Beiträge von klaus

    Hallo Tom,


    Ich nehme, an du bist über 55 Jahre. Dann gibt es keinen Weg zurück in die GKV.
    Ist der Basistarif wirklich günstiger als der günstigste Normaltarif ?
    Du kannst auch innerhalb der Tarife deiner PKV ohne Gesundheitsprüfung wechseln, wenn die Leistungen nicht erhöht werden.
    Frag mal bei deiner PKV nach.


    Gruß Klaus

    Er wird trotzdem nicht für dich aufkommen müssen.
    Da du zu alt und mehrere Ausbildungen abgebrochen hast.
    Das Einzige was dir dabei helfen könnte, ist die Krankheit.


    Gruß Klaus

    Kann mir nicht vorstellen, dass deine Eltern noch unterhaltspflichtig dir gegenüber sind.
    Und wenn doch, dann sind beide Elternteile unterhaltspflichtig.


    Da wirst du wohl alleine zurecht kommen müssen.


    Gruß Klaus

    @ Alice-1


    Was solll der hirnverbrannte Vorschlag den Betrag auf ein fremdes Konto zu überweisen.
    Dann wäre die Bausparkasse gezwungen eine Meldung beim Finanzamt zu machen, wegen Schenkungssteuer.
    Zudem forderst du den Fragesteller auf, eine Straftat zu begehen.


    Sorry, sowas versteh ich einfach nicht. Falsche Aussagen und dann noch .....
    Wenn man sich nicht auskennt ist oftmals besser nichts dazu zu sagen.
    Bevor man seinen Lautsprecher ( in dem Fall die Finger ) benutzt, sollte man das Gehirn einschalten.


    Gruß Klaus


    Mal wieder böse und verständnislos.

    @ michis



    Die ARGE muss nur deine Wohnung bezahlen, wenn du sie auch bewohnst. sollte die ARGE feststellen, dass du sie nicht mehr bewohnst und du meldest es nicht, ist das Sozialbetrug.


    Gruß Klaus

    Durch ALG II Bezug als Zuschuss wird man pflichtig in der GKV und kann somit in eine GKV seiner Wahl wechseln und die ARGE übernimmt die Beitragszahlung. Es besteht auch zum Zeitpunkt der GKV-Pflicht ein Sonderkündigungsrecht in der PKV.


    Der Basistzarif in der PKV ist meist teurer als der Volltarif in dem der Kunde ist, da der Basistarif keine Gesundheitsprüfung hat und nur die schlechten Risiken in diesem Tarif sind.


    Sollte das ALG II als Zuschuss gezahlt werden, könnte die Aussage von Diabolo zum Teil stimmen, wobei dann die Beiträge für die Krankenversicherung als Darlehen zu gewähren sind und zwar in voller Höhe.


    Lsst euch von Aussagen der ARGE Mitarbeiter nicht abschrecken euer Recht durchzusetzten.


    Gruß Klaus

    Es dürfte aber auch im Mai noch Anspruch auf ALG II bestehen da in der Abrechnung für April ja nur einen haleb Monat beträgt und somi das einkommen auch in etwa die Hälfte ist. Und bitte die Freibeträge beim Einkommen nicht vergessen!
    Ansonsten stimmt das mit dem Zuflussprinzip.


    Gruß Klaus

    Hallo Horst,


    habe auch was zum Thema geht nicht hinzuzufügen.
    Habe gestern meine Kosten für den Widerspruch auf dem Konto gehabt.
    Habe Druckertinte, Druckerpapier und die Briefumschläge ohne einzelnen Nachweis dafür ersetzt bekommen.
    Man sieht es immer wieder, was die Sachbearbeiter in der ARGE für einen Entscheidungsspielraum haben, wenn die Argumentation stimmt.
    Also Leute lasst euch von einem Nein nicht abschrecken. Das Nein von einem ARGEsachbearbeiter heisst nur dass er euch nicht richtig verstanden habt. Gebt ihm noch eine Chance und erklärt es dem Armen auf eine verständliche Weise.


    Gruß Klaus

    Hallo Jana,


    warum willst du nochmal 14 Tage warten ?
    Warum nochmal anrufen nach 6 Monaten !
    Reiche Untätigkeitsklage beim Sozialgericht ein und schreibe in die Klage gleich hinein dass deinem Widerspruch abgeholfen werden soll.
    Du wirst sehen, die ARGE bekommt Beine.


