Beiträge von klaus

    Hallo TheNextOne,


    wie ist das zu verstehen:


    Eigenheim / Eigentumswohnung
    Ebenfalls bei der Berechnung nicht berücksichtigt wird ein Eigenheim in angemessener Größe. Als angemessen gilt in der Regel eine Eigentumswohnung mit einer Größe von bis zu 120m² oder ein Eigenheim mit einer Größe von bis zu 130m². Diese Werte gelten hier unabhängig von der Anzahl der Bewohner.


    Sollte meine Mutter versterben, bin ich der Eigentümer. Es gibt neben mir keine weiteren Erben.
    Den Absatz habe ich unter:


    http://www.sozialleistungen.in…4-alg-ii-2/vermoegen.html


    gefunden.


    Somit spielt die Anzahl der Bewohner ( Größe der BG) bei Wohnungseigentum keine Rolle.


    Ist das richtig?


    Wir können auch in den Mietvertrag aufnehmen, daß ich z.B. nur 40qm nutze.
    Würde das helfen?


    Gruß Klaus

    Hallo TheNextOne,


    das Haus hat ca. 120 qm Wohnfläche und 350 qm Garten.
    Leben werden dann im Haus meine Mutter und ich und eventueull mein Hund.
    Wir bilden dann ja keine BG wie du beschrieben hast
    Kann mir die ARGE den Umzug verweigern, weil das haus zu groß ist.
    In München steht mir eine 45 qm Mietwohnung zu, die Kalt laut ARGE bis 430€ kosten darf plus Nebenkosten.
    Da ist es doch für die ARGE günstiger wenn ich in das Haus einziehe.
    Weniger monatliche Kosten und ich brauche dann auch keine Erstausstattung.


    Gruß Klaus

    Hallo,


    nun ist es endlich soweit. Nachdem meine Nochfrau die Scheidung eingereicht hat, werde ich zum 01.11.08 ausziehen.


    Ich ziehe in das Haus, das mir meine Eltern vor 5 Jahren überschrieben haben und meine Mutter ein lebenslanges Nießbrauchrecht hat.
    Meine Mutter will von mir ca. 400€ Miete haben+ Beteiligung an den Stromkosten.


    -Geht das überhaupt, da ich ja im Grundbuch stehe und wird mir die ARGE die Miete übernehmen ?
    -Wie muss der Mietvertrag gestaltet sein, dass es anerkannt wird und gibt es dazu Vordrucke?


    Durch den Umzug ist dann nicht mehr die Stadt München zuständig, sondern der Landkreis München.


    -Muß ich einen komplett neuen Antrag stellen, oder werden die Daten an die neue zuständige Stelle weitergegeben ?


    -Hat jemand vorgefertigte Schreiben, die ich der ARGE vorlegen muss, damit wir nicht als Bedarfsgemeinschaft zählen?


    Erstausstattung brauche ich nicht, da das Haus voll eingerichtet ist.


    -Bekomme ich die Kosten für den Umzug erstattet ( Leihwagen, da ich leider kein KFZ mehr besitzte) ?


    Sorry für die vielen Fragen, aber mein FM kennt sich "echt gut" aus.
    Dem glaube ich nichts mehr.


    Danke für die Antworten im vorraus.
    Jetzt ist es schon wieder so lang geworden und hoffe dass es trotzdem verständlich ist.


    Gruß Klaus

    Hallo TheNextOne,


    Du hast mir geschrieben, dass keine Kontovollmachten bestehen dürfen,
    wenn ich in das Haus zu meiner Mutter einziehe.
    Habe nun aber eine Kontovollmacht von meiner Mutter nach dem Tode um alles regeln zu können.
    Ist diese o.k. ?


    Weiter haben mir meine Eltern das Haus vor 5 Jahren überschrieben.
    Siehe Beitrag vom 06.09.2008 unter Vermögensanrechnung.
    Habe ich damit Probleme ?


    Gruß Klaus

    Hallo,


    brauche nochmal euren Rat.
    Meine Noch-Ehefrau hat mir am Wochenende gesagt Sie hat die Scheidung eingereicht.
    Wir ( Noch-Ehefrau, 2 Kinder( 9+12) und ich) beziehen alle Harzt 4.
    Einen Bescheid über den Antrag auf Scheidung habe ich noch nicht erhalten.
    hier die Fragen:


    Wann muss ich die Veränderung der ARGE anzeigen ?


    Ich hätte die Möglichkeit zu meiner Mutter ins Haus zu ziehen, auf was muss ich achten um auch anteilig die Wohnkosten zu erhalten und daß meine Mutter und ich keine Bedarfsgemeinschft bilden ?


    Steht mir eine eigene Wohnung zu und wie teuer darf die sein ?
    Wohnen in München.


    Wenn wir zusammen in unseren Eigentumswohnung bleiben, wie funktioniert dann das Ganze ?
    Müssen dann doch getrennt berechnet werden oder ?


