Unterhalt Zweitausbildung

  • Hallo!


    Folgende Situation:


    Ich meinen Job gekündigt und mach eine Zweitausbildung. Hierbei verdiene ich noch kein Geld.


    Nun würde ich gerne wissen, ob meine Eltern weiterhin unterhaltspflichtig für mich sind, da sie ja meine erste Ausbildung nicht richtig finanzieren mussten, es aber zum noch getan haben. Hat nun mein Verdienst während der Erstausbildung bzw. dessen Höhe irgendetwas mit der Untehaltspflicht zu tun oder ist es egal ob man den Unterhalt während der Erstausbildung wirklich benötigte oder nicht und Eltern nach Abschluss der Erstausbildung, egal um welche es sich handelt, die Pflicht für den Unterhalt aufzukommen verlieren?



    Vielen Dank.
    bird

  • Deine Eltern sind dir gegenüber nicht mehr unterhaltsverpflichtet. So, wie sich das, was du schilderst, "anfühlt", hast du Eltern, die dir überdurchschnittlich (im Vergleich zu Vielem, was man hier liest) zur Seite standen und Anerkennung verdient haben, nicht Zweifel oder Gucken, ob noch mehr zu holen wäre. Neben alledem hast du anscheinend außerdem noch das Glück, aufgrund deiner Herkunft so gesegnet zu sein, dass du sogar eine Pilotenausbildung anstreben kannst. Dazu gehören gute Gene und eine ausgeglichene Persönlichkeit, die ohne gute Kindheit nicht unbedingt möglich wäre. Ich gratuliere dir zu solchen Eltern und würde mir wünschen, dass du solche Fragen zu Hause klärst und gemeinsam mit deinen Eltern eine Lösung anstrebst und findest.

  • lirafe :
    Du hast auch Recht. Meine Eltern haben mich sehr unterstützt und ich kann sie ja auch verstehen, weshalb ich eben versuche herauszufinden, wie die Unterhaltsansprüche sind. Es geht nämlich darum, dass ich zur Zeit BAföG bekomme, jedoch sehr wenig, da das Einkommen meiner Eltern angerechnet wird. Nun möchte ich eine songenannte Vorausleistung beantragen, wodurch ich den ganzen mir zustehenden BAfög-Satz bekomme, welcher zum Leben reicht. Müssen nun meine Eltern weiterhin für mich Unterhalt leisten, würde das BAföG-Amt das Geld von Ihnen wieder zurückfordern. Und genau das will ich NICHT, weshalb ich eben das mit dem Unterhaltsanspruch gerne wissen würde bevor ich den Antrag für Vorausleistung stelle. Ich möchte sie so wenig weiter belasten und auf jeden Fall vermeiden, dass das BAföG-Amt versucht ihnen Geld abzunehmen. Ich verstehe mich auch weiterhin sehr gut mit ihnen, was sich auf keinen Fall ändern soll.

  • Du kannst doch mal ein nettes unverbindliches Gespräch mit der zuständigen Bafögstelle führen. Bei uns hier beispielsweise sind die absolut human und in keiner Hinsicht vergleichbar mit den Leuten, die für`s H IV zuständig sind. Mitunter geben sie einem noch Hinweise, wie man sich am günstigsten verhält. Und selbst, wenn du diesen Antrag auf Vorausleistung stellst (in Absprache mit den Eltern), mußt du doch, wenn der Bescheid kommt, und die Belehrungen dir aufzeigen, was hinsichtlich deiner Eltern geschieht, das Ganze nicht definitiv in Anspruch nehmen. Du "kannst", aber du "mußt" nicht. Glückwunsch zu deinen Eltern und ich freue mich darüber, dass du sie einbeziehst und nicht weiter belasten möchtest. Sie werden dir dennoch zur Seite stehen im Rahmen ihrer Möglichkeiten, da bin ich sicher.
    Gruß. Lirafe