habe ich als 26jährige studentin noch Unterhaltsanspruch ?

  • Hallo ich habe eine Fragen zu folgendem Problem.
    Aber erstmal die Fakten:
    ich bin 26 Jahre sturdiere seit Sommer 2004 (meine erste Ausbildung!) und bin in einem Jahr fertig. Meine Eltern sind sein 21 Jahren geschieden. Meinen Vater wollte keinen Kontakt, er hat aber knapp 80 € pro Monat für mich Unterhalt bezahlt. Nun hat er es einfach ohne ein Wort oder Bemerkung einfach gestrichen. Wir hattenn schon versucht mit Ihm so zureden und uns irgendwie zu einigen, aber vergebens er meinte ich kann ja zum Anwalt gehen etc aber er hat nix und zahlt nix mehr!
    (Er ist Renter und bekommt wohl nur 700€ Rente, das aber auch schon seit ein paar Jahren schon.)
    Ich hänge jetzt ziemlich in der Luft, da ich nur einen 350€ Job habe und mein Geld sehr knapp bemessen ist. Bafoeg bekomme ich nicht mehr, da ich schon so lange studiere, ich hatte aber damals den höchstsatz bekommen. Hab ich jetzt noch irgend eine Chance an Geld von meinem Vater ranzukommen?
    Leider lässt es sich mit ihm nicht reden...
    Schon mal im Voraus Danke für Anregungen was man da machen könnte...
    LG Lisa

  • Da müßte er schon Bargeld besitzen oder bestimmt Geldanlagen haben.Ein Eigenheim oder Pool mag vielleicht Vermögen sein aber davon kann er dir auch nichts zahlen oder diese Dinge veräußern und dazu kann er auch nicht gezwungen werden.Ein Auto ist heutzutage kein Luxus mehr es sei denn er würde ein teures Auto fahren was ich mir aber bei der geringen Rente nicht vorstellen kann.

  • Du kannst alles Mögliche beantragen, damit dein Vater seine Vermögensverhältnisse offenlegen müßte; dein Ziel, Unterhalt zu erlangen, wirst du dennoch nicht erreichen. Vermögenswerte zählen nicht, es zählt lediglich das Einkommen. Wenn er aus seinem Vermögen Einkommen erzielte, würde auch das berücksichtigt werden, wie beispielsweise Mieteinnahmen aus Wohnungseigentum, Dividenden, Zinseinnahmen aus Anlagevermögen und so weiter. Das Vermögen selbst zählt - wie schon gesagt - nicht.


  • Ich nehme an, Du schämst Dich noch nichtmal für Deine Frage?!
    Darf man fragen, was Du seit rund 5 Jahren (10 Semester) studierst?


    Dein Vater bekommt 700,00 €.
    Davon zahlt er seine Wohnung mit vlt. ca. 400,00 €.
    Sein Essen mit 150,00 €, wenn er sparsam lebt.
    Bleiben ihm 150,00 €! Klar, er ist ja Rentner und braucht sonst nichts! Wozu Versicherungen, Kleidergeld oder ein wenig um mal in ner Kneipe ein zwei Bier zu trinken.


    Wieviel von den 150 € willst Du denn von ihm einklagen? 50,00 oder 100,00 €?


    Löwenherz...... ein Name, dem man der Legende nach große Taten, Mut und Ehre nachsagt!
    Ich finde, Du hast Deinen Nick falsch gewählt!

  • Hallo Lisa,


    grundsätzlich ist auch Vermögen (ab einem gewissen Umfang - nicht der "Spargroschen") zur Erfüllung von Unterhaltspflichten einzusetzen. Bei erheblichem Barvermögen ist das noch recht einfach, bei Immobilien u.ä. kommt man schnell zu der Frage, wann eine Verwertung unangemessen ist. Gibt es vielleicht Einkommen aus dem Vermögens neben der Rente (Zinsen, Mieten o.ä.)?


    Jemand der erhebliches Vermögen hat, kann sich jedenfalls nicht ohne weiteres darauf berufen, dass er zur Zeit nicht über (ausreichend) Einkommen verfügt und daher seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommen kann.


    Dein Alter steht einem Unterhaltsanspruch nicht zwingend entgegen, sofern Du bisher zügig Deiner Ausbildung nachgegangen bist.


    Gruß


    Philipp