ALG II - Welche Möglichkeiten / Ansprüche habe ich?

  • Mir ist schon klar, dass ich nicht den direkten Anspruch habe. Als ich der Dame beim Amt meine derzeitige Situation geschildert habe, und auch die Beiträge aus diesem Forum vorgezeigt habe, meinte sie, dass es in meinem Fall kein Problem sei, das Geld zu beantragen. Es steht also nichts im Wege.


    Schmarotzer? Ich finde das hat wenig damit zu tun. Warum agierst du eigentlich in diesem Forum? Um jedem, der dir nicht passt eins reinzuwürgen, bzw. zu beleidigen? Vielleicht wäre es nicht schlecht, wenn du erwachsen wirst.

  • nun Nerv mich nicht. Klar kann jeder jeden Antrag in diesem Land stellen. Aber in deinem Fall ist es aussichtslos. Die Dame, sicher eine vom Empfang, möglicherweise eine ABM-Kraft weiss auch nicht alles oder wollte nicht unhöflich sein.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Es war ein vereinbarter Termin. Keine Dame vom Empfang, sondern eine Beraterin.
    Aussichtsloser Fall? Nein. Reelle Chancen? Ja.


    Es ist eine Frage, des Gesamt-Packets. Wie genau die Situation ist, und welche Umstände herrschen.


    Schade, dass du so schnell genervt bist, wobei du hier doch als selbst ernannter Berater fungierst. ;)

  • Zitat

    Mir ist schon klar, dass ich nicht den direkten Anspruch habe


    Na dann ist ja alles klar. Probieren geht über studieren.
    Mich kotzt es an, wenn sich hier ein 18jäh. hinstellt und fragt, wie er ohne was dafür zu tun, an öffentliche Gelder kommt.

    Schrader


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  • Ohne dafür etwas zu tun? Ich gehe arbeiten und beginne nächsten Sommer meine Ausbildung.
    Mir ist es ehrlich gesagt egal, was DICH ankotzt. Ich habe hier einen ganz normalen Thread eröffnet, mit nur wenig Vorahnung. Ich wollte nicht gleich zum Amt latschen, ohne zu wissen, was ich da tue.


    Auch mit "probieren geht über studieren" hat das Ganze wenig zu tun. Wieso auch? Ich probier hier nichts, ich möchte nicht in einer derart miesen, finanziellen Lage stehen. Wobei ich schon bei der GEZ-Gebühr nicht mehr ausreichend Geld zu Verfügung habe. Es reicht nämlich man eben so für die grundlegenden Dinge . Wieso sollte ich denn (abgesehen von meinem Alter) hier sitzen und NICHTS tun, um meine Situation zu verbessern? Ich versteh deine Logik einfach nicht. Ein Arbeitsloser in meiner Situation (Miete etc.) würde 699.00 Euro vom Staat bekommen. Ich verdiene mir bei dem Job, bei McDonald's (40 ° C in der Küche, Beschimpfungen der Kollegen etc.) 580 Euro (Netto) im Monat. Sprich 119 Euro weniger, als ein Arbeitsloser. Wo ist da der Sinn, bzw. die Logik? Vielleicht bin ich einfach nur einer der wenigen, die sich sowas nicht gefallen lassen möchten. Oder wäre das jetzt alles okay, wenn ich mal eben 7 Jahre älter wäre? Es wäre die GLEICHE Situation, nur, dass ich eben 25 wäre. Logisch? Nein.

  • Hallo!


    Was ist denn eigentlich mit der Unterhaltspflicht deiner Eltern. Und wo sind die 164 Euro Kindergeld?
    Dann komme ich nämlich schon mal auf 744 Euro. Was willste denn mehr?

    Schrader


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  • Kindergeld? Ich bin 18 und in keiner Ausbildung (die beginnt nämlich erst nächstes Jahr), also gibt es kein Kindergeld. Den Schrieb für das Wohngeld auszufüllen, passt meinem Chef nicht. Ich frage ihn jeden Arbeitstag, aber er lehnt es einfach jedes Mal ab. Was soll ich tun? Kündigen? Um dann auf der Straße zu sitzen... sein, sicher nicht.


