Bitte um hilfe

  • hallo,


    ich bin 20jahre alt, habe vor 3 jahren meinen hauptschulabschluss absolviert und zeit dem bin ich arbeitsunfähig aufgrund einer depression (ärtzlich bestätigt)


    meine eltern arbeiten beide 100% meine mutter verdient netto etwa 1800euro mein vater etwa 1100euro
    wir haben ein eigenes haus und meine mutter hat ein insolvenzverfahren am laufen........


    nun meine frage stehen mir irgendwelche leistungen zu? kann doch irgendwo nicht sein dass ich absolut kein geld zu gut habe....... ich kann ja nicht arbeiten.... und bin in behandlung......


    ich bekomm nichtmal kindergeld......... habe einen antrag auf nachzahlung gestellt doch den noch nicht genehmigt bekommen läuft schon seit 12 wochen so...... wollen andauernt einen neuen artest etc ist wirklich wahnsinn.......


    hoffe auf eure hilfe ich weis wirklich nicht mehr weiter.........


    Lg simon

  • Hallo!


    Ich sehe das so, dass deine Eltern für dich Unterhaltspflichtig sind. Wenn du 25 Jahre alt bist, kannst du Hartz4 und die Bezahlung einer angemessenen Wohnung beantragen.
    Nur bei schweren sozialen Verwerfungen innerhalb deiner Familie könntest du unter Umständen früher derartige Leistungen beziehen.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • danke für deine antwort............


    aber wie sollen mir meine eltern noch geld geben die haben ein haus abzubehalen 500euro monatlich und dass insolvenzverfahren 500euro monatlich hinzu kommen rechnungen strom, wasser, autos etc.....


    ich finde dass wirklich eine frechheit dass manche leute die zu faul sind zum arbeiten hartz4 bekommen, und ich nichtmal kindergeld bekommen was ich ebenfalls nicht verstehen kann...........


    naja am gesetz könnt auch ihr nichts ändern bedanke mich trotzdem..

  • Deine Eltern haben Anpruch auf Kindergeld . Aber um Kindergeld zu bekommen musst du da duz über 18 bist auch ein bisschen was tun.
    Du musst endweder jeden Monat der Famalienkasse deine Bewerbungen 2-3 Stück mindestens nachweisen,also eine Kopie hinschicken. Oder du musst dich aus Ausbildungssuchen melden und beim Berufsberater immer hin.
    Ich meine aber wirklich Ausbildungssuchend, nicht Arbeitlos oder Arbeitsuchend, dieses Zählt nicht.


    Dann haben deine Eltern auch Anspruch auf Kinder bis 25 Jahre. Bedenke aber, ab 23 bist du nicht Krankenversichert, das müssen deine Eltern dann auch tragen. Freiwillige Versicherung kostet ca 150 Euro.
    Ansonsten könnten die Arztkosten sehr hoch für die werden, aber da du Krank bist kannst du auch eine Chronische Krankheit melden, so hast du die Möglichkeit das die Familien Versicherung von deinem Vater oder Mutter bis 25 auch geht.


    Und gute Besserung !

  • Hallo!


    Zitat

    ich finde dass wirklich eine frechheit dass manche leute die zu faul sind zum arbeiten hartz4 bekommen, und ich nichtmal kindergeld bekommen was ich ebenfalls nicht verstehen kann...........


    Also mit derartigen Stammtischparolen brauchst du hier nicht zukommen. Es gibt übrigens auch junge Menschen, die mit 20 Jahren im Gegensatz zu dir auch Leistungen erbringen.
    Und zur finanziellen Situation deiner Eltern: private Schulden, welcher Art auch immer, finden grundsätzlich keinerlei Beachtung bei den sozialen Trägern.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

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  • Hallo!




    Also mit derartigen Stammtischparolen brauchst du hier nicht zukommen. Es gibt übrigens auch junge Menschen, die mit 20 Jahren im Gegensatz zu dir auch Leistungen erbringen.
    Und zur finanziellen Situation deiner Eltern: private Schulen, welcher Art auch immer, finden grundsätzlich keinerlei Beachtung bei den sozialen Trägern.




    mhh er ist Krank und wo steht was von Privater Schule... habe ich etwas verpasst ?

  • habe es geändert: ich meinte natürlich private Schulden!
    Trotz Krankheit braucht er hier nicht einen auf Proll machen!

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • habe es geändert: ich meinte natürlich private Schulden!
    Trotz Krankheit braucht er hier nicht einen auf Proll machen!


    Naja, das Kindergeld finde ich sollte er schon bekommen. Und Schulden, hast du wohl recht. Für die ist jeder selbst verantwortlich, wenn er diese macht muss er auch dazu stehen, auch im Insolvenzverfahren.


    Ich gebe dir aber auch recht, Proll sollte keiner machen. Man sollte doch froh sein das es wenigsten etwas Sozialleistungen gibt, wie Kindergeld.


    Kindergeld gibs halt nur wenn man auch etwas dafür tut in diesem Alter, das ist nunmal so, ist auch richtig so.


    Auch wenn man Krank ist, irgendwann ist man ja GEsund (wahrscheinlich) und kann sich um Arbeit kümmern.

  • Also das Nichterhalten von Sozialleistungen als eine Frechheit zu bezeichnen - von einem 20jährigen Menschen - empfinde ich persönlich als "frech". Und ich finde es selbstverständlich, wenn Eltern für ihr Kind aufkommen; das hört nicht mit dem 20. Geburtstag auf. Bei einem Familiennettoeinkommen von 2900 Euro dürften 1000 Euro Kosten für Haus und Schulden auch nicht "das" Problem sein; die Familie liegt mit den restlichen 1900 Euro ohne den größten Teil der Kosten der Unterkunft auch noch weit über dem Regelsatz. Und bevor ich Schulden mache (ich meine nicht das Haus) weiß ich, dass ich da noch ein Kind zu versorgen habe.


    Richtige Depressionen sind wirklich schlimm und können / sollten behandelt werden. In vielen Fällen helfen Therapien oder in dem Alter auch noch mögliche Psychoanalysen, auch wenn es sehr langwierige Prozesse sind.


    Sollte dieser Krankheitszustand andauern und du weiterhin nicht arbeitsfähig sein, wirst du zwar ab dem 25. Lebensjahr Leistungen erhalten; aber dies wird kein ALG II sein. ALG II erhalten nur "erwerbsfähige" Hilfebedürftige. Du würdest dann Leistungen nach dem SGB XII erhalten; dort gelten ganz andere Grundsätze, wie beispielsweise ein viel geringeres Schonvermögen, kein Auto und vor allem werden diese Leistungen, wenn sie wegen Dauerkrankheit oder so gezahlt werden, meist nur auf Darlehensbasis gewährt. Das hieße, dass das Haus deiner Eltern später, wenn du das einmal erben solltest, futsch ist. Ich würde alles daran setzen, Therapien und auch stationäre Aufenthalte in Angriff nehmen, um gesund zu werden.