Schlussrechnung

  • Hallo an alle,


    Ich bin zum 01.08 in eine andere Stadt gezogen mit genehmigung der Arge.
    Habe kurz danach meine Abschlußrechnung für Energie und Wasser erhalten, diese weitergeleitet an die alte Arge wegen der Heizkosten vom letzen Jahr.
    Nun kam heute ein Brief von der Arge in dem steht:



    Sehr geehrte...........
    Sie haben die Schlussrechnung der ............. zugesandt, diese wird zur Akte genommen.Sofern sie beabsichtigen die Übernahme der ausgewiesenen Forderungen zu beantragen, so teile ich ihnen mit das die Übernahme nicht möglich wäre, da das Rechnungssetzungsdatum nach Ende des Leistungsbezuges lag.


    Die Rechnung habe ich am 04.08 erhalten per Post. Die Endabrechnung ist aber vom Vorjahr September 08 bis August 09 Jahr wo ich Leistungen bezogen habe von der alten Arge.
    Hat jemand eine logische Erkärung für diesen schrieb. Wäre ein Wiederspruch angebracht?

  • Hallo!


    Eigentlich müsstest du zu deiner neuen Arge gehen!

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Aber ich habe die Rechnung erst am 04.08.09 erhalten. Umgezogen bin zum 01.08.09 kann doch nicht sein das ich dafür bestraft werde, das die Rechnung zu spät kommt. Ich stehe ja noch im Bezug von Alg 2 nur in einer anderen Stadt.

  • Hallo!


    Zitat

    Ich stehe ja noch im Bezug von Alg 2 nur in einer anderen Stadt.


    Genau! Diese Arge ist nun für dich zuständig. Die müssen nun auch die Betriebskostenabrechnung für deine alte Wohnung bezahlen. Sofern diese angemessen ist!

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!