Beiträge von klaus

    Widerspruch einlegen.


    Der Vater ist nicht verpflichtet seine Tochter noch zu unterhalten.
    Außerdem sollen beide bestätigen, dass keiner für den anderen einsteht.
    Mietzahlungen müssen vom Konto der Tochter auf das Konto des Vaters gehen. Halt wie bei einem "normalen" Mietverhältnis auch. Sie muss keine abgeschlossene Wohnung haben.
    Fragt mal bei advocat per PN nach ob er ein paar Urteile für euch hat.


    Gruß klaus

    Ihr könnt das Haus nicht einfach überschreiben, da alles was während des ALG II Bezugs dazukommt kein Vermögen sondern Einkommen darstellt. Egal ob ihr nun drin wohnt oder nicht.
    Es wäre eventuell eine Überlasung mit lebenslangen Nießbrauchrecht für den Vater denkbar.
    Würde mir aber da kompetente Hilfe holen.


    Gruß Klaus

    Kitty121


    Habe nie behauptet sie sollen es nicht versuchen. Ganz im Gegenteil. Sie sollen versuchen es durchzusetzten.
    Nur solltest du, wenn du solche Tipps gibst, auch auf die Gefahren hinweisen.


    Gruß Klaus

    Hoffe nicht, sondern setze deinen Anspruch durch.
    Die ARGE ist in der Beweispflicht, dass ihr füreinander einsteht.
    Gib bei dem Antrag gleich eine Erklärung ab, dass ihr nicht füreinander einsteht.


    Viel Glück und keep on Rocking


    Gruß Klaus

    Hallo,


    einen Antrag können Sie dir nicht verweigern. Dann stelle formlos aber schriftlich einen Antrag.
    Hole dir die Anträge aus dem Internet, wenn es nicht anders geht und schicke Sie der ARGE.
    Die sind verpflichtet den Antrag zu bearbeiten und dir die Entscheidung schriftlich per Bescheid mitzuteilen.


    Gruß Klaus

    Kitty121 hat Recht du musst die Hälfte zur Wohnung beisteuern.
    Das solltet ihr zeitnah der ARGE melden, da ansonsten deine Freundin Probleme mit der ARGE bekommen kann. Kommt darauf an wielange du schon die Wohnung mitbewohnst.
    Was Kitty121 dir nicht gesagt hat, dass die ARGE versuchen wird euch als BG (Bedarfsgemeinschaft) einzustufen. Ihr müsst denen deutlich erklären, dass ihr noch nicht füreinander einsteht.
    Schau dir mal die Beiträge von advocat hier im Forum an, da wirst du einige Hilfe finden.
    Ihr solltet euch im Klaren sein, dass das durchaus ein steiniger Weg werden kann, das so durchzusetzten,wie Kitty121 es so einfach geschrieben hat.


    Gruß Klaus

    Kann mir nicht vorstellen dass die eine Bank einen Kredit gibt.
    Wenn du dir die Wohnung im ALG II Bezug nicht leisten kannst, wirst du dir wohl eine andere Bleibe, die du dir leisten kannst suchen müssen.
    Du bekommst nur ALG II, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
    Versicherungen und Handykosten interessieren das Sozialamt nicht, genauso wie Kreditkosten.


    Gruß Klaus

    Dein Anspruch


    351 € Regelleistung
    +
    Warmmiete(Ohne Strom, da in der Regelleistung enthalten, und falls Wohnungpreis angemessen, bei ARGE zu erfragen)
    -
    Einkommen
    +
    Freibetrag(siehe jalale)
    =
    ALG II Anspruch


    Gruß Klaus

    Der Vorschlag die Zahlungen über ein anderes Konto zu tätigen, nennst du nicht verheimlichen ?
    D.h. du tätigst die Zahlungen über ein fremdes Konto und meldest es der ARGE ? Das glaubst du wohl selber nicht. Und als ALG II Empfänger hast du alle Zuwendungen zu melden.
    Deshalb wenn du es verscheigst, strafbar.


    Deine Diskussionsvermeidung birgt viel Gefahr in sich. Zwar nicht für dich, aber für den, der es so macht wie du meinst. Hört auf mit anderen Hilfebedürftigen so umzugehen! Wenn ihr keine sachlich richtigen Ratschläge zustandebringt, dann sagt lieber gar nichts.


    Klaus

    Hallo,


    wenn du Leistungen als Zuschuss von der ARGE erhälts, führt die ARGE auch die Beiträge für die GKV ab.
    Gehe zu deinem SB und verlange eine Vorrauszahlung, da du über keinerlei Geld zum Leben verfügst.
    Sollte dir zumindest als Darlehen gewährt werden. Bleine hartnäckig, denn dein sB wird versuchen es dir nicht zu geben.


    Viel Erfolg.


    Gruß Klaus

    Hallo,


    die Wohnungsgröße spielt nicht die Rolle, sondern die Miete und die Nebenkosten. Trotzdem muss der Umzug von der ARGE genehmigt werden, da es ansonsten keine Kostenübernahme für den Umzug und der Kaution gibt. Außerden werden dann höchstens die Kosten, die vorher gezahlt wurden, erstattet.
    Ihr müsst mit den Eltern vereinbaren, dass ihr nicht füreinander einsteht und keine gegenseitigen Kontovollmachten habt, denn die ARGE wird vermutlich versuchen euch mit den Eltern in eine BG zu stecken. Lass dir das Attest für dein Kind ausstellen und lege es der ARGE vor und gib das als Grund für den Umzug an. Sollte der abgelehnt werden, kannst du Widerspruch einlegen. Du solltest auch deinen SB auf seine Fürsorgepflicht, euch und vorallen dem behinderten Kind, hinweisen. Sollte er sich stur stellen, eventuell den Teamleiter verlangen.


    Viel Erfolg und keep on rocking.


    Gruß klaus

    Hallo,


    kann hier niemand beantworten ohne zu raten, da du keine Angaben über die Unterkunft in der du wohnst gemacht hast. Ansonsten probier mal einen H4 Rechner im Internet.


    Klaus

    @ catweezle


    Die ARGE wertet das aber als Einkommen, wenn das, wie oben beschrieben, nicht schriftlich festgehalten ist.
    Warum schlägst du vo,r etwas vor der ARGE zu verheimlichen und sich damit strafbar zu machen, wenn es eine legale Lösung gibt.
    Mache Leute kappierens wohl nicht. Man sollte euch für solche Vorschläge haftbar machen. Mal sehen ob ihr dann immer noch dabei bleibt.


    Klaus

    Hallo,


    die Unterstützung wird nur dann nicht angerechnet wenn die Zahlungen zweckgebunden und der Zweck nicht in den Regelleistungen enthalten ist.
    SGB II § 11


    3) Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen
    1.Einnahmen, soweit sie als
    a)zweckbestimmte Einnahmen,
    b)Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege
    einem anderen Zweck als die Leistungen nach diesem Buch dienen und die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären,



    Gruß Klaus