Umzug von Leer nach Oldenburg. "WG, Hartz IV"

  • Hallo ersteinmal alle miteinander.



    Ich versuche vorweg erstmal die Situation zu schildern:


    Ich(23) wohne zur Zeit in Leer und habe im jahr 2008 hier mit einem Kumpel(23) zusammen meinen Zivieldienst geleistet.
    Seit anfang 2009 sind wir nun beide auf ausbildungs und job suche, leider in diesem Kaff das sich Stadt nennt etwas erfolgslos bis auf einige Gelegenheitsjobs.
    Ich wohne hier seit meines Zivieldienstes in einer 3 Persohnen WG in der wir jeder 200€ warm zahlen also insgesammt 600€ an Warmmiete.


    Allerdings sind meine Mitbewohner nicht zu ertragen weswegen ich mir vor gut einem halben Jahr auch den besagten Kumpel mit in die Wohnung geholt habe (er musst aus seiner alten Unterkunft raus).War sogar teils 4 monate wegen Depressionen Krankgeschrieben aufgrund der Tatsache das der psychische Stress mit den beiden schon vorhandenen Mitbewohnern einfach so an mir nagt das ich teils nächte am stück keinen schlaf fand.



    Das Problem:


    Nun ist es so das ich und mein Kumpel uns nachdem wier hier alles für uns in frage kommende abgegrast haben unsere Suche auf den bereich Oldenburg und Umgebung erweitert haben, dort auch gelegendlich Probearbeitstage angebohten bekommen usw es allerdings oft übel aufstößt das wir in leer wohnen.Vom Finanziellen Standpunkt mal abgesehen immer nach Ol zu fahren.


    Daraufhin habe ich beim Zentrum für Arbeit (team U25) vor drei monaten den Plan in erwegung gezogen doch mit meinem jetzigen Kumpel dort als Wohngemeinschaft nach oldenburg zu ziehen, was diese Sachbearbeiter auch sofort befürwortet haben.


    Nun ist es nun so das wir ein Mietangeboht haben von einer Wohnung die uns sehr zu sagt und eigendlich für eine 2P WG in frage kommen sollte, doch dieses vom hiesigen Sozialamt dem wir es laut Zentrum für Arbeit vorlegen sollten nicht bewilligt wird...mit den worten das wir keine triftigen Gründe hätten hier wech zu ziehen.


    Als fest stand das die beiden hiesigen Mitbewohner ebenfalls zusammen in eine andere Wohnung ziehen wollen und ich halt mit dem aufgenommendem Kumpel nach ol will , wir 3 diese wohnung hier vor knapp nicht ganz 3 monaten gekündigt hatten und diese nun natürlich zum 1.08 geräumt haben müssen.


    Kann uns das Sozialamt den Umzug nun wirklich verweigern? Also Kosten wie Kaution Courtage und Umzug übernehmen wir ja komplett selber...wir wüssten nur gerne vorerst die Miete und den Unterhalt für die neue Wohnung gesichert.


    Die wichtigen Daten der Wohnung vielleicht auch noch eben:
    Kaltmiete: 600€
    Nebenkosten-VZ: 160€
    Wohnfläche: 85qm



    Danke auch schonmal im Vorraus.
    Freu mich über jede Hilfe!

  • Hallo!


    Grundsätzlich gilt, dass ihr als U25 keinen Anspruch auf Kosten für die Unterkunft habt, es sei denn, ihr seid vor dem 17.02.2006 nachweislich aus euren Elternhäusern ausgezogen.
    Da ihr in Oldenburg weder einen Arbeitsplatz noch einen Ausbildungsplatz nachweisen könnt, ist die Auffassung der Behörde in Oldenburg nachvollziehbar, dass es für euch keinen triftigen Grund gibt, dort hin zuziehen.


    Zitat

    Die wichtigen Daten der Wohnung vielleicht auch noch eben:
    Kaltmiete: 600€
    Nebenkosten-VZ: 160€
    Wohnfläche: 85qm


    Eure Unbescheidenheit in Ehren, aber eine Nummer kleiner geht es wohl nicht? Warum nicht gleich den Dogenpalast in Venedig? Man gönnt sich doch sonst nichts!:D

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo!


    Grundsätzlich gilt, dass ihr als U25 keinen Anspruch auf Kosten für die Unterkunft habt, es sei denn, ihr seid vor dem 17.02.2006 nachweislich aus euren Elternhäusern ausgezogen.
    Da ihr in Oldenburg weder einen Arbeitsplatz noch einen Ausbildungsplatz nachweisen könnt, ist die Auffassung der Behörde in Oldenburg nachvollziehbar, dass es für euch keinen triftigen Grund gibt, dort hin zuziehen.


    Also ich ganz sicher, bin seit ich 16 bin aus dem Elternhaus praktisch raus.



