Beiträge von klaus

    Auch Selbstständige können aufstockend ALG II beziehen.
    Das Einkommen deines Mannes wird selbstverständlich mit Berücksichtigung finden, da ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet, wie bei allen anderen ALG II Beziehern auch.


    Nur wenn ihr dann noch bedürftig seit, bekommt Ihr ALG II .


    Gruß Klaus



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    Danielo


    Sollte Sie zuviel verdienen (Er kein ALG II da BG), muss er sich freiwillig in einer GKV melden und Beiträge werden dann wohl von seiner Freundin zu bestreiten sein oder wie soll er ohne Einkommen das bezahlen ?


    Verträgt hier einer das Wetter nicht ?


    Sobald er nur einen Cent an ALG II erhält zahlt die ARGE die GKV und zwar voll.


    Gruß Klaus


    Keep on rocking

    @ For


    Was bist du für eine Banane?'!?!?!?


    Bei einem 400 € Job ist man nicht krankenversichert. Es werden zwar pauschal Abgaben abgeführt, aber daraus resultiert kein Leistungsanspruch aus der GKV.


    Soviel zu deinem Kommentar zuerst informieren. Soviel Unsinn auf einmal ist schon eine Klasse Leistung.


    @ Missyle


    Advocat hat Recht, mit den spärlichen Info kann dir keiner weiterhelfen.


    Wenn du dich nicht öffentlich hier traust dann frag einfach per PN


    Gruß Klaus


    keep on rocking.

    Hallo,


    du kannst immer Nachweisen wofür du die Erstattung bekommen hast, wenn du die Abrechnungsschreiben deiner PKV aufhebst. Bekommst du immer, bevor das Geld eingeht.
    Damit gibt es kein Problem wegen Zufluss, da das Geld ja zweckgebunden ist.
    Es bieten auch schon viele PKV-Unternehmen an die Arztrechnung direkt dem Arzt zu überweisen, dann läuft über dein Konto gar nichts.


    lirafe
    Es geht hier um die PKV.


    Gruß Klaus

    Du kannst nach 3 Monaten Untätigkeitsklage beim Sozialgericht einreichen.


    Ein Widerspruch muss in dieser Zeit bearbeitet sein. Hebe dir alle Belege über die Kosten auf,
    denn wenn deinem Widerspruch abgeholfen wird, dann muss das Amt auch diese Kosten dir erstatten.



    Gruß Klaus

    Hallo mama29,


    Die Lebensversicherung von der Oma für die Enkelin brauchst du nicht angeben.
    Sie gehört der Oma und die gehört nicht zur Bedarfsgemeinschaft.


    Ansonsten schau hier mal auf der Seite HartzIV/ALGII, da ist alles erklärt.


    Gruß Klaus

    Hallo,


    nein, es wird nicht das Hausgeld in voller Höhe übernommen.
    Ein grober Richtwert ist die umlagefähigen Kosten werden übernommen, die nicht umlagefähigen Kosten nicht.
    Solltest du noch eine Belastung auf der Wohnung haben, werden nur die Zinsen erstattet, die Tilgung muss aus der Regelleistung bestritten werden.


    Und nach einem neuen Urteil nur bis zu der Höhe einer angemessenen Mietwohnung.


    Gruß Klaus

    Hallo,


    wenn du nur 28 € verdient hast, ist das unter dem Freibetrag und dir steht die volle Höhe von ALG II zu.
    Hole dir vom Arbeitgeber eine Verdienstbescheinigug und lege Widerspruch gegen den Bescheid ein und als Beweis lege die Kopie des Lohnnachweises bei


    oder


    Du gehst zu deinem Sachbearbeiter und fragst Ihn wie er auf ein Arbeitseinkomen von 400 € kommt und legst Ihm die Lohnabrechnung vor und er soll das ALG II nochmal berechen und diesmal richtig.
    Wichtig ist bei den Pappnasen immer sachlich bleiben auch wenn es sehr schwer fällt.


    Gruß Klaus

    Hallo,


    die Allianz KV muss dich im Basistarif aufnehmen. Beantrage bei der ARGE ein Darlehen, damit du die offenen Beiträge zahlen kannst. Der Beitrag für den Basistarif wird halbiert, solange du im ALG II Bezug stehst.
    Ansonsten kannst du dir nur schnellstmöglich eine sozialversicherungspflichtige Arbeit suchen, um wieder in die GKV zu kommen.
    Schreib mal Supergirl Ulla, denn laut ihrer Aussage gibt es solche Fälle wie dich, gar nicht.
    Mal sehen was sie dazu sagt.


    Gruß klaus

    Du musst aber doch die Absagen irgendwo haben, auch wenn nicht alle Arbeitgeber absagen.
    Ist doch auch für dich wichtig, dass du weisst wo du dich beworben hast. Sonst bewirbst du dich ja doppelt bei Unternehmen.


    Erstelle für die ARGE eine Liste, mit den Unternehmen, bei denen du dich beworben hast und gib sie deinem SB. Er kann ja wenn er dir nicht glaubt, bei den Firmen nachfragen.


    Gruß klaus

    Hallo,


    die Hypothek soll als Absicherung für das Darlehen der ARGE eingetragen werden, auch wenn es wenig Aussichten gibt, dass diese Eintragung jemals zum Zuge kommt. Die Kosten dafür soll die ARGE tragen.


    Der Beitrag ist in der GKV nicht davon abhängig, ob man pflichtiges oder freiwilliges Mitglied ist, sondern abhängig vom Einkommen.


    Du bekommst ALG II deshalb als Darlehen, da die ARGE glaubt, dass dein Vermögen die Verbindlichkeiten übersteigt.


    Gruß Klaus

    Hallo,


    du hättest in den Basistarif der Allianz wechseln müssen und der hätte um die Hälfte reduziert werden müssen sobald du ALG II beantragt hast.
    Vor 2009 war es so, sobald man in den ALG II Bezug gefallen ist, war man pflichtig und man konnte in die GKV zurück, sofern man nicht älter als 55 war. Was mich nur jetzt wundert, den § gibt es im SGB V immer noch. siehe:


    § 5 Abs 1 Nr. 2a SGB V


    Versicherungspflichtig ist,


    Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Buch beziehen, soweit sie nicht familienversichert sind, es sei denn, dass diese Leistung nur darlehensweise gewährt wird oder nur Leistungen nach § 23 Abs. 3 Satz 1 des Zweiten Buches bezogen werden; dies gilt auch, wenn die Entscheidung, die zum Bezug der Leistung geführt hat, rückwirkend aufgehoben oder die Leistung zurückgefordert oder zurückgezahlt worden ist,


    Es kennt sich seit dieser tollen Reform keiner hinten und vorne mehr aus. Wird wohl erst wieder durch die Sozialgerichte entschieden werden müssen. Nach diesem Text bist du pflichtig und somit muss idch die GKV aufnehmen. Auf welchen Gesetzestext beziehen sich die GKV´s, wenn Sie dich ablehnen?


    Gruß Klaus

    Hallo,


    du hast Sanktionen zu befürchten. Du brauchst nur deine Eingliederungsvereinbarung durchzulesen, da ist auch eine Rechtsbelehtung dabei.
    Wieso schafft man es nicht in 6 Monaten 18 Bewerbungen zu schreiben ? Das sind pro Monat 3 !
    Unter Bemühen verstehe ich etwas anderes und die ARGE sicherlich auch, vor allem nachdem du pro Bewerbung auch noch 5€ von der ARGE bekommst. Kein Geld ist also auch keine Ausrede.


    Du kannst nur Besserung geloben und auf einen gnädigen SB hoffen und ihm zeigen dass du es ernst meinst und ihm in der nächsten Zeit mit deinen Bewerbungsbemühungen überhäufst.


    Für mich ist bei einem solchen Verhalten eine Sanktion gerechtfertigt. Man kann wohl von einem ALG II Empfänger erwarten, dass er pro Tag mindestens eine oder zwei Stunden damit verbringt, sich um einen Job zu bemühen.


    Gruß Klaus

    Hallo,


    will mich ja nicht einmischen, aber ihr geht beide von den falschen Vorraussetzungen bei eurem Vergleich aus. Ihr dürft nicht den Bruttolohn vergleichen sondern den Nettolohn. Da ein Minijob auf Nettolohn basiert.
    Dann seht ihr erst die Ersparnis, die der Arbeitgeber, gegenüber einer Festanstellung hat.
    Und das sind nicht nur ein paar Euronen.


    Gruß Klaus

    @ Catweezle


    Sinn und Zweck warum die Beiträge ab der Versicherungspflicht nachbezahlt werden müssen ist einfach:


    Ansonsten würde sich keiner versichern und kurz bevor er Leistungen in Anspruch nehmen müsste, würde er sich versichern, und die Versichertengemeinschaft müