Hartz4 + BaFög ??!!!

  • Hallo ich habe eine frage und zwar bin ich alleinerziehend bald 22 jahre jung und beziehe mit meiner tochter eine eigene wohnung.
    Meine kleine ist im feb. dieses Jahr 2 geworden.
    Hatte heute bei der Arge einen Termin und mein Sachbearbeiter hat mir gesagt das ich eigentlich noch 1 Jahr zu Hause rumsitzen könnte, das widerrum möcht ich aber nicht.
    Ich hatte eigentlich vor meine FOR nachzuholen und dann meine Möglichkeiten um einen Ausbildungsplatz zu verbessern.
    Nun wurde mir aber gesagt wenn ich eine Schule besuche müsse ich BaFög beantragen und somit würde Hartz4 wegfallen.
    Das Kind würde "Sozialgeld" bekommen und meine Miete würde dennoch weiter bezahlt werden. Ist das richtig so oder wurde mir schwachsinn erzählt ?
    Und was wäre wenn ich statt Schule mit Glück eine Ausbildung bekommen würde und dies dann statt Schule mache?
    Würde ich dann auch die Miete mit einem Zuschuss der Arge bezahlt bekommen ???


    Vielen Lieben Dank schonmal für jede Hilfe ! :)

  • Hallo,


    das mit dem BAföG beantragen stimmt, wenn du zur Schule gehst. Solltest du eine Ausbildung machen, kannst/musst du BAB beatragen. Für deine Tochter bekommst du die halbe Miete und die Regelleistung. Dein Mietanteil wird eigentlich durch das BAföG gedeckt, da gibt es also nix von der ARGE.
    Eine 2. Ausstattung gibt es nicht. Ist das Kinderbett nicht umbaubar? Ein Kinderzimmer kann doch länger als 2 Jahre genutzt werden. Ansonsten gibt es günstige Möbel gebraucht oder sogar geschenkt (musst du mal in deine regionale Wochenzeitung schauen).


    LG, Jalale.

  • hi erstmal danke für deine hilfe =)


    die frage auf die 2.ausstattung ist nur deswegen weil ich damals keine 1. ausstattung fürs kind bekam
    ich hab ihr damals nur ein kinderbett gekauft das leider auch in mitleidenschaft gezogen wurde.
    also brauch ich nun ein komplettes kinderzimmer für sie, da sie nun auch alt genug ist um nicht nur ein spielzimmer zu haben.

  • Dann stell einen Antrag auf Erstausstattung, worin du auflistest was du brauchst. Also Schrank, Kommode usw. Ein Bett wirst du wohl nicht bewilligt bekommen, da ja eins vorhanden ist und alte Möbel (auch wenn sie kaputt sind) nicht beantragt werden können.
    Versuchen kannst du das aber. Du solltest auch begründen warum du nun eine Erstausstattung benötigst, weil die sich fragen werden, was deine Tochter bisher in ihrem Zimmer hatte.

  • Hallo,


    kleine Ergänzung


    für Alleinerziehende Bafögempfänger besteht die Möglichkeit zusätzlich Wohngeld zu beantragen oder ergänzende Leistungen (Bezuschussung) der Arge für die Kosten der Unterkunft.
    Ebenfalls steht dir, zu den Regelleistungen für deine Tochter auch der Mehrbedarf für Alleinerziehende weiterhin zu.


    Ebenfalls kannst du Betreuungskosten geltend machen.


    Bezüglich der Möbel kannst du dich an die Mutter Kind Stiftung wenden (bis das Kind drei Jahre alt ist).


    Viel Glück