    Das wars fürs erste.
    Kommen mit Sicherheit noch mehr Fragen.
    Danke für die Antworten im vorraus.


    Gruß Klaus

    Hallo szaman 14,


    wenn Du keine Leisungen von der ARGE mehr bekommst, dann musste du dich bei der GKV als freiwilliges Mitglied melden. Ohne Einkommen wirst Du mit ca. 130€ monatlich eingestuft. Eine Familienversicherung greift nicht , da Ihr nicht verheiratet seit. Außerdem gibt es seit dem 01.04.2007 eine Krankenversicherungspflicht für alle die der GKV zuzuordenen sind.
    Die Beiträge sind ab dem Datum wo du nicht mehr versichert warst nachzuzahlen.
    Ob du dennoch irgendeinen Anspruch auf ALG II hast, kann ich dir nicht sagen, da kenne die anderen sich besser aus.


    Gruß Klaus

    hängt nicht von der GKV ab.


    Siehe Absatz 5


    SGB V § 10 Familienversicherung
    (1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen
    1.ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
    2.nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 bis 8, 11 oder 12 oder nicht freiwillig versichert sind,
    3.nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht,
    4.nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und
    5.kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro.
    Eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit im Sinne des Satzes 1 Nr. 4 ist nicht deshalb anzunehmen, weil eine Versicherung nach § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890, 1891) besteht. Ehegatten und Lebenspartner sind für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes sowie der Elternzeit nicht versichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren.


    Gruß Klaus

    @ TheNextOne


    haben kein regelmäßiges Gesamteinkommen, das 355 Euro (Wert für 2008) monatlich überschreitet. Für geringfügig Beschäftigte beträgt die Grenze 400 Euro (Wert für 2008).
    Wenn Sie mehr Mieteinnahmen hat, greift die Familienversicherung nicht, dann muss Sie sich selbst freiwillig Versichern.


    Siehe:


    http://www.tk-online.de/centaurus/generator/tk-online.de/01__gut__versichert/020__familienmitglied/fv__nav.html



    Gruß Klaus

    Hallo,


    wenn du kein eigenes Einkommen hast, dann greift die Familienversicherung.
    Du sagst du hast Mieteinnahmen.


    Anbei ein Link wie hoch die Einnahmen sein dürfen und du trotzdem Familienversichert sein kannst.


    http://www.barmer.de/barmer/web/Portale/Versichertenportal/Leistungen_20und_20Beitr_C3_A4ge/Studentische_20Versicherung/bei_20den_20Eltern_20versichert/Bei_20den_20Eltern_20mitversichert.html


    Gruß Klaus

    Hallo Ange,


    du schreibst dass deine Söhne eine Lehre machen.
    Dann sind deine Söhne selber bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert und zahlen vom Lehrgeld auch eigene Beiträge.
    Sobald du keine Leistungen vom AA bekommst bist du auch nicht krankenversichert und du musst dich bei deiner Krankenkasse als freiwillig Versicherte melden.
    Die werden dann die Beiträge rückwirkend zum 05.07. von dir verlangen.
    Es gibt seit dem 01.04.2007 eine Krankenversicherungspflicht für gesetzlich Versicherte in Deutschland.
    Beim Rest kennst sich TheNextOne viel besser aus als ich.


    Gruß Klaus

    Hallo,


    habe meine ALG II Bescheid vom 25.08.2008 am 03.09.2008 erhalten.
    Leider ist bis heute immer noch kein Geld von der ARGE auf dem Konto.
    Da ich Leistungen ab dem 07.07.2008 genehmigt bekommen sind wir seitdem fast ohne Geld.
    Leben zur Zeit von 308€ Kindergeld und 220 € Arbeitslosengeld von meiner Frau.
    Das langt nicht für Hypothek, Wohngeld und Strom Essen und sonstiges.
    Bei uns geht am 15.09. die Schule wieder los. Von was sollen wir Schulsachen kaufen ?
    Habe die Unterlagen am 28.07. komplett abgegeben und war am 25.08 nochmal bei der ARGE um die Darlehensvertäge zu unterschreiben.
    Habe damals um Vorrauszahlung gebeten und zur Antwort bekommen es gingen nur 150€.
    Meine Antwort war darauf kann ich verzichten, denn davon kann ich weder Wohngeld noch Hypothek usw. bezahlen und mir wurde gesagt, dass das Geld in 1 Woche auf dem Konto wäre.
    Daß der Bescheid Datum 25.08.2008 eine Woche vom SB bis zur Postausgangsstelle bei der ARGE braucht (Poststempel auf dem Umschlag 02.09.2008) wurde mir nicht gesagt.
    Kann ich die Mahnkosten und Verzugszinsen bei der ARGE geltend machen.
    Habe meinem Lieblings-SB gestern ein Fax geschickt, und im "angedroht" morgen bei Ihm auf der Matte zu stehen, da ich einen "Vorschuß" brauche und nicht nur 150€.


    Wie ist die Rechtslage ?
    Wer kann mir helfen ?


    Gruß Klaus