Übergangsweise aus Bedarfsgemeinschaft ausgeschlossen

  • Hallo,


    da habe ich einmal eine interessante Frage, die mir doch etwas Kopfschmerzen bereitet.


    Ich werde zur Arbeitsaufnahme (Ausbildung) für mindestens 3 Monate ausziehen, da ein
    Pendeln bei gut 300 km nicht in Frage kommt, muss ich mir für mindestens 3 Monate ein
    Zimmer mieten. Nun teilte mir unsere Sachbearbeiterin schon mit, dass ich für diese Zeit aus
    der Bedarfsgemeinschaft herausfalle und man meinen Lohn dort evtl. zum Unterhalt
    heranzieht. Dieser ist doch aber nur, ca. 500 Euro. Davon muss ich ja noch die Miete
    bezahlen, meine Verpflegung und auch noch die Heimfahrten am Wochenende. Wir dürfen
    dann maximal 6 Monate weiter in unserer Wohnung bleiben. Ich selber darf aber erst nach
    der Problezeit umziehen. Unsere Kündigungsfrist beläuft sich auf 3 Monate, vielleicht kann
    ich einen Nachmieter finden, wenn dies aber unser Vermieter nicht akzeptiert haben wir
    auch noch eine Miete mindestens doppelt zu bezahlen. Ich kann ja erst ein Tag nach Ablauf
    meiner Probezeit kündigen... Nun meine Frage hat jemand von Euch schon Erfahrungen
    in einer solchen Situation gesammelt? Wenn nun mein kleines Einkommen auch noch auf
    das Einkommen meiner Frau angechnet werden, dann bekommen wir in den 3 Monaten böse
    Probleme, eigentlich wollte ich mir noch einen 400 Euro Job suchen, da der Lohn ja mit
    Sicherheit schon so nicht ausreichen wird. (ca. 250 zusätzlich Benzin, can 200 Euro
    möbeliertes Zimmer...) Aber wenn dies gar nicht möglich sein wird, dann sehe ich schwarz.
    Kennt jemand die Berechnungsgrenzen?

  • Hallo mindestlohn24,


    das ist theoretisch korrekt, was die SB dir gesagt hat. Aber dir bleibt doch ein gewisser Selbstbehalt, und da reichen die 500 € (wahrscheinlich netto) wohl nicht noch Unterhalt zu zahlen. Im Gegenteil, du kannst sicher noch aufstockendes ALG II beantragen bzw. Wohngeld.
    Deine Familie wird wie bisher die Leistung beziehen, bis auf deine Regelleistung. Die Miete muss weiterhin komplett von der ARGE getragen werden.


    LG, Jalale.

  • Danke für die Antwort. Nein, ich kann bzw. muss BAB beantragen. Was aber auch nicht viel ist, ich will aber nicht klagen. Die genaue Grenze kennst du nicht, oder? Denn BAB und der Nettolohn werden auch nicht reichen um meine Familie an den Wochenenden zu sehen, geschweige um mich selber zu versorgen, also muss ich noch jobben gehen. Es bringt mir nur nichts, sollte das Amt es auf der anderen Seite gleich wieder nehmen. Verzwickte Sitaution.

  • Hallo,


    mit BAB kenne ich mich leider nicht aus. Es kann durchaus sein, dass wenn du zusätzlich jobben gehst, du über den Selbstbehalt kommst. Du solltest dich vorab erkundigen, wieviel Einkommen du beziehen kannst. Ich weiß nicht wie dein Selbstbehalt berechnet wird, ob wie beim ALG II- Bedarf oder anders. Dir dürften aber auf jeden Fall auch Freibeträge des Einkommens eingeräumt werden.
    Wegen der doppelten Miete: Du hast ja sicher eine 6monatige Probezeit. Da würde ich die SB nochmal ansprechen, ob sie euch die Übernahme der Miete eurer Wohnung länger (also 9 Monate) gewähren kann. Es sollte ihr ja klar sein, dass ihr sonst große Schwierigkeiten habt. Außerdem wird euch (oder besser gesagt deiner Frau) im Fall des Falles nicht die gesamte Miete gekürzt, sondern nur um deinen Mietanteil.


    LG, Jalale.