Eheähnliches Verhältnis

  • Hallo, an alle die sich auskennen,


    habe da eine Frage, und zwar bin ich nun fast 5Jahre mit meinem Partner zusammen und wir erwarten unser erstes Kind. Nun möchte ich derzeit (noch) nicht heiraten. Muß er dann trotzdem Unterhalt zahlen auch wenn ich keinerlei Ansprüche stelle? Wir leben ja zusammen, da wäre es doch blöd, er müßte den Kindesunterhalt an die Behörde zahlen und diese leitet dies dann wiederum an mich zurück. Ich möchte ihn schon als Vater angeben, jedoch möchte ich nicht, dass er Schwierigkeiten bekommt nur weil wir nicht verheiratet sind. Kann mir von Euch jemand einen Tip geben?

  • Du möchtest keinerlei Ansprüche stellen und Dein Partner dann aber auch nicht!


    Ansonsten ist das geschickt dargelegt, aber so gehts natürlich auch nicht der Partner bezieht Leistungen und deswegen will man als Lebensgefährtin mal eben so tun als wüsste man von nix. Papa nicht bekannt, eheähniches Verhältnis - wie denn Kind könnte ja dann von jedem sein - also für mich grenzt das dann an klarer Betrugsabsicht!


    Wenn der Partner keine Leistungen bezieht und Du keinerlei Ansprüche stellst sich mir nur die Frage auf welcher Basis das Interesse beruht!

  • hallo Biene,


    mach dir da mal keinen Kopf.
    Ich selbst lebe auch nur mit meinem Partner zusammen, wir haben auch ein Kind zusammen (drzt.7J.), er hat ganz normal die Vaterschaft mit angenommen, er wurde eingetragen und steht auch auf der Geburtsurkunde.
    Und NEIN, er muß keinen Unterhalt an mich zahlen, da wir ja zusammen wohnen und eh eine Bedarfsgemeinschaft bilden.


    Warum sollte er dann Probleme bekommen?!


    Ich hoffe diese Antwort wolltest Du haben?


    LG
    BineNRW

  • Du möchtest keinerlei Ansprüche stellen und Dein Partner dann aber auch nicht!


    Ansonsten ist das geschickt dargelegt, aber so gehts natürlich auch nicht der Partner bezieht Leistungen und deswegen will man als Lebensgefährtin mal eben so tun als wüsste man von nix. Papa nicht bekannt, eheähniches Verhältnis - wie denn Kind könnte ja dann von jedem sein - also für mich grenzt das dann an klarer Betrugsabsicht!


    Wenn der Partner keine Leistungen bezieht und Du keinerlei Ansprüche stellst sich mir nur die Frage auf welcher Basis das Interesse beruht!


    Vielleicht habe ich mich nicht eindeutig ausgedrückt, mein Partner bezieht keinerlei Leistungen, ist berufstätig, ich bin auch berufstätig, werde dann allerdings in Elternzeit gehen. Selbstverständlich haben wir beide keinerlei betrügerische Absichten!!!!


  • Danke, jetzt bin ich erleichtert, das wollte ich hören...
    Mich haben nur viele so ein Floh ins Ohr gesetzt, dass er Unterhalt an mich bezahlen muß-und das obwohl wir zusammen leben. Mein Menschenverstand sagte mir schon, dass es Blödsinn ist, doch mit den Regelungen und Gesetzen in Deutschland ist das so ne Sache, die sind manchmal blöd und man versteht sie kann sie jedoch nicht nachvollziehen, so geht es mir jedenfalls.
    Zu mir sagten nur einige, das ich jetzt unbedingt auch heiraten müsse, sonst würde mein Partner Schwierigkeiten bekommen.....ich möchte viell. schon irgendwann mal heiraten, allerdings nicht weil ich es jetzt unbedingt sollte aus Angst vor Schwierigkeiten, wenn Du verstehst was ich meine.


    Vielen Dank nochmal

  • Horst : Du bist manchmal auch recht vorschnell hm? Ich verstehe gar nicht wie du da jetzt einen Betrugsverdacht haben konntest.


    @Bine2509: Mach dir nicht zu viele Gedanken. Wenn er mit dir zusammen lebt ist doch klar, das ihr euch gegenseitig finanziell unterstützt und das er auch für das Geld sorgt. Er würde nur Ärger bekommen, wenn du nachweisen würdest, das er keinen Cent für das Kind ausgibt.