Beiträge von klaus

    @ Horst


    mir fehlt bei hartz1000euro die Einsicht einen Fehler gemacht zu haben.
    Solche Sätze wie ich habe ja auch jahrelang keine Leistungen in Anspruch genommen, kann ich nicht ab.
    Da Erstens, der Durchnitt der Menschen in den letzten 10 Jahren seines Lebens ca. 80% der Kosten, im Gesundheitswesen verursacht und dann wäre ja jeder doof, der einzahlt, solange ihm nichts fehlt.
    Zweitens ist er dadurch auch nicht Pflegeversichert gewesen, obwohl das schon immer eine Pflichversicherung gewesen ist. Die Kommunen sind nur nicht intellegent genug, um die fälligen Strafen einzutreiben.
    Drittens habe ich Verständnis dafür, wenn jemand aus einer finanziellen Notlage, mal nicht für eine gewisse Zeit nicht Krankenversichert ist, aber nicht über lange Zeit wie hier beschrieben. das hat System, nämlich Geld zu sparen.
    Ich kann auch nicht ein Auto gegen einen Baum fahren, und dann nach einer Vollkaskoversicherung rufen, die ich vorher nicht hatte.
    Viele Selbstständige versichern sich bewusst nicht gegen die Risiken Rente, Gesundheit,Berufsunfähigkeit u.s.w., weil es ihnen zu teuer oder einfach nicht Wert ist. Das, muss dann der Sozialstaat, alles auffangen und das finde ich nicht gerecht.
    Und nun auch noch vor lauter Trotz, wie ein kleines Kind, auf Teufel komm raus Kosten zu verursachen ist wohl auch nicht im Sinne der Allgemeinheit. Es ist anscheinend bei manchen zuviel verlangt, eigene Fehler einzugestehen und auch mit den Konsequenzen klarzukommen. Da wären wir wieder bei der Charakterdebatte.


    Gruß Klaus

    Deine Einstellung ist echt Klasse !


    Warum hast du dich nicht krankenversichert. Also nun beschwerst du dich und willst auch noch Sozialleistungen vom Staat. Wer hätte wohl die Krankheitskosten übernommen, wenn dir in der Zeit etwas passiert wäre, natürlich der Staat, sprich die Gemeinschaft.


    So etwas ist für mich Sozialschmarotzertum und das werde ich nicht unterstützen.
    Sorry, aber ich habe kein Mitleid mit dir.


    Klaus

    @ jomi


    Ob ich ein richtiger Held bin oder nicht spielt keine Rolle. Lies dir mal die Beiträge von Salle durch und du wirst merken, dass du mit deiner Meinung falsch liegst. Dir kann man anscheinend nichts beibringen, da du ja schon im vorhinein eine eingefahrene Meinung hast. Wenn hier im Forum jemand schreibt, dass er z.B. Voll sanktioniert ist, weil er aus eigenem Verschulden Unterlagen nicht beigebracht hat, sollen wir dann hier schreiben ach du armer Kerl und auf die ARGE wettern. Sorry aber für so etwas habe ich kein Verständnis.
    Wenn ich mich schon nicht an Regeln halte, dann muss ich auch soviel Arsch in der Hose haben und mit den Konsquenzen leben und nicht rumjammern.
    Jeder der hier um Hilfe bittet, wird sie auf die eine oder andere Weise auch erhalten. Nur kann es sein, dass die Antworten nicht immer so ausfallen, wie es sich derjenige vorstellt. Und ein bischen Sarkasmus oder Zynismus schadet nicht. Und von den Leuten die hier im Forum anderen helfen, ist keiner ein Menschenhasser (Misanthrop).
    Es wäre vielleicht mal ganz gut zu versuchen über den Tellerrand zu sehen, wenn er dir nicht zu hoch ist. Das aber wiederum, kann ich nicht beurteilen. Ich habe keinen Grund mich zu schämen. Aber da gilt mal wieder der alte Spruch: Neid muss man sich erarbeiten, Mitleid bekommt man geschenkt.


    @ koppi1947


    Weder meine noch Salles Meinung ist menschenverachtend. Nur sollte man, auch mal den Menschen hier, einen Spiegel vor die Nase halten dürfen. Auch ich war Hartz IV Empfänger und das ist der Grund warum ich hier immer noch den Leuten versuche im Rahmen meiner Möglichkeiten zu helfen. Ich habe auch alles ohne Rechtsanwalt durchgefochten und bin den Leuten hier dankbar für die Hilfe, auch wenn nicht alles, was ich zu hören bekam, mir gefiel. Ich beurteile keinen Menschen nach seiner Bildung oder seinem Wissen und handgreiflich werde ich sowieso nicht, da Gewalt für mich keine Fortsetzung einer Meinungäußerung mit anderen Mitteln ist. Nur vertrete ich die Meinung, es darf und es wird jeder Fehler machen, nur sollte man auch dann soviel Rückgrat zeigen und dazu stehen. Dann hätten es die Behörden hier in unserem Lande wesentlich schwerer, so mit uns umzugehen.


