Darlehen zur Selbstständigkeit

  • Hallo Leute,
    meine Partnerin hat von der ArGe ein Formular zum monatlichen Ausfüllen erhalten, da sie parallel zum Harz IV ein Gewerbe angemeldet hat.
    Sie hat vor Jahren ein Darlehen aus dem Bekanntenkreis erhalten, was die ganze Zeit auf der Bank lagerte, bis der Zeitpunkt zum Melden der Selbstständigkeit kam.
    In diesem Formular gibt es eine Zeile unter Betriebseinnahmen die lautet:
    "Zuwendungen von Dritten/Darlehen"
    Der Steuerberater meint, daß hier das erhaltenen Darlehen für die Selbstständigkeit eingetragen werden muß.


    Wie wird das nun angerechnet?
    Ich habe hier irgendetwas von "Zuflußprinzip" gelesen, habe ich jedoch nicht so ganz verstanden.
    Bedeutet es, daß es nur in diesem einen Monat der Angabe als Einnahme gewertet wird?
    Von diesem Geld sind Anschaffungen getätigt worden, die jedoch laut Steuergesetz AfA-mäßig über fast 2 Jahre angerechnet werden müssen.
    Sie hätte theoretisch mit dieser Angabe total viel Einnahme, die jedoch fast durch Investitionen ausgegeben sind, jedoch nicht in voller Höhe als Verlust angerechnet werden dürfen.


    Puh, hoffentlich konntet Ihr mir etwas folgen........


    Gruß
    John Steed

  • Hallo!


    Richtig ist das Zuflussprinzip. Und das Geld habt ihr ja schon vor Jahren bekommen. Wart ihr damals auch schon Hartz4-Empfänger?
    Und jetzt könnte es ja sein, dass die Summe unterhalb eurer Vermögensfreibeträge ist. Pro Lebensjahr sind das 150 Euro. Normalerweise hättet ihr doch das Geld beim Hartz4-Antrag als Vermögen angeben müssen. Da ihr offensichtlich aber keine Aufforderung von der Arge erhalten habt, diese Geld aufzubrauchen, denke ich, das ihr euch darum keine Sorgen machen müsst.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo Schrader,
    Danke für Deine Antwort.


    Das Darlehen wurde Ihr 3 Jahren ausgezahlt (8.000.-) Alter 46 und 48
    Werden beide Alter in der BG zusammengerechnet?
    Zum Zeitpunkt der Antragstellung war nur noch ein Bruchteil vorhanden, da schon die ersten Anfangsinvestitionen getätigt wurden.
    Das Gewerbe ist schon über ein halbes Jahr angemeldet, ruhte jedoch vorerst.
    Der Zufall will es, daß die Aufnahme der Selbstständigkeit mit unserer Anmeldung der BG zusammen kam.



    Gruß
    John Steed

  • Hallo!


    Hier mal der Gesetzestext zu den Vermöfensfreibeträgen:



    Bei Euch sind es also 94 mal 150 = 14100 plus 2 mal 750 ist zusammen 15600 Euro Freibetrag. Der erwachsene Junge in eurer Familie zählt nicht mit, der hat seinen eigenen Freibetrag.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Daher also auch keine weitere Äußerung seitens der ArGe, da das Darlehen klar unter dem Freibetrag liegt.


    Das beantwortet leider nicht meine eingehend gestellte Frage nach der Bewertung dieses Betrages als Umsatz in diesem Monat.


    Laienhaft gedacht:
    Gewinnerzielung der Firma durch einmalig hohen Zufluß (Darlehen), Kosten durch Investitionen werden zwar gegen gerechnet - trotzdem Gewinn halt wegen Darlehen. >>>>> Keine Hartz IV-Zahlung.
    Im nächsten Monat wird wieder Hartz IV gewährt, da nur geringer Gewinn erzielt wird, weil kein hoher Zufluß stattfindet.
    Im Gegenteil, die monatliche AfA wird gegen den Gewinn gerechnet >>>>> Hartz IV als Zuzahlung gewährt.


