Umzug mit 18 und 21

  • Schildert das doch so wie es ist und schjaut was bei rumkommt. Gewissen leuten kann man auch poer gereichtsbeschluss verbieten sich näher als nötig zu nähern - und lästern ist unterste Schublade. Drüberstehen!

  • So...habe soeben mit ProFamilia telefoniert! Die Frau am Telefon kam mir sofort pampig: Ja...unter 25 drüfen sie garnicht ausziehen selbst dann nicht wenn ihrer Familienverhältnisse so zerrüttelt sind! Jetzt sind wir vollkommen am Ende und können nicht mehr! Niemand hilft uns! :'( Was sollen wir nun noch tun?

  • Dann versucht es bei der Diakonie oder Caritas.Nur nicht so schnell aufgeben.Es wird nicht so einfach werden.Notfalls müßt ihr noch etwas warten mit einer eigenen Wohnung.Du solltest dich auch mal auf deine berufliche Situation konzentrieren.Wovon lebst du denn zur Zeit?Lass dir einen Termin bei der Berufsberatung geben.Vielleicht klappt es ja mit einer schulischen Ausbildung oder einen berufsvorbereitungsjahres in dem du erstmal für dich klären kannst was du überhaupt machen willst.Wenn deine Freundin demnächst Ausbildungsgeld bekommt und du dann vielleicht auch eine Vergütung bekämst dann habt ihr noch beide euer Kindergeld.Das sollte doch für eine Wohnung reichen.

  • So...habe soeben mit ProFamilia telefoniert! Die Frau am Telefon kam mir sofort pampig: Ja...unter 25 drüfen sie garnicht ausziehen selbst dann nicht wenn ihrer Familienverhältnisse so zerrüttelt sind! Jetzt sind wir vollkommen am Ende und können nicht mehr! Niemand hilft uns! :'( Was sollen wir nun noch tun?


    Es kommt auch auf die Art und Weise an, wie man sowas schildert. Ruhig und sachlich sollte das sein.
    Allerdings klingt das nicht besonders professionell, denn wenn die Familienverhältnisse schlecht sind, dann kann man sehr wohl ausziehen. Es ist halt eine Auslegungssache.


    Vielleicht gehst du mal zu einer Sozialberatung
    Ich hoffe ich hab das richige Bernburg erwischt. Hier sind mal zwei Adressen. Da wird dir warscheinlich besser geholfen, als bei der ProFamilia.


    Allgemeiner Sozialer Dienst


    Karlsplatz 37
    06406 Bernburg (Saale)
    03471 324-508‎


    Allgemeiner Sozialer Dienst


    Friedensallee 25
    06406 Bernburg (Saale)
    03471 324-592‎




    Die können dich auch super weitervermitteln, wenn sie dir nicht in allen Punkten selber helfen können. Aber ich denke das wird da nicht so das Problem sein.
    Und kümmer dich tatsächlich dringend auch um einen Ausbildungsplatz. Denn gesetz dem Fall dass deine Freundin wirklich Schwanger ist, solltest du deinem Kind ein Vorbild sein ;) Außerdem werdet ihr das Geld dann erst recht brauchen.
    Viel Glück und halt uns doch weiter auf dem Laufenden :)

  • Mit 21 Jahren heiraten- dazu fällt mir nichts mehr ein. Aber da man keinen Schulabschlus hat, ist man auch nicht in der Lage die Reichweite des Heiraten zu begreifen.
    Gegeg Dummheit ist nun mal kein Kraut gewachsen.


    Ja, sehr hilfreich dein Beitrag. Muss ich schon sagen. Wirklich nützlich. Menschen als Dumm zu bezeichnen ist erstens hier nicht gern gesehen und zweitens ist es doch nichts ungewöhnliches in dem Alter zu heiraten.
    Wenn man nichts gescheites beizutragen hat, sollte man sich lieber raushalten finde ich! :mad:

  • Ich denke wir haben euch hier alles aufgezeigt was möglich ist.Wendet euch erstmal an die rausgesuchten Adressen und erklärt dort ruhig und sachlich euer Problem.Ansonsten sollte deine Freundin ihren Ausbildungsvertrag unterschreiben und du wendest dich mal an die Berufsberatung und läßt dir dort sagen welchen Weg in Richtung Ausbildung du einschlagen kannst dann regelt sich das auch mit einer eigenen Wohnung.

  • Hallo!


    Zitat

    Darf sie wenn alle stricke reißen trotzdem ausziehen wenn sie sich die Wohnung von ihrem Lohn plus Kindergeld selber finanzieren würde?!


    Na selbstverständlich!

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Wird sie denn dann auch durch das Amt finanziert?? Also bekommt sie ihr Geld von denen quasi in Form vom Hartz4 ???
    Wenn das so ist, wird sie definitiv eine Erlaubnis zum Auszug brauchen. Aber lass dich doch bitte genauer im Sozialen Dienst beraten!

  • Meine Verlobte und Ich gehen ja morgen zum Frauenarzt da sie es aber ihrer Mutter nicht erzählen kann und sowieso einen Antrag auf Umzug stellen möchte wollte sie jetzt ganz gerne wissen ob sie beim Amt sagen kann das sie in der Zeit wo der Antrag bearbeitet wird gerne zu ihrer Oma fahren möchte da sie totale Panik hat! Dürfen die ihr das verweigern?

  • Achso...sollte sie schwanger sein, darf ihr Amt und mein Amt verweigern zusammen zu ziehen? Ihre Wohnung bei ihrer Mutter wäre so oder so viel zu klein! Darf mein Amt mir auch verweigern für die Zeit mit zu ihrer Oma zu fahren bis der Antrag usw. durch sind?

  • Hallo Marcus Pape Bernburg,


    Ich habe grade gesehen das hier 4 Seiten Tread nicht viel weiter führen.


    Ganz am Anfang stand ein Punkt, über den hier sehr wenig geschrieben wurde, Die geplante "Heirat" - ich denke das hier sogar eine Lösung liegen kann.


    Wenn Ihr heiratet und beide volljährig seid dann müsstet Ihr als BG betrachtet werden zumal ja auch wohl Nachwuchs ansteht. Frage ist aber wie kann man einen Lehrvertrag unterzeichnen wenn ein Kind unterwegs ist, der Mutterschaftsschutz greift in der Lehrzeit aber was ist mit den Erziehungszeiten die müsstest Du als Vater dann erbringen, wil Deine Frau ja die Ausbildung machen muss.


    Deine Fau würde somit den Verdienst der Ausbildungsvergütung in die Bedarfsgemeinschaft einbringen und Du müsstest durch bekommen das Du dem Arbeitsmarkt dennoch zur Verfügung stehst, also auch auf Spät und Nachtschichttätigkeiten hin Bewerbungsaktivitäten erbringen.


    Anspruch hätte in der BG auf jeden Fall das Kind, aber ma würde Dir natürlich auch aufgrund der Vaterschaft die Versorgung der BG auferlegen. Einzig und allein kame dann nicht mehr der Passus das Ihr unter 25 -jährig bei den Eltern leben müsstet zum Tragen da Ihr ja eine eigene BG bildet.


    Das Amt könnte argumentieren das Ihr vorsätzlich die Situation der Bedürftigkeit herbei geführt habt und wird eventuell versuchen darauf hin die Leistungen zu verweigern, aber in den Reformgesetzen steht eben nichts davn drin das man unter 25 jährig nicht heiraten und eine Familie gründen darf, ich denke solche Einschränkungen wären dann auch selbst einigen Verantwortlichen ein wenig zu weitgreifend, quasi wer jung ist und keine Kohle hat darf sich nicht vermehren!


    Das wäre schon fast Drittes Reich Argumentation!


  • Wenn Ihr heiratet und beide volljährig seid dann müsstet Ihr als BG betrachtet werden zumal ja auch wohl Nachwuchs ansteht.


    Das wurde doch bereits geklärt, das dies möglich ist.
    Außerdem gibt es viele, die ihr Kind in der Zeit erziehen, wenn die nötige Unterstützung da ist und da kann man sich auch Hilfe vom Jugendamt holen.


    Marcus : Wenn sie wirklich schwanger ist und ihr ein gemeinsames Sorgerecht erklärt (wenn ihr heiratet hättest du es automatisch, vorher jedoch, muss man das beim Jugendamt erklären.) dann glaube ich nicht, das sie euch verbieten zusammen zu ziehen, da es sonst ja für dich schwerer wäre, dich um das Kind zu kümmern. Aber du kommst immer wieder mit kleinen Fragen hier rein. Ich hab dir doch Adressen vom ASD gegeben. Bitte geh da doch einfach mal hin und lass dir einen Termin geben, wenn ihr über alle Sachen bescheid wisst. Das ist viel einfacher, weil die euch auch da entsprechend vor Ort weitervermitteln können. Das sind keine Argesachbearbeiter oder so, sondern ausgebildeite Sozialarbeiter und Sozialpädagogen. Die kennen sich aus und können euch sowohl über Erziehung beraten, wie das mit dem Amt läuft und wie man Ausziehen könnte und eben die Kontakte die sie haben.