Hallo,
da habe ich einmal eine interessante Frage, die mir doch etwas Kopfschmerzen bereitet.
Ich werde zur Arbeitsaufnahme (Ausbildung) für mindestens 3 Monate ausziehen, da ein
Pendeln bei gut 300 km nicht in Frage kommt, muss ich mir für mindestens 3 Monate ein
Zimmer mieten. Nun teilte mir unsere Sachbearbeiterin schon mit, dass ich für diese Zeit aus
der Bedarfsgemeinschaft herausfalle und man meinen Lohn dort evtl. zum Unterhalt
heranzieht. Dieser ist doch aber nur, ca. 500 Euro. Davon muss ich ja noch die Miete
bezahlen, meine Verpflegung und auch noch die Heimfahrten am Wochenende. Wir dürfen
dann maximal 6 Monate weiter in unserer Wohnung bleiben. Ich selber darf aber erst nach
der Problezeit umziehen. Unsere Kündigungsfrist beläuft sich auf 3 Monate, vielleicht kann
ich einen Nachmieter finden, wenn dies aber unser Vermieter nicht akzeptiert haben wir
auch noch eine Miete mindestens doppelt zu bezahlen. Ich kann ja erst ein Tag nach Ablauf
meiner Probezeit kündigen... Nun meine Frage hat jemand von Euch schon Erfahrungen
in einer solchen Situation gesammelt? Wenn nun mein kleines Einkommen auch noch auf
das Einkommen meiner Frau angechnet werden, dann bekommen wir in den 3 Monaten böse
Probleme, eigentlich wollte ich mir noch einen 400 Euro Job suchen, da der Lohn ja mit
Sicherheit schon so nicht ausreichen wird. (ca. 250 zusätzlich Benzin, can 200 Euro
möbeliertes Zimmer...) Aber wenn dies gar nicht möglich sein wird, dann sehe ich schwarz.
Kennt jemand die Berechnungsgrenzen?