    Mein Vater hat, bevor ich meine derzeitige Tätigkeit begonnen habe, mir finanziell unter die Arme gegriffen (was sehr, sehr nett von ihm war, sonst hätte ich nämlich mich schon früher dem Amt zuwenden müssen).

  • Kind ohne Ausbildungsplatz


    Für ein Kind ohne Ausbildungsplatz steht Kindergeld ab dem 18. Lebensjahr bis zum 25. Lebensjahr zu. Dies gilt aber nur, wenn das Kind eine Ausbildung beginnen möchte, dieses aber wegen Fehlens eines Ausbildungsplatzes nicht möglich ist. In diesem Fall kann das Kind ohne Ausbildungsplatz nur berücksichtigt werden, wenn es trotz ernsthafter Bemühungen um einen Ausbildungsplatz eine Ausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt wegen Erfolglosigkeit der Bemühungen nicht antreten kann. Die Erfolglosigkeit der Bemühungen ist z.B. durch Absagen auf die getätigten Bewerbungen nachzuweisen oder glaubhaft zu machen.


    Auch gilt als Nachweis, wenn das Kind bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit oder einem vergleichbaren Leistungsträger für Arbeitslosengeld II als Bewerber auf einen Ausbildungsplatz oder Bildungsmaßnahmen registriert und geführt wird.



    Anrechnung von Einkommen des volljährigen Kindes
    Neben der Voraussetzung der Ausbildung oder Arbeitslosigkeit des Kindes ist das Einkommen des volljährigen Kindes bei Bezug von Kindergeld ein ganz wichtiger Faktor.


    Für das Kindergeld bei volljährigen Kindern gibt es eine Freigrenze von 7.680 Euro (8.004 Euro ab 2010). Freigrenze bedeutet: Wird die Grenze von 7.680 Euro überschritten, erlischt der Anspruch für den gesamten Bewilligungszeitraum und ist an die Familienkasse zurückzuzahlen. Dieser Betrag gilt, wenn das volljährige Kind für das gesamte Jahr Kindergeld erhalten hat.


    Hat das volljährige Kind beispielsweise nur von Januar bis Juli die Voraussetzungen für Kindergeld erfüllt, so beträgt die Freigrenze 7/12 von 7.680 Euro = 4.480 Euro. Für das Einkommen zählt das Zuflussprinzip, also der Zeitpunkt, in welchem der Betrag/ Einkommen dem volljährigen Kind zur Verfügung stand.


    Diese Freigrenze ist als Bruttobetrag anzusehen, jedoch werden noch Werbungskosten, Betriebsausgaben, Sozialversicherung, etc. abgezogen.


    Beispielrechnung
    Befindet sich das volljährige Kind in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis, kann es bis zu 10.955 Euro verdienen, ohne die Freigrenze von 7.680 Euro zu gefährden.


    10.955,00 € - 2.355,32 € (Sozialversicherung 21,5%) - 920,00 € Werbungskosten- pauschbetrag = 7.679,68 € (< 7.680,00 €)



    Sind die Werbungskosten höher, so kann das Kind dementsprechend auch ein höheres Einkommen haben.

    Schrader


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  • Hallo!


    Du müsstet bei MC donald schon mehr als 11000 € verdienen, um keinen Anspruch auf Kindergeld zu haben.
    Und wenn du heute schon 25 Jahre alt wärst, dann wäre es eine andere Situation. Das ist ein Gesetz. Guckst du hier:


    http://www.sozialleistungen.in…/angemessene-wohnung.html

    Schrader


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  • Sorry, für den Doppelpost.


    Ich denke, dass es das beste sein wird, mich bei den zuständigen Beratern genaustens über die aktuelle Situation zu informieren und anschließend hier Feedback zu geben. Wird ja alles immer spannender hier... ich melde mich.


    Bis dann.


  • Hu kommst auf eine Gesamtmiete von 340€? Hilfe! Hier in Oberhausen würden die schon bei 290 sagen..huh?
    Wie groß ist eigentlcih Deine Wohnung? Seit wann wohnst Du da? Wie hast Du vorher gelebt? Das wäre ja auch mal ganz interessant zu wissen.


