus, dass die Papiere wohl dort angekommen sind. Nur beweisen mußt Du das, reiche die Papiere nochmals auf meinem Weg ein und Du wirst sehen das läuft. Für den Fall, das Dir zuviel abgezogen wird, Du kannst belegen was Du verdient hast. Lege sofort einen Widerspruch ein, aber schriftlich. Die Bearbeitung wird bestimmt dauern, aber Du bekommst das Geld nachbezahlt.

  • Um die Dauer geht es jetzt auch ein bißchen.


    In dem Fall brauch ich nämlich Geld, weil ich jetzt schon fast einen Monat mit einer Leistung von 100€ plus Miete hinter mir habe.


    Und am 31.05 kommen wieder nur Miete plus 100€.


    Deswegen würde es mich interessieren ob ich auf eine sofortige Bearbeitung oder ähnliches bstehen kann.


    Soweit ich weiß war ein Kumpel dabei als ich die Unterlagen eingeschmissen habe.

  • Hallo Damaja!


    Ich will Dir nichts unterstellen aber manche Dinge werden auch dadurch nicht besser wenn sie in einem Forum geschildert werden!
    Sofern das was Du hier zum Besten gibst ohne Einschränkungen Gültigkeit besitzt gibt es nur eine Praktik die erfolgreich ist.


    Du gehst persönlich zur ARGE und forderst Deinen Fallmanger auf eine Niederschrift zu nachfolgendem Sachverhalt zu fertigen und dann schilderst Du das was Du hier auch dargestellt hast. Das sichert zum einen uns hier im Forum, das wir uns nicht nach und nach mit Ratschlägen befassen müssen bei denen im Verlauf des Gedankenaustausches die eine oder andere leichte neuere Variante der Darstellungen präsentiert wird.


    Im weiteren kannst Du in dieser Niederschriftserklärung auch auf die Problematik des zuwenig gezahlten Leistungbedarfs Deiner BG verweisen und darüber hinus um eine Vorauszahlung in angemessene Höhe bitten. Da bei Sanktionen, Kürzungen und Pfändungen ein maximal 30 % Einbehalt seitens der ARGE möglich ist, ergibt sich daraus auch etwas anderes, nämlich die Notwendigkeit das die anderen 70% unumstößlich zum Leben benötigt werden.


    Die Aussage das man nur die Möglichkeit habe mittels Gutscheinen Anhilfe zu schaffen ist absoluter Quatsch und trifft nicht zu, auch wenn die Aussage das eine Barauszahlung nicht möglich ist als durchaus zutreffend zu bestätigen ist.


    Dies heisst aber nicht das die ARGE keine Möglichkeit hat Dir unmittelbar die Hilfe zukommen zu lassen der Du bedarfst.
    Ein bei der Postbank einzureichender Barscheck ist keine direkte Barauszahlung, aber auf jeder ARGE ist bekannt das mittels Barscheck noch am gleichen Tag Auszahlungen erfolgen können.


    Wenn Du es erreichst das Dein Barscheck morgens vor 09:00h in das System eingegeben wird ist eine Auszahlung bereits kurz nach 12:00 Mittags möglich wird der Scheck nach 09:00h ins System eingegeben ist die Auszahlung auf der Postbank ab 15:00 h möglich! Diese Praktiken sind mir insoweit bekannt das die Aussage diesbezüglich von den ARGE Mitarbeitern mir gegenüber so erklärt und auch durchgeführt wurde! Es geht!


    Also kannst Du einen Vorschuss erwirken, es hängt von Deinem Vorgehen ab, und der Breitschaft des ARGE Sachbearbeiters der natürlich aufgrund der eingeforderten Niederschrift sehr vorsichtig in seinem Handel sein muss, würde er Dein Hilfeersuche behindern!


    Fragen hinsichtlich : Kann ich auf Bearbeitung von ..... bestehen; kann ich nur wie folgt beantworten: auf etwa bestehen kann man immer, aber damit lässt Du der ARGE die Option offen, dies nur zur Kenntnis zu nehmen um dann doch nicht zu aggieren, was hilft es Dir dann letztlich?! Haltet Euch nicht an diesem Mist auf es sei den Ihr wollt die Verwaltung beschäftigen oder per gerichtlicher Urteile für Ergebisse sorgen die der Allgemeinheit zugute kommen.


    Wenn Du das, was Du erreichen willst kurzfristig zu Deinen Gunsten entschieden wissen willst, und das ist ja nicht die richtige Bearbeitung des Antrages, sondern die Behebung Deiner Notsituation ohne Geld da zu stehen, dann musst Du zielorientiert - wie es so schön heisst-, vorgehen und das wie dies am sinnigsten ist habe ich Dir oben geschildert!


    Gruss