Darf das so sein???Brauche dringend hilfe.

  • Hallo,
    brauche dringend Hilfe.


    Also bei mir ist es so.Meine Wohnung kostet 320 euro kalt,(weiß das mir eigendlich nur 290 euro für die kalt miete zu stehen)
    Als ich ihn die wohnung gezogen bin habe ich dem Amt gesagt das ich die 30 euro von mir selbst dann zahle.Was fürs amt auch ok war.Als ich eingezogen war betrugen die nebenkosten 100 euro ware dann zusammen also 420 euro im Monat.
    Aber im Januar wurden die nebenkosten auf 130 euro angehoben,im april dann auf 180 euro,und jetzt ab August auf 220 euro.das wären also ab august 540 euro.
    Jetzt aber mein Problem.
    ich muss also 540 euro Miete bezahlen,+60 euro strom.also 600 euro.bekomme aber von dem Amt nur 420 euro +wohngeld 140 macht dann zusammen 560 euro aber wie bitte soll ich davon 600 euro bezahlen.???
    Klar bekomme ich für meine Tochter noch 164euro kindergeld und 196 euro unterhalt.Aber es kann ja nicht sein das ich davon dann noch 40 für die wohnung nehmen muss.das hieße ja ich muss mit meinem Kind mit 320 euro im Monat auskommen??
    Hat nicht jeder ein Anspruch auf geld was er mindestens haben muss??


    Bedanke mich jetzt schonmal für eure antworten..LG

  • Ich würde vor allem erst einmal nachforschen, warum die Nebenkosten um 120 % angehoben wurden und ob das überhaupt rechtens war.


    Grundsätzlich hast du keinen Anspruch darauf, dass dir die unangemessene Miete komplett übernommen wird, auch Nebenkosten werden nur in angemessener Höhe übernommen. Außerdem bist du in diese Wohnung gezogen, die von vornherein unangemessen war ... damit dürften deine Chancen für eine ausnahmsweise Übernahme unangemessener Kosten nach Erhöhung gleich null sein, da du von Anfang an eine "Selbstbeteiligung" in Kauf genommen hast.


    Sollte sich herausstellen, dass du gegen die NK-Erhöhungen nichts machen kannst, würde ich überlegen, ob ein Umzug in Frage kommt.


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Danke erstmal für die Antwort.


    Das problem ist das die Vermieterin gewechstelt hat und die neue Vermieterin im nachhinein einfach neue Posten in die Nebenkosten mitreingenommen hat.was sie allerdings nicht angekündigt hat.
    Aber laut amt ist das was sie reingenommen hat ok.Nur ich weiß nicht ob man das im nachhinein überhaupt darf.
    Natürlich werde ich umziehen...!!!!!!! Bin schon seit längerem auf Wohnungssuche,aber leiber ist es hier bei uns im Moment etwas schwer die passende Wohnung zu finden.Denn sowas mit dem selbstkostenanteil werde ich nie wieder machen.Also kann ich nur hoffen möglichst schnell was zu finden.
    Muss ja auch an die Kündigungsfrist denken.

  • HALLO LILLIFEE!


    Also folgendes, habe ich auch so gemacht und daher weis ich dases so laufen kann, ursprünglich betrug meine Miete 360 € incl. Nebenkosten damals habe ich auch 20€ selbst getragen, irgendwann habe ich dann herausbekommen das die Warmwasser-Anrechnung der ARGE nicht korrekt war, deshalb habe ich darauf hin die Übernahme bei der ARGE eingefordert. Natürlich war meine Fallmanagerin mit der Argumentation meinerseits nicht einverstanden und es ging an den Teamleiter weiter, der mir erklärte das ich ja eben einen Bescheid erhalten hätte und dagegen keinen diesbezüglichen Widerspruch eingelegt hätte, seit her rate ich hier im Forum dazu grundsätzlich gegen jeden Bescheid vorsorglich einen Widerspruch einzulegen. Denn damit waren die Bedingungen aus Sicht der ARGE festgeschrieben. Die Lösung musste also in einem neuen Bescheid liegen, den man dann wieder anfechten kann bzw. gegen den man dann in Widerspruch gehen kann. Also hat sich mein Vermieterin entschieden eine Mieterhöhung aufgrund gestiegener Nebenkosten durchzuführen. Mit der dann anstehenden Weitzerbewilligung habe ich diese Veränderung mitgeteilt udn einen neuen Bescheid erhalten udn dem habe ich dann widersprochen udn letztlich Klage beim Sozialgericht eingereicht und gewonnen.


    Seither zahlt die ARGE mir 383,37 für Unterkunft und Heizung, denn ganze 6,63 € waren für die Warmwasseraufbereitung als Schätzwert zulässig, dazu werden die ursprüngliche 20 € beim Regelsatz abgezogen, mehr aber nicht! Also habe ich durch die Mieterhöhung letztlich den Vorteil aus den 30€ Mehrleistung ziehen können weil die ARGE lediglich 6.63€ anrechnen darf, ich also so gesehen den ursprünglich in den 360€ enthaltenen Warmwasseranteil nicht auch noch abgezogen bekommen kann!


    Wichtig dürfte für euch /Dich daher die Info sein das die Mieterhöhungen die Möglichkeit von Widerspruch und Sozialklage eröffnen Weil dadurch ja ein neuer Bescheid ergeht!