    Und mit 240€ im Monat die dir 'bleiben' stehst Du noch ganz gut da. Ein 1€-Jobber arbeitet auch lange am Tag und hat am Ende nicht mehr und kaum weniger als Du.
    Im übrigen sind Deine Eltern in der Tat soweit ich weiss Unterhaltspflichtig, gleich ob Du zuhause wohnst oder nicht. Ausser ihr habt ein irrationales Verhältnis zueinander, das auch so belegbar ist.

  • dustyOn3 schrieb:

    Am 09.01. diesen Jahres bin ich in meine erste, eigene Wohnung gezogen.


    Die Wohnung ist eine 1 1/2 Zimmerwohnung. Das Gebäude wurde 1992 gebaut und ist recht gut in Schuss.
    Die Wohnung liegt gut an der Bahnanbindung und wird hauptsächlich von Studenten bewohnt.
    Die Miete setzt sich wie gewohnt aus der Grundmiete (271.14 Euro) und den Nebenkosten (69 Euro inkl. Warmwasser) zusammen.
    Das Restgeld geht für Verpflegung drauf. Ich habe derzeit nicht mal einen Festnetzanschluss. Ganz zu schweigen von einer Internetanbindung. Diese nutze ich derzeit bei einem Nachbarn mit (er hat mir das W-LAN freigeschaltet). Übrig bleibt nichts.


    Ein schlechtes Verhältnis zu meinen Eltern besteht nicht. Mein Vater hat immerhin auch eine eine längere Zeit die Wohnung finanziert. Ausgezogen bin ich auf Grund dem andauernden Streit zwischen meinen Eltern und mir (der sich seit meinem Auszug gelegt hat).

  • Hallo!


    In diesem Fall ist einzig das Alter von HG26 relevant. Und da er nun mal 18 Jahre alt ist, wirds nichts mit der staatlichen Fürsorge!

    Schrader


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  • Jetzt ja. Mir wurde gerade gekündigt!


    Was ist das für eine Sauerei? Man gibt jeden Tag sein Bestes, wird von anderen Mitarbeitern beschimpft und fertig gemacht, weil man deutsch ist. Und jetzt werde ich gekündigt, weil ich 2 Tage im Krankenhaus war letzte Woche! Das ist doch ein Witz.


    Ich denke mal, dass es jetzt gerade 13 geschlagen hat, weil so wird mich das Amt sicher abweisen, oder?
    :(


    *Edit: Zum Glück scheint es kein Problem zu sein. Ich soll zur Antragsstellung vorbei kommen. Nebenbei werde ich mir jetzt etwas neues suchen.

  • Hallo!


    Also wenn du bei McDonald eine eine ähnliche (Arbeits)Einstellung durchblicken lassen hast, wie hier im Forum, dann ist die Kündigung berechtigt.


    Klar, Schuld haben immer die anderen!

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 Mal editiert, zuletzt von Schrader170 ()

  • Klar Schrader, du kennst mich. Du kennst mein Leben. Meine Auffassungen. Mein Lebensstil. Meine Arbeitsmoral. [/IRONIE OFF]


    Oh Gott! Du kennst mich kein Stück. Wie in drei-Teufels-Namen kannst du von ein paar geschrieben Sätzen, auf meine Arbeitsmoral schließen, und die Kündigung als "berechtigt" ansehen? Das grenzt echt an Dreistigkeit. Ich bin immer noch geschockt von dieser Kündigung, und du hast ehrlich nix besseres zu tun, als mir noch deinen hämischen Kram an den Kopf zu werfen, wobei du mich null kennst.


    (Sorry, für meinen kleinen Anfall hier, aber sowas habe ich echt selten erlebt).

  • Hallo HG26!


    Ich habe doch geschrieben, dass die anderen an deiner Misere Schuld haben.


    Allerdings:


    Zitat

    Meine Auffassungen. Mein Lebensstil. Meine Arbeitsmoral.


    Doll kann es ja nicht sein, ansonsten würdeste ja hier nicht schreiben und:


    Zitat

    Wir werden sehen, was dabei herum kommt.


    Allein schon diese Formulierung spricht Bände. Und das als 18jähriger!:mad:

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!