    Eure Unbescheidenheit in Ehren, aber eine Nummer kleiner geht es wohl nicht? Warum nicht gleich den Dogenpalast in Venedig? Man gönnt sich doch sonst nichts!:D


    Maja die Wohnung is verhälltnissmehsig günstig und besteht aus 2 zimmern die groß genug sind für je ein Bett nen Schrank und mit Glück noch n Schreibtisch nem gemeinsamen Bad gemeinsamer Küche und einem Wohnzimmer das auch gerade groß genug fürn Sofa und nen Fernsehschrank ist, dazu kommt halt noch ne Dachterasse von bestimmt 5x5metern die allerdings in nem zimmlich renovierungsbedürftigem Zustand ist.


    Mal von der Tatsache abgesehen das die Größe der Wohnung nicht das entscheidene is sondern der Preis...und der is mit allem was ich bislang dort gefunden habe was drei Zimmer hat, absolut angemessen.


    meiner Auffassung nach ist die Wohnung für 2 Persohnen genau richtig und keinesfalls übertrieben. immerhin will mann wenn mann Arbeit hat nicht direkt wieder umziehen weil man sich voher nen Kartong von 2x2 metern angemietet hat.


    wohnen hier zu dritt nun auch in einer 98 qm Wohnung...das macht auch nur das eine Zimmer mehr aus.(bzw zu 4..aber er bezieht ja nicht für die wohnung)




    NAJA...trotzdem danke an dich auch wenn das nun nicht wirklich geholfen hat...den aleien wohnen wir jeder schon länger..darum ging es ja nicht wirklich...

  • Hallo!


    In Berlin ist zum Beispiel für zwei Personen eine Miete von 444 Euro angemessen. Viel anders wird es in Oldenburg auch nicht sein.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

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  • Hallo!


    Ist zwar nicht mehr ganz aktuell, aber so sieht es in Oldenburg aus:



    Zitat

    Oldenburg. Mit Inkrafttreten des SGB II am 01.01.2005 hat sich der Personenkreis, der auf preiswerten Wohnraum angewiesen ist, deutlich erhöht. Die Erkenntnisse der Wohnungsvermittlungsstelle des Sozialamtes und Hinweise der GSG aus den letzten Monaten haben ergeben, dass es derzeit für Ein- und Zwei-Personen-Haushalte nicht in allen Fällen möglich ist, angemessenen Wohnraum zu den bisherigen Mietobergrenzen in Oldenburg anzumieten. „Eine Neuregelung für diese Haushaltsgrößen war daher jetzt erforderlich“, so ARGE-Geschäftsführer Volker Trautmann. Zurzeit werden Unterkunftskosten (incl. Nebenkosten, ohne Heizkosten) in Höhe von bis zu 325 Euro (Ein-Personen-Haushalte) bzw. 395 Euro (Zwei-Personen-Haushalte) anerkannt. <br/> <br/>Die bisherigen Regelungen für Haushalte ab 3 Personen gelten weiterhin. Um Umzüge zu vermeiden, können bei Haushalten ab 3 Personen jedoch bei bestehenden Mietverhältnissen, geringfügig höhere Unterkunftskosten anerkannt werden (monatlich maximal 470 Euro bei Drei-Personen-Haushalten, bei Vier-Personen-Haushalten maximal 545 Euro und bei Fünf-Personen-Haushalten maximal 625 Euro) <br/> <br/>In Einzelfällen werden auch darüber hinaus gehende Kosten akzeptiert, wenn besondere Umstände (z.B. Alter, Krankheit eines Haushaltsmitglieds) dies rechtfertigen und eine besondere – zum Beispiel behindertengerechte – Ausstattung erforderlich ist. <br/> <br/>Die ARGE weist darauf hin, dass die in den zu Jahresbeginn versandten Aufforderungen zur Senkung der Unterkunftskosten genannten Werte durch die nunmehr geltenden Beträge ersetzt werden. Bei Unsicherheiten der betroffenen Hilfebezieher empfiehlt die ARGE, einen persönlichen Beratungstermin beim Leistungssachbearbeiter zu vereinbaren. Für die Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung hat das Sozialamt die Regelungen der ARGE übernommen. <br/> <br/>

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • da irrst du leider...
    1. will cih nciht nach berlin.
    2. bekomm ich heir mit 2 personen sogar heir in leer mehr.
    3 beträgt der einzelanspruch in ol : 357,50 50qm + 60€ heizkosten.


    sei nicht immer so gehessig..les hier scho nicht nur bei mir immer so böse unkonstruktive nachrichten und antworten von dir ^^"...hack doch nicht auf mir rum..ich bitte doch nur um hilfe.