    Gruß Klaus

    Hallo,


    das ist richtig. Bei ALG II als Darlehen werden keine Beiträge für die GKV und die GRV von der ARGE abgeführt.
    Man muss sich bei der GKV als freiwilliges Mitglied melden und bekommt den Beitrag für die GKV von der ARGE dann ebenfalls als Darlehen.


    Gruß Klaus

    Hallo Horst,


    schön dass du dich immer noch nicht verbiegst und selber outest.
    Ich wünsche dir bei deinem jetzigen Bestreben den größtmöglichen Erfolg und die Willensstärke, nicht auch so ein korru...... Politiker zu werden.
    Ich wurde bei unserem Arbeitslosentreff einmal gefragt, warum ich nicht in die Politik gehe und an den Sachen die stören etwas zu ändern versuche.
    Meine Antwort war: Ich habe Angst ebenso zu werden, wie die, die ich zu bekämpfen versuche. Jeder hat seinen Preis und bei mir war halt bis jetzt nicht der richtige Preis dabei, um mich zu verbiegen oder um andere biegen zu lassen. Und ich weiss, wenn ich so werden würde, wäre ich bestimmt schlimmer als viele die jetzt an der Macht sitzen. So sind die für mich das kleinere Übel, aber deshalb umsomeht Respekt für dein Tun.


    Den privaten Rest habe ich dir in einer email geschrieben.


    keep on rocking.


    Gruß Klaus

    Hallo,


    Ihr solltet aber ihn auch darauf hinweisen, wenn die ARGE ihm dahinterkommt dass es seine Freundin ist, es dann zappenduster aussehen kann.
    Dann gibt es nänmlich keine Miete und sie werden zur BG und der Verdienst von seiner Freundin wird angerechnet.


    Entscheiden muss michis es selber, aber man sollte ihm beide Seiten aufzeigen und nicht alles rosarot malen, denn es kann auch anders kommen und dann sollte man über die dunkle Seite bescheid wissen.



    Gruß klaus

    @ lirafe


    es geht um den jetztigen Zustand.


    Sollte der Inhaber des Wohnrechts sterben, dann ist das Vermögen zu veräussern oder durch einen Einzug in die Immobilie in geschütztes Vermögen zu verwandeln.
    Also ist der Berech danach abgeklärt.


    Mir geht es hier um das lebenslange Wohnrecht ?


    Bei lebenslangem Nießbrauchrecht weiss ich Bescheid, habe ich selber durchgefochten.
    Ist hier im Forum nachzulesen unter mit Nießbrauch belastetet Haus.


    Gruß klaus

    Hallo Kitty121,


    wenn er nur 200€ ALG II bekommt, dann fällt er mit einem 400€Job aus dem Bezug da 240 € angerechnet werden und damit er 40 € über dem Bedarf verdient.
    Er müsste dem Amt klarmachen dass er keinerlei Unterstützung von seinem Opa erhält und er Miete abdrücken muss. Dann würde die ALG II Leistung erhöht und er würde nicht aus dem Leistungsbezug fallen.
    Das ist aber hier im Forum schon so oft breitgetreten worden wie das funktioniert, deshalb erklär ich es hier nicht nochmal.
    Surf einfach ein bischen hier im Forum und FBA wird die Antwort finden.


    gruß klaus

    lirafe


    Bist du dir mit dem lebenslangen Wohnrecht sicher ?
    Ich kenn das nur bei lebenslangem Nießbrauchrecht. Und Nießbrauchrecht ist wesebtlich weiter gefasst als nur das Wohnrecht.
    Wenn ja kennst du Urteile darüber.
    Ich wäre mir bei nur lebenslangen Wohnrecht nicht sicher, ob das unter nicht verwertbares Vermögen fällt.


    Gruß Klaus

    Hallo Sebastian,


    trotzdem bleiben die Mängel in der Wohnung eine Sache zwischen dir und dem Vermieter.
    Du wirst wohl ein ärztliches Gutachten brauchen, dass deine Gesundheit gefährdet ist und dann wird die ARGE auch erstmal abwarten, dass der Vermieter nachbessert.
    Also Mängel beim Vermieter anzeigen und Frist für Beseitigung setzten. Und hol dir bei sowas rechtliche Hilfe wie vorher schon erwähnt z.B Mieterverein.


    Sorry aber einen anderen Weg sehe ich nicht.



    Gruß Klaus