Ferienhaus - Altersvorsorge???

  • Ab nächsten Monat müssten wir eigentlich ALG2 beziehen, aber wir haben noch ein riesiges Problem, womit wir einfach nicht zurecht kommen.


    Ich habe vor 6 Jahren ein kleines 50qm großes Ferienhaus in einem Ferienpark eine Ortschaft weiter von uns gekauft (Bankkredit läuft noch bis 2011). Kaufwert 10.500€.
    2003 wohnten wir dann für 1,5 Jahre da drin, aber nachdem ich dann schwanger wurde und das Kind da war, reichte der Platz natürlich nicht mehr aus.
    Somit waren wir gezwungen uns eine Mietswohnung zu suchen.


    Genau in dieser Zeit gerieten meine Eltern in die Insolvenz und hatten kein Geld mehr um Ihre Mietswohnung zu halten. Also stellten wir Ihnen das Häuschen zur Verfügung. Sie bezahlen nun seit 2005 die raten für den Kredit ab und die Nebenkosten.´Sind knapp 300€ incl. NK.
    Schriftlich haben wir aber nichts ausgemacht. Sie geben mir einfach immer das Geld am Ende des Monats in die Hand und ich zahle es dann immer auf mein Konto ein, da am 1. immer die rate abgeht.


    Das Häuslein haben wir damals mit dem Hintergedanken gekauft, dass wir es später einmal fest bewohnen werden, wenn wir rentner sind bzw. wenn unser Kind von zuhause ausgezogen ist (so in 15-18 Jahren).Somit müssten wir uns in ein paar Jahren dann keine gedanken wegen der Miete mehr machen.


    Jetzt haben wir aber das Problem mit ALG2, denn in dem Antrag fragen sie ja nach Vermögen / Immobilien und co.


    Wenn wir da angeben, dass wir ein "Ferienhaus" haben, dann werden die uns sicher gleich zum verkauf zwingen.
    In dem Ferienpark leben aber gut 50% aller Hausbesitzer fest dort drin. Seit Jahren ist das gar kein richtiges Ferienplätzchen mehr. Also sehen wir es auch nicht als Ferienhaus an. Auch wenn es natürlich nicht aussieht wie ein normales Haus. Dennoch kann man zu 2. sehr gut drin leben.


    Wenn wir nun angeben, dass wir ein richtiges haus haben und sagen, dass meine eltern kostenlos drin wohnen, werden sie das sicher auch nicht akzeptieren.


    Also was sollen wir am besten machen, damit wir das Haus nicht verlieren, aber dennoch ALG2 bekommen werden?


    Haus Als Altersvorsorge angeben?


    Mein Mann hat etwas gelesen gehabt, dass man einen Freibetrag für seine Altersvorsorge hat von 250€ pro Lebensjahr. Das wäre bei mir 6500€ und bei meinem Mann 6750€. Wären zusammen 13.250€, das haus hat uns 2003 ja 10.500€ gekostet.
    Könnte man das so tricksen, dass wir beide Freibeträge zusammen nehmen für das haus?


    Haus als Mieteinnahme angeben?


    Oder sollen wir lieber angeben, dass wir eine Immobilie haben mit 50€ Mieteinnahmen? Würden die sich damit zufrieden geben, oder pochen die auf eine höhere Miete?
    Wenn das Amt die 50€ abziehen würde, wäre ja nicht soooo schlimm, wie wenn wir das haus aufgeben müssten.


    Habt ihr einen guten Rat, wie wir unser Altersvorsorge-Haus behalten können??????


    Selbst darin wohnen wäre sehr schlecht, dann dann wären meine Eltern obdachlos und in der Insolvenz bekommen sie keine Gelder vom staat und könnten auch keine wohnung oder sowas mieten. Das kann ich meinen Eltern nicht antun. Zudem haben sie sich das Grundstück usw. alles so schön selbst angelegt und haben sich richtig eingelebt.
    Zudem wären die 50qm für 3 personen viel zu klein. Zumal die 50qm auch nur die Grundfläche sind. Durch sehr viel Dachschräge ist das weniger Wohnfläche!


