Hallo,
die Wohnungsgröße spielt nicht die Rolle, sondern die Miete und die Nebenkosten. Trotzdem muss der Umzug von der ARGE genehmigt werden, da es ansonsten keine Kostenübernahme für den Umzug und der Kaution gibt. Außerden werden dann höchstens die Kosten, die vorher gezahlt wurden, erstattet.
Ihr müsst mit den Eltern vereinbaren, dass ihr nicht füreinander einsteht und keine gegenseitigen Kontovollmachten habt, denn die ARGE wird vermutlich versuchen euch mit den Eltern in eine BG zu stecken. Lass dir das Attest für dein Kind ausstellen und lege es der ARGE vor und gib das als Grund für den Umzug an. Sollte der abgelehnt werden, kannst du Widerspruch einlegen. Du solltest auch deinen SB auf seine Fürsorgepflicht, euch und vorallen dem behinderten Kind, hinweisen. Sollte er sich stur stellen, eventuell den Teamleiter verlangen.
Viel Erfolg und keep on rocking.
Gruß klaus