Rückzahlung von Leistung

  • Hallo.
    Mein Mann arbeitet seit knapp einem Jahr.Wir haben das rechtzeitig auf dem Amt gemeldet,trotzdem haben die fleißig weitergezahlt(2Monate lang) bevor die Hartz4 angepasst haben.da mein Mann zuwenig verdient und ich wegen zwei chronisch kranker Kindern zur Zeit noch nicht arbeiten kann sind (waren) wir leider darauf angewiesen.Nun sagte mir eine Bekannte heute dass die Arge dass Geld nicht zurückfordern dürfte,da es ja deren Fehler war und wir uns rechtzeitig auf dem Amt gemeldet haben.Entspricht das den Tatsachen?Wenn ja wo kann ich das nachlesen.Bis jetzt zahlen wir das Geld in Raten zurück.
    Das komische an der ganzen Sache ist ja noch dass wir alle 4 jeder eine Rechnung bekommen haben in denen der ganze Betrag aufgeteilt ist.Also haben meine Kids jetzt Schulden wegen der Schussligkeit der Bearbeiterin .Jetzt muss ich mindesten 15 Euro im Monat pro Kopf zurückzahlen.Es ist angeblich nicht möglich die ganze Rechnung zusammenzufassen und die Rate zu verkleinern.

  • jetzt haben wir Kinderzuschuß und Wohngeld.Das mußten wir beantragen nachdem uns der Hartz4 Folge- Antrag abgelehnt wurde Davon wurde vorher bei der ARGE nichts gesagt dass uns das evtl zusteht.Wir haben 3 Monate auf den Zuschuß warten müssen und konnten teilweise die Rechnungen nicht zahlen.Gibt es da eine Möglichkeit die Säumniszuschläge wieder zu bekommen?

  • Hallo,


    auch der Empfänger von ALG2 Leistungen ist zur Mitwirkung verpflichtet. In eurem Fall scheint es sich um einen erheblichen Betrag zu handeln und die Überzahlung muss euch aufgefallen sein, demnach hättet ihr dies melden müssen. Im Klartext, ihr werdet das Geld zurück zahlen müssen, das hat schon seine Richtigkeit.

  • @ Salle Wir hatten der Arge gesagt dass sie zuviel überwiesen haben.Wir haben jedesmal dort Bescheid gesagt und trotzdem kam nächsten Monat das selbe Geld wieder. Wir sind unserer Mitwirkungspflicht nach gekommen..Wir wollten es zurück überweisen,aber das sollten wir nicht wir sollten auf Post von der Stelle warten die dafür zuständig ist und die kam als uns keine Stütze mehr zustand und wir nicht wußten wie wir unseren Lebensunterhalt bestreiten sollten.Zuerst haben wir das Geld auch bei Seite getan.Aber als uns dann die Stütze komplett gestrichen wurde(aufgrund einer Gesetzesänderung und ohne Vorankündigung) und wir 3 Monate auf die Bearbeitung von Kinderzuschlag warten mussten ohne finanzielle Unterstützung mussten wir leider an das Geld gehen.Natürlich bin ich bereit das Geld zurückzuzahlen.Meine Bekannte sagte mir gestern das es ein Gestez geben würde das man aufgrund eines von uns unverschuldeten Fehlers der Arge dass Geld nicht zurückzahlen bräuchte.Ich wollte wissen ob das stimmt.

  • Hallo,


    was deine Freundin sagt, stimmt so nicht ganz. Wenn man zuviel Leistung bekommt, von der man aber nicht weiß, dass sie zu hoch ist, man also auf die Zahlung vertraut und das Geld ausgibt, dann muss man nicht zurüch zahlen. Allerdings hängt dies auch noch davon ab nach welchen § das Geld von der ARGE zurück gefordert wird. Da hat man also eher selten Glück.
    Da ihr ja wusstet, dass das Geld zu viel ist, müsst ihr wohl zurück zahlen.
    Gab es denn den Kinderzuschlag nicht rückwirkend ausgezahlt?
    Dass deine Kinder nun auch "Schulden" haben, ist eine Formsache. Die Rückzahlung wird auf die ganze BG aufgeteilt.


    LG, Jalale.

  • jalale Erst mal danke für die ausführliche Erklärung,damit hast du meine Fragen beantwortet.
    Ja den KiZuschlag gab es rückwirkend aber es sind Mahngebühren dazu gekommen z.B. für Strom Telefon usw was wir in den 3 Monaten nur bedingt bezahlen konnten.