    Ich habe so eine riesen Angst, dass sie mir das Haus weg nehmen werden. Das ist das einzigste was wir noch besitzen und was wir für unser Alter brauchen.


    Was sollen wir nur machen????

  • Tricksen könnt ihr das gar nichts.Ihr müßt das Haus mit angeben und auch das die Eltern dort wohnen und Miete bezahlen.Ihr könnt ja belegen das das Haus noch nicht bezahlt ist und auch das die Mieteinnahmen für die Kreditrate draufgehen und das das Haus als Altervorsorge gedacht ist.Ich glaube nicht das man dann verlangt das ihr das Haus verkauft zumal es schwierig sein dürfte es loszuwerden wenn dort Leute drin wohnen.Außerdem würden selbst bei einem Verkauf nicht unbedingt Vermögen entstehen von dem ihr dann erstmal leben könntet denn es ist ja noch belastet.

  • Stimmt, im groben eine knappe konkrete Antwort auf viele Fragen, Struppi sollte zunächst wissen, was ein "Vermögen" überhaupt ist, z.B. Kaufwert, ist das der Kaufpreis, oder der aktuelle Wert, dann wie hoch ist die Belastung (Kredite), sind beide Eigentümer usw... So pauschal kann man das nicht beantworten. Ihr solltet euch auch im darüber im klaren sein, wenn es Mieteinnahmen sind oder ihr angebt, daß ihr Miete kassiert, müssen die versteuert werden, das Ding wandert automatisch zum Finanzamt, die fragen dann höflich nach, wegen der Steuererklrärung, also so einfach ist das nicht.

  • Es gibt gleich mehrere Probleme.
    1. Einnahmen aus Vermietung, auch wenn kein Vertrag vorliegt oder es in bar gezahlt wird, unterliegen der Einkommensteuer und sind dem Finanzamt zu melden, auch dann wenn darauf kein Eink.steuer zu entrichten ist.
    2. Es ist richtig, dass das Haus als Vermögen angesetzt wird. Ob es die Zulässigkeit übersteigt oder nicht, ist nur durch ein Gutachten zu klären. Dieses muss die Arge im Rahmen der Amtshilfe in Auftrag geben. Sollte dann das Haus die Vermögensgrenze übersteigen, kann die Arge darauf bestehen, dass das Vermögen verwertet wird. Verwertet ist das Vermögen aber schon dadurch, dass es vermietet ist. (Dies ist gängige Rechtssprechung wird aber von den Argen immer wieder ignoriert). Allerdings muss man sich dann die Miete abzgl. Aufwendungen für den Erhalt des Mietobjektes als Einkommen mindernd anrechnen lassen.
    Ob allerdings die "Mietfreiheit" gegen Zahlung der Schulden anerkannt wird, hängt von verschiedenen komplizierten Umständen ab. Nicht zuletzt vom Inhalt der notariellen Urkunde, vom Insolvenzverfahren etc. etc. Es ist dann nachzuweisen, dass man sich nach der Eigentumsübertragung auf die Eltern damit besser gestellt hat.
    Also keine Angst. Solange das Haus vermietet ist, gilt es es verwertet und ALG II muss gezahlt werden.
    Unbedingte bei Antragstellung gleich darauf hinweisen. Die Arge muss wissen, dass Ihr informiert seit. Dies kann zwar trotzdem dazu führen, dass zunächst der Antrag abgelehnt wird. Dann bitte sofort Widerspruch und parallel dazu Antrag auf einstweilige Anordnung im Eilverfahren beim zuständigen Sozialgericht stellen. Auf alle Fälle einen FACHanwalt für Sozialrecht mit der Wahrnehmung des Verfahren beauftragen.