    Habe ich das so richtig wiedergegeben?
    Ich frage deshalb so gezielt, damit ich Argumentationshilfe habe, wenn ich meine Überschußrechnung denen vorlege.


    Gruß zum WE
    John

  • Hallo!


    Also ein Darlehen/Kredit welches aufgenommen wird, kann betriebswirtschaftlich gesehen niemals einen Unternehmensgewinn darstellen. Habt ihr denn keinen Steuerberater, der eine monatliche Gewinn/Verlustrechnung aufstellt?

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Also zunächst einmal folgendes, wieso habt ihr einen Steuerberater, keine Kritik, reine Geldverschwendung, denn....bei einem Gewerbe, das mit Hartz IV "aufgefüllt" werden muß, um über die Runden zu kommen, genügt eine EÜR. Wenn ich lese, daß dem Darlehen Investitionen gegenüber stehen und das Darlehen komplett dafür drauf gegangen ist, gibt es ergo keinen Gewinn, im Gegenteil, denn Abschreibungen (Afa) mindern den Gewinn zusätzlich, weil es Kosten sind.

  • Hallo John-Steed,


    Ihr macht ja eine Eröffnungsbillanz und dann die Einnahmeüberschussrechnung und die ARGE interessiert das Einkommen!


    Einkommen ist etwas anderes wie Betriebskostenaufstellung. Euer Geld geht komplett in den Betrieb und was Ihr daraus zum Leben abzieht, quais Gehalt einer oder mehrerer Beschäftigter aus der BG ( also nicht das von Angestellten die der BG nicht angehören) ist als Einkommen zu werten.


    Was mir eher Sorgen macht ist der Umstand der Nichtangabe des Vermögens, denn ob anrechenbar oder nicht(also Freigrenze) nicht die ARGE muss auffordern, sondern Ihr müsst melden §16 Mitwirkungspflicht! Das sehe ich eben nicht gegeben und rein Theoretisch könnte daraus eine Sanktion erwachsen, was wir mal lieber nicht zu sehr publik machen wollen, aber für die ARGE zählen in erster Linie die Statistiken die es zu erfüllen gilt also aufpassen das man Euch daraus keinen Strick dreht. Eventuell habt Ihr das ja damals sogar im Erstgespräch erzählt, gut wäre daher wenn es dafür Zeugen gäbe, denn zu Beginn von ALGII haben viele Sachbearbeiter auch noch nicht so viel gewusst wie heute und der eine oder andere hat darüber keine Notizen in den Unterlagen gemacht?!


    In der anderen Sache ist es so das das Darlehn zunächsteinmal Betriebseinnahme ist und da leigt es ja auch wohl fest in Form von Betriebsvermögen/Inventar also kann es ja wohl schlecht als eine Einnahme in der BG auftauchen. Dort wird quais die Entnahme aus dem Betriebsvermögen für Private Zwecke als Einnahme zu betrachten sein!


    Notfalls den Steuerberater fragen wie hoch die Private Entnahme im Monat X ist und diesen Betrag der ARGE melden!


    Wer trägt bei Euch die KV,RV, SV ???

  • Wir haben von der ArGe ein Formular für Selbstständige erhalten. Dies muß jeden Monat ausgefüllt werden.
    Einnahmeseite und Ausgabeseite.
    Dann wird festgestellt, ob überhaupt Hartz IV gezahlt wird. Gegebenenfalls muß sogar zurückgezahlt werden, da der gewinn zu hoch ist. Momentan wird RV, SV und KV von der ArGe bezahlt, kann sich aber immer wieder schnell ändern, halt je nach Gewinnerzielung. So wurde es uns jedenfalls erzählt.


    Wir sollten bei der ArGe ein Formular ausfüllen, wie wir etwa die Gewinneinschätzen sehen.
    Da haben wir das Darlehen und die Investitionen im Anfangsmonat eingetragen.
    Es wurde angesehen und nicht darauf eingegangen.