Umzug

  • Hallo Angel!


    Richtig ist, dass du als Leistungbezieher nach SBG2, also Hartz4, muss du dir einen Umzug immer vom Amt genehmigen lassen. Auch dann, wenn sich z.B, die Bruttowarmmiete verringern sollte.
    Und dem Amt ist es natürlich nicht egal, ob die Warmmiete angemessen ist. Genau das bezwecken die ja mit der Prüfung deines Umzugsbegehren.
    Falls du auf die Idee kommen solltest, ohne Genehmigung vom Amt um zuziehen, kannst du mit teilweise erheblichen Sanktionen rechnen.


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

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  • Dass wir uns den Umzug genehmigen lassen müssen ist klar.


    Mein Problem ist nur:


    Laut Arge sind 330 € Kaltmiete, 90 € Heizkosten und 100 € Nebenkosten und 90 m² angemessen (Warmmiete 520€).


    Unsere neue Wohnung würde 336,08 € Kaltmiete, 92 € Heizkosten und 92 € Nebenkosten kosten und eine Größe von 84,02 m² haben (Warmmiete 520,08€.


    Die Arge meint dass die Beträge einzeln zu betrachten sind. Zählt das also nicht, wenn man auf den Gesamtbetrag (Warmmiete) kommt?


    Lg

  • Hallo Angel!


    Also über diese Erbsenzählerei vom Jobcenter bin ich überrascht. Ich kann ja eigentlich auch nur für Berlin sprechen. Da zählt die Warmendmiete. Das müsste aber in den anderen Bundesländern auch so sein.
    Da würde ich mit dem Sachbearbeiter/Fallmanager mal reden oder ggf. mit deren Vorgesetzten.



    Schrader

    Schrader


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  • tja dieser SB geht mir eh schon tierisch auf die Nerven. Wenn man was braucht heißt es immer da muss er mit seiner Vorgesetzten reden bzw wenn er einen zu ihr verbindet und mit ihr was bespricht und sie dann nach ein paar Tagen noch was fragen wil, sagt er dann ... "Also ich weiß nicht, mit wem Sie gesprochen haben. Ich habe keine Vorgesetzte .... " :mad:


    Fühl mich echt verarscht von meinem SB! :mad:

  • Die von dir genannten Daten sind im Vergleich zur Angemessenheit nahezu optimal. Sollte euer Sachbearbeiter wiederum nicht wissen, was er darf und was nicht, würde ich das Gespräch mit seiner Vorgesetzten suchen. Die kleine Differenz, die eure angestrebte Wohnung zur erlaubten angemessenen Wohnung ausmacht, könnt ihr selbst aus eurer Regelleistung übernehmen. Das kann bei dieser "Minimaldifferenz" unmöglich viel sein.

  • Hm wie würdet ihr das besser forumulieren? :o


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    da wir Familienzuwachs erwarten und wir in einer 2 Zimmer Wohnung keine 2 Kinder groß ziehen können, beantragen wir den Umzug in die Wohnung die sie in den beiliegenden Unterlagen ersehen können. Da die von ihnen genannten Beträge nur als Richtwert dienen sollten und wir diese Wohnung gefunden haben, die vom Gesamtbetrag (Warmmiete) bis auf 8 Cent im Rahmen liegt, ersuchen wir diese Wohnung als angemessen anzusehen, da unsere derzeitige Wohnung auch vom Gesamtbetrag als angemessen betrachtet wird.


    Da es im SGB II § 22 geregelt wurde dass bei wichtigen Gründen des Umzuges die Kaution als Darlehen zu gewähren ist, und es sich hier um einen wichtigen Grund handelt ersuchen wir auch um ein Darlehen der Kaution von 3 Monatskaltmieten von € 1.008,24.


    Wie das Bundessozialgericht mit Urteil vom 19.03.2008, Az: B 11b AS 31/06 R, beschlossen hat, gehören die Kosten für im Mietvertrag vereinbarte Schönheitsreparaturen zu den Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 SGB II und sind vom Leistungsträger zu übernehmen. Da im Mietvertrag von unserer derzeitigen Wohnung vermerkt ist, dass wir diese bei Auszug streichen müssen, beantragen wir auch die Übernahme dieser Kosten.


    Mit der Bitte auf baldige Antwort verbleibe ich



    mit freundlichen Grüßen

  • Hallo Angel!


    Ich finde, dass das so wie du es formuliert hast recht ordentlich ist. Du hast dich klar und deutlich ausgedrückt. Selbst der größte Depp müßte verstehen, worum es geht. Und schließlich sind wir ja keine Juristen oder Verwaltungsfachangestellte!


    Schrader

    Schrader


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  • Hm wenn mir mein SB in der Mail schreibt "Sie erhalten ab dem 22.06.2009 einen Mehrbedarf für Schwangerschaft. Ab diesem Zeitpunkt können sie umziehen." Dann heißt es doch auch dass das ungeborene dann schon mit eingerechnet wird und ich dann die neue Miete und nicht mehr den alten Mietbetrag bezahlt bekomme, wenn ich umziehe oder? Bzw kann ich das von meinem SB ernst nehmen,gilt das dann wirklich?

  • Hallo!


    Ja, wenn die Arge Euch den Umzug genehmigt, dann zahlen sie auch die neue Miete in voller Höhe! Klappt schon!


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hm meine Schwiegermutter meinte, dass man das mit den Paragraphen so nicht schreiben kann ... :o


    Würdet ihr mir bitte eure Meinung sagen, ob dieser Antrag besser ist oder mein voriger?


    Lg


    Sehr geehrte....

    Anfang Januar wird unser zweites Kind zur Welt kommen.

    Wir haben uns deshalb auf die Suche nach einer geeigneten Wohnung gemacht, die im Bereich des
    gesetzlich zulässigen liegt, was Miete und angemessenem Wohnraum entspricht.

    Wie Sie bereits wissen, wohnen wir am Marienplatz in einer kleinen Zwei - Zimmer - Mansardenwohnung, im dritten Stockwerk. diese ist im Sommer sehr heiß und im Winter kalt.
    Außerdem sind die vielen Treppen mit Kleinkind , Baby Kinderwagen und Einkäufen alleine kaum zu schaffen. Mein Lebenspartner nimmt ja an einer Umschulung teil und findet später hoffentlich eine Arbeit. Ich muß daher Wochentags alleine zurechtkommen, und das dürfte sich mit zwei kleinen Kindern schwierig gestalten...

    Wir möchten Sie deshalb bitten, uns den Bezug der obengenannten Wohnung zu genehmigen.
    Die Kaution beträgt 3 Monatsmieten.
    Wir möchten daher auch beantragen, daß Sie uns für die Entrichtung der Kaution ein Darlehen gewähren.
    Außerdem erbitten wir, einen Zuschuß zu Umzugskosten und Wohnungsrenovierung zu gestatten.

    In der Hoffnung auf einen positiven Bescheid, bedanken wir und ganz herzlich,

    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo Angel!


    Nun mach dich doch nicht verrückt. Auch dieser Text ist o.k. Klar ausgedrückt und leicht verständlich.
    Das wird schon klappen, ob nun mit diesem oder jenen Text.
    Meine frühere Beraterin vom Arbeitsamt, sagte, man sollte nicht zu viel schreiben, die Sachbearbeiter lesen ehedem nicht alles und zudem sehr oberflächlich.


    Schrader

    Schrader


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