Kindesunterhalt

  • Mein Mann hat aus 1. Ehe 2 Kinder (10 und 14 Jahre) für die er Unterhalt zahlt. In unserem Haushalt lebt mein Sohn aus 1. Beziehung (17 Jahre) (leiblicher Vater zahlt nicht - Harz IV). Aufgrund einer schweren Krebserkrankung wurde ich jetzt für erwerbsunfähig erklärt (Schwerbehinderung 70 % Merkzeichen G). Die Ex-Frau meines Mannes verlangt nunmehr nochmehr Unterhalt für die beiden Kinder. Er hat bereits einen Haupt- und einen Nebenjob. Laut Jugendamt ist es egal ob mein Sohn und ich auch bedürftig sind. Kann mir jemand sagen, ob meine Erwerbsunfähigkeit seinen Selbstbehalt erhöht? Es kann doch nicht sein, dass diese Frau alle Rechte hat und unsere Familie nichts mehr zum essen?

  • Weder mit noch ohne Erwerbsunfähigkeit spielen dein Sohn und du eine Rolle; Grundlage für Unterhaltsberechnungen sind sein Einkommen und seine Kinder. Und was heißt denn "... dass diese Frau alle Rechte hat ... und ihr nicht."? Er hat zwei Kinder, für die er aufkommen muss, das ist alles. Für deinen Sohn ist dessen Vater zuständig.

  • Weder mit noch ohne Erwerbsunfähigkeit spielen dein Sohn und du eine Rolle; Grundlage für Unterhaltsberechnungen sind sein Einkommen und seine Kinder. Und was heißt denn "... dass diese Frau alle Rechte hat ... und ihr nicht."? Er hat zwei Kinder, für die er aufkommen muss, das ist alles. Für deinen Sohn ist dessen Vater zuständig.


    Vielen Dank für die Antwort. Wir haben für die Frau, damit sie schuldenfrei leben kann, (sie hat die Scheidung eingereicht wegen neuen Mann), 20.000,00 € (ihre alleinigen) Schulden (Versandhausrechnungen etc.) abgezahlt. Er kommt im Rahmen dessen, wass an Unterhalt urkundlich festgelegt ist, für seine Kinder auf! Der Vater meines Sohnes entzieht sich allen Verpflichtungen seit 10 Jahren! Selbst Gerichtsvollzieher sind machtlos. Aber ich glaube, in Deutschland wird mit zweierlei Maß gemessen, denn dieser Mann wird nicht zur Arbeit gezwungen, er kann sich sehr gut bei Harz VI ausruhen.