    Gruß Klaus


    keep on rocking

    Dein Freibetrag splittet sich auf:


    100€ Grundfreibetrag
    +
    140€ Freibetrag aus 101€ - 799€ deines Einkommens 20%
    +
    21€ Freibtrag aus 800€- 1012€ deines Einkommens 10 %
    =
    261 €


    Hoffe dass ich mich nicht verrechnet habe.



    Gruß Klaus

    Hallo Opa,


    sicher werde und will ich nicht da hinkommen wo du hingesch.... hast. Ich suhle mich nicht in der Schei... und schon gar nicht in der von anderen. Finde deine Vorurteile klasse, vor allem da du mein Alter zu kennen scheinst. Bin älter als du denkst aber noch nicht im senilen Alter. Aber ich schreibe dein Verhalten mal deinem Alter zu. Die ältere Generation hat ja immer Recht und ich frage dich, wer hat der jungen Generation das ganze Dilemma eingebrockt ?


    In dem Forum hier gilt Meinungsfreiheit und wer seine Meinung äußert, sollte auch mit der dazugehörigen Kritik umgehen können. Die sollte sachlich und nicht wie bei dir persönlich sein. Aber auch das schreibe ich deinem Alter zu.


    Ich kann in deinem Beitrag, ausser einem allgemeinem Bla Bla nicht entnehmen, was nicht hier schon hundertfach geschrieben steht, man kann eine einstweilige Verfügung beantragen.
    Ist dem Antrag stattgegeben worden und welche Begründung wurde benutzt ?


    Dass die Sozialgerichte völlig überlastet sind, ist auch keine neue Erkenntnis.


    Ich stimme mir dir aber überein, dass man sich gegen die ungerechte Behandlung seitens der ARGE wehren soll. Wenn Du für einen anderen einen Antrag stellst, dann müsstest du Rechtsanwalt oder ähnliches sein.
    Nur warum dann keine Gesetze, auf die sich dein Antrag stützt ?


    In noch einem Punkt stimme ich dir zu, es geht hier nicht um dich oder mich, sondern um die Forumsteilnehmer, die hier um Hilfe ersuchen.
    Dann wünsche ich den Forumsteilnehmer hier, dass du ihnen noch viel konkrete Hilfe angedeihen lässt.


    Gruß Klaus


    Der sich auch von der älteren Generation nicht ans Bein .... lässt.

    Hallo koppi1947,


    dein Beitrag ist ja super hilfreich.
    Toll wenn wann sich über einen Thread aufreget der fast 2 Jahre alt ist.
    Vor allem, sollte man sich erst mal ansehen, wem man hier was unterstellt. Salle hat hier schon vielen Meschen weitergeholfen. Aber du hier, neu im Forum scheinst ja die Weisheit mit dem Löffel ger.... zu haben.
    Wenn du schon andere kritisierst, dann mach es besser. Mal sehen wieviel du hier, den Hilfesuchenden zu bieten hast. Bis jetzt kann ich davon nichts erkennen.
    Sorry, aber so etwas habe ich gefressen, Leute die alles besser wissen und nörgeln aber selber nicht den Arsch in der Hose tragen.
    Neid muss man sich erarbeiten, Mitleid bekommt man geschenkt.


    Schalte mal das was bei den meisten Menschen zwischen den Ohren sitzt ein, bevor du hier dumme Sprüche los lässt, auf die kann man nun wirklich verzichten.


    Klaus

    Hallo Sven,


    na dann nimm das doch so hin, man kann doch sowieso nichts dagegen machen. Sei freundlich zu deinem SB, denn er will dir nur Gutes. Das war dein Tenor in vielen Beiträgen. Nun ist aber Schluß mit dem Sarkasmus.( Konnte ihn mir nicht verkneifen)



    Zur Hilfe:
    Du bist bis zum Ende deines Arbeitsverhältnisses, falls sozialversicherungspflichtig, krankenversichert in einer GKV deiner Wahl und der Arbeitgeber führt die Beiträge ab. Kannst du auf deinen Lohneabrechnungen genau ersehen. Falls deine Ehefrau kein eigenes Einkommen hat ist sie bei dir familienversichert.
    Ab dem Bezug von ALG II, führt die ARGE die Beiträge für die GKV ab und meldet dich bei der GKV an, denn dein AG hat dich zum Firmenaustritt bei der GKV abgemeldet, also laut deinen Angaben zum 31.12.2008.


    Also tritt deinem SB in den Hintern und frag ihn was er für eine Erklärung hat, dass die ARGE keine GKV-Beiträge für dich abführt und du und deine Familie nicht krankenversichert seit. Frage auch mal nach seiner Fürsorgepflicht, falls er weis was das ist.


    Solltest du ALG II als Darlehen erhalten sieht die Welt anders aus, dann sag bitte Bescheid.


    Gruß Klaus

    Es gilt auch hier das Zuflußprinzip. Es gilt in dem Monat als Einkommen indem es auf deinem Konto eingeht oder verrechnet wird.
    Die Warmwasserkosten müssen abgezogen werden, da sie nicht in der KDU sondern in der Regelleistung enthalten sind.


    Gruß klaus

    Die Lebensversicherung zählt auch zur Vermögensberechnung mit dem aktuellen Rückkaufwert.
    Schau mal hier unter Hartz IV/Vermögen da steht alles genau beschrieben.


    Gruß Klaus

    Hallo jojo401,


    so ein dämliches Argument habe ich schon lange nicht mehr gehört. Das beweist mal wieder den IQ von einem SB in der ARGE.
    Wenn man erbt, dann kann man das Erbe nicht in einen Riester stecken, da man sich dadurch mit Absicht bedürftig machen würde und man hat ja alles zu unternehmen um nicht bedürftig zu werden.
    Schlag doch deinen SB mit den eigenen Waffen und fordere eine schriftliche Stellungnahme, in welchen Gesetz, denn das mit der Höchstgrenze verankert sei. Dein SB ist auskunftspflichtig.
    Vorallem was soll die Grenze mit 500 € pro Monat?
    Was soll das sein ? Der monatliche Ansparbetrag ?



    Catweezle


    Wieso soll die Versicherung genau wissen, was bei Hartz IV anrechnungsfrei ist ?
    Sind doch keine ALG II Beratungsstellen.


    Gruß Klaus

    Hallo jojo401,


    Nach Bundesrecht als Altersvorsorge gefördertes Vermögen („Riester Rente“)
    Zum einen ist durch das Altersvermögensgesetz gefördertes Vermögen, in der Regel besser bekannt als sogenannte „Riester Rente“, aufgrund des § 12 I 2 Nr. 2 SGB II geschützt. Die Regelung gilt eigenständig für jedes Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft. Insofern ist auch ein entsprechendes Altersvorsorgevermögen minderjähriger und nicht erwerbsfähiger Hilfebedürftiger hiervon umfasst.


    Der Schutz umfasst sowohl die Eigenbeiträge und Zulagen bis zur Höhe des geförderten Höchstbetrags nach § 10 a Einkommenssteuergesetz und die durch die Anlage erwirtschafteten Erträge. Der Nachweis, dass es sich bei dem in Rede stehenden Vermögen um eine staatlich geförderte Altersvorsorge handelt, ist durch Vorlage einer jährlich durch den Anbieter ausgestellten Bescheinigung hierüber zu belegen.


    Im Falle der Auflösung einer „Riester Rente“ ist die hieraus stammende Auszahlung als Vermögen oder Einkommen (Zuflussprinzip) anzurechnen, sofern der Betrag nicht innerhalb eines Monats erneut in einer entsprechenden Altersvorsorge angelegt wird.


    Dieser Text steht hier auf der Seite Vermögen !



    Gruß Klaus

    Ein Verkauf steht wohl nur in der Theorie zur Verfügung, aber es ist trotzdem anrechenbares Vermögen.
    Somit wird deine Schwester, wenn über der Vermögensfreigrenze ALG II nur als Darlehen erhalten.
    War bei mir so, als meine Frau meinte, sie müsse sich scheiden lassen und ich aus der gemeinsamen Eigentumswohnung ausgezogen bin, habe ich ALG II auch nur noch als Darlehen erhalten. Der Grund war eben der § 23 SGB II.
    Der Verkauf weit unter dem Wert wird wohl zu einer Sperre des ALG II für deine Schwester hinauslaufen, da sie alles zu unternehmen hat um die Bedürftigkeit zu vermeiden.


    Gruß Klaus

    Warum darf deine Schwester ohne dich nichts unternehmen ?
    Sie kann doch ihren Anteil ohne dich verkaufen. Sollte das nicht möglich sein, kommt es auf den Wert des Grundstücks und dem Haus an.


    Siehe § 23 SGB II Abs. 5


    (5) Soweit Hilfebedürftigen der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung von zu berücksichtigendem Vermögen nicht möglich ist oder für sie eine besondere Härte bedeuten würde, sind Leistungen als Darlehen zu erbringen. Sie können davon abhängig gemacht werden, dass der Anspruch auf Rückzahlung dinglich oder in anderer Weise gesichert wird.


    Gruß Klaus

    Das AZ ist:


    Mit Nießbrauch belastetes Haus - für Hartz IV-Empfänger kein verwertbares Vermögen
    10.12.07 11:47
    Bundessozialgericht, Urteil vom 06.12.2007, Az.: B 14/7b AS 46/06 R
    www.bundessozialgericht.de

    In dem Urteil geht es nicht um Wohnrecht, sondern um lebenslanges Nießbrauchrecht.
    Nießbrauch ist viel weitreichender als Wohnrecht. Wäre mir nicht sicher ob das für Wohnrecht auch gilt.


    Gruß klaus