  • HackDusk
    Die angemessenen Kosten für Wohnraum sind regional unterschiedlich; die Höhe erfährst du durch einen Anruf bei eurer Hotline. Infos zum "angemessenen" Wohnraum, also Größe etc. kannst du genauer nachlesen, wenn du hier im Forum oben in der Menueleiste auf H IV/ALG II gehst und dir dann in der dort erscheinenden links angesiedelten Auflistung "angemessener Wohnraum" suchst. Viel Glück beim Vorhaben. Gruß. Lirafe

  • HackDusk
    Die angemessenen Kosten für Wohnraum sind regional unterschiedlich; die Höhe erfährst du durch einen Anruf bei eurer Hotline. Infos zum "angemessenen" Wohnraum, also Größe etc. kannst du genauer nachlesen, wenn du hier im Forum oben in der Menueleiste auf H IV/ALG II gehst und dir dann in der dort erscheinenden links angesiedelten Auflistung "angemessener Wohnraum" suchst. Viel Glück beim Vorhaben. Gruß. Lirafe


    dankeshcö, naja also die infor die ich oben für einzelpersohn dort habe hab ich neulcih erst am telefon vor wenigen tagen von der arge in oldenburg bekommen.

  • Hallo!


    Einfach nur mal realisieren, dass man in Oldenburg zwei Taugenichtsen wie ihr, die dann auch noch der Meinung sind, die Stadt müsste ihnen 85 qm für 760 Euro bezahlen, einfach nicht haben will.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • @Schrader
    Deine Kommentare sind - wie hier schon viele gemerkt und sich dazu geäussert haben - unter aller ... Bist du eigentlich nur im Forum, um zu verletzen oder beleidigen; such dir eine andere Beschäftigung oder reagiere deinen Frust, den du offensichtlich hast und deine Agressionen besser körperlich bei irgendeinem Agressionstraining oder sonstigem ab, aber nicht in verbalem Müll. Ist ja widerlich.

  • Habe hier gerade n riesen text verfasst gehabt und gemerkt wie agressiev er war.....natürlich sofort gelöscht...


    das ist heir nciht sinn der sache...denke hier versucht mann sich zu helfen udn nciht sich nieder zu machen....die behauptung zwei menschen seihen taugenichtse ohne sie zu kennen zeugt eh nicht von nem alt zu weitem horizont......bin auch zu müde um noch was zu schreiben...ich steh trotz arbeitslosichkeit regelmehsig komme was wolle zwischen 6 und 8 uhr auf...soviel dazu..den zu regeln gibts immer genug ;-)


    vielleciht bekomm ich hier ja ncoh ein wenig sinnvolel hilfe...schredder oder wie du dich nennst...kann auf deine weiteren warscheinlcih im suff entstandenen kommentare verzichten..helf dir erstma selber. im mom bist du (entshculdigung) n ars++ .......!!..

  • Gibt es da Sonderregelungen bei WG's ??
    Mir ist nur die Regelung bekannt, das eine Person 45qm haben darf und für jede weitere 15qm draufgerechnet werden können.


    HackDusk : Den Schrader sollte man auf keinen Fall hier ernst nehmen, dem ist nicht danach, den Leuten zu helfen. Wenn man sich andere Beiträge anschaut, merkt man das schnell ;)

  • Genau - Schrader braucht andere - professionelle - Hilfe, also bitte nicht abschrecken lassen von seinen inhaltsleeren aburteilenden Kommentaren. Es ist einfach nur schade, dass er sich hierher verirrt hat und fanatisch festhält.

  • Hallo,


    da ihr eine WG gründet müßte normalerweiße jeder einen Anspruch von 45qm haben und natürlich auch für jeden die Miete .
    Dann wäre die Wohnung angemessen.


    hm...ich hoffe sehr...aber wenn die mich da richtig informiert haben müsste die wohnugn wirklcih angemessen sein. bzw die soll ja auch für länger sein...hab ja nciht vor da nur n halbes jahr oder so zu wohnen. rechne scho mitt mindestens 3-4 jahren oder deutlich länger. Hoffe allerdings das ich nciht viel länger als 3-4 monate dort im bezug hängen bleibe, bzw bin mir da eigendlcih zimmlich sicher das es bestimmt nicht länger brauchen wird.


    Gibt es da Sonderregelungen bei WG's ??
    Mir ist nur die Regelung bekannt, das eine Person 45qm haben darf und für jede weitere 15qm draufgerechnet werden können.


    HackDusk : Den Schrader sollte man auf keinen Fall hier ernst nehmen, dem ist nicht danach, den Leuten zu helfen. Wenn man sich andere Beiträge anschaut, merkt man das schnell ;)


    Also das is im mom was die größe und den bedarf an geht halt im mom so das da ncihts mehr geschmählert wird...nurnoch der bedarf der Einzelpersohnen zusammenadiert wird. Jedenfalls mein ich das es nun so ist..wenn auch noch nicht so lange.


    Joaw...merkt man wirklich....fiel mir wohl scho vor der anmeldung hier auf, beim durchstöbern....


    Genau - Schrader braucht andere - professionelle - Hilfe, also bitte nicht abschrecken lassen von seinen inhaltsleeren aburteilenden Kommentaren. Es ist einfach nur schade, dass er sich hierher verirrt hat und fanatisch festhält.


    eh.....dem ist nichts hinzu zu fügen ^-^..