angemessene Wohnungsgröße

  • Hallo,


    da meine Wohnung zu teuer ist, muß ich Ende September aus dieser ausziehen. Jetzt habe ich eine Wohnung in Aussicht, die dem angemessenen Mietpreis entspricht, jedoch der Wohnungsgröße von 45qm nicht. Da die Wohnung 54qm groß ist, habe ich die Befürchtung, dass die ARGE dies nicht bewilligt.
    Was meint Ihr dazu?


    Gruß


    Sascha

  • Hallo!


    Einzelfallentscheidung. Da musst du mit deinem Sachbearbeiter/Fallmanager sprechen.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!