Hartz 4 und Bafög - zusammenziehen ?

  • Hallo,


    ich wohne derzeit noch bei meinen Eltern, würde aber gerne mit meinem Freund zusammen ziehen.
    Er bekommt derzeit Hartz 4 (Höchstsatz) und das Arbeitsamt übernimmt die Wohnungsmiete (1...,...)
    Ich bekomme ab Oktober Bafög zwecks Studium und das Kindergeld.
    so wie ich mich umgehört habe sieht es wohl sehr schlecht mit zusammenziehen aus, weil er dann wohl noch weniger geld bekommt. die Wohnung würde auf seinen Namen laufen . Stimmt das ?


    LG

  • Oh entschuldigung ich habe Kindergeld gelesen und dachte da gibt es bereits ein Kind aber das Geld bekommt sie ja für sich.


    Na dann können sie ja zusammen ziehen und wenn sie angeben noch nicht gemeinsam zu wirtschaften bleibt alles wie bisher.Die MIetkosten müssen sie halt teilen.

  • Hallo Kitty121!


    Es ist doch abwegig, dass du dich hier für deinen Einsatz entschuldigst! Jeder kann mal im Eifer des Gefächtes was überlesenen.! Leute wie du braucht das Forum dringend. Schreib einfach weiter. Dein Einsatz ist wertvoller denn je!

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Ich finde das immer schwierig einfach zu sagen, das man ne Erklärung abgeben soll, das man nicht zusammen wirtschaftet etc. Die Werden sicherlich ne Wohnungskontrolle machen und dann muss echt alles akribisch geteilt sein, damit das als WG und nicht BG gilt. Dann müssen wirklich 2 Betten vorhanden sein, der Kühlschrank unterteilt und und und.


    Es kommt dann natürlich drauf an, wie viel Bafög merlin bekommt. So viele Abzüge sind das meist auch nicht. Mein Freund hat damals dann auch statt 700 für uns beide nur noch 500 für sich bekommen.
    Wenn wir mal ein paar Zahlen kriegen, dann könnte man das auch mal grob darstellen, wie es dann aussieht.

  • Doriel, das stimmt so nicht ganz. Wenn man als Paar zusammenzieht, "auf Probe", wie es so schön heißt, darf man leben, wie jedes andere Paar auch. Man muss trotzdem ein Jahr lang nicht füreinander einstehen, wenn man dies noch nicht möchte. Wie sollte man denn ansonsten ausprobieren, ob es etwas ernstes ist, wenn der eine direkt finanziell für den anderen einstehen müsste? Das hat das Gesetz schon so geregelt ...


    Liebe Grüße,
    Jana