Stromkosten

  • Hallo!


    Ich bekomme mit meiner Frau neu Hartz IV und man hat mir den Regelsatz um die Stromkosten (ca. 26,00 € pro Person) gekürzt, da ich diese an den Vermieter zahle (32,50 € mtl.)und nicht an den Versorger direkt.


    Wer kennt sich aus ?


    mfg


    hja

  • Hallo!


    Ist soweit richtig, denn Stromkosten zählen nicht zu den Kosten der Unterkunft. Einzige Ausnahme ist hier: wird die Heizung elektrisch betrieben(z.b. Nachtspeicherofen), dann gibt es sozusagen als Heizkostenanteil einen Strompauschale datz.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo!
    Danke für die Antwort. Ich zahle neben der MIete und Nebenkosten zusätzlich die Stromkosten an den Vermieter.


    Es wurde mir nicht die Miete , sonder der Regelsatz von 323,00 je Person auf 297,16 € gekürzt.


    Außerdem wurde mir bei den Heizkosten ein Betrag von 12,22 gekürzt wegen Stromkosten.


    Der im Regelsatz von 323,00 € enthaltener Wohnung, Stromanteil ist doch ein Pauschalbetrag und steht mir doch auch zu, wenn meine Stromkosten darunter liegen oder ????


    mfg
    hja

  • Hallo!


    Habt ihr nun eine elektrisch betriebene Heizung?


    Wie dem auch sei, wenn die Betriebskostenabrechnung(inkl.Stromabrechnung, muss ja separat ausgewiesen werden) kommt, dann sollten evtl. von euch zu viel gezahlte Abschläge euch gutgeschrieben werden. Also praktisch so, wie es ist, wenn man die Jahreabrechnung von seinem örtlichen Versorger bekommt. Die anderen Kosten der Nebenkostenabrechnung werden mit den laufenden Kosten der Unterkunft verrechnet.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo!


    Wir haben eine Oel Heizung. Strom wird übereinen Zwischenzähler mit dem Vermieter abgerechnet.


    Stromkosten betragen z.ZT. mtl. 32,50 €


    Die FRage ist ob, den Regelsatz von 323,00 e gekürzt werden kann, da der Anteil der Stromkosten in der Regelsatzberechnung höher ist. Wire sind 2 Personen.


    mfg


    hja

  • Hallo!


    Da die Arge ja die Miete inkl. Stromkostenvorschuss an den Vermieter überweist, ist eine Kürzung der Regelsätze folglich richtig und notwendig.
    Wie hoch diese Kürzung ausfallen darf, darüber streiten sich die Leute auch schon mal vor Gericht. Pro Person werden in der Regel 20 € monatliche Stromkosten unterstellt. Aber was ihr jetzt zu viel bezahlt, bekommt ihr ja dann mit der Jahresabrechnung wieder zurück.
    Wenn ihr dennoch der Meinung seid, dass die euch zu viel vom Regelsatz abziehen, dann müsst ihr Einspruch gegen den Bescheid einlegen.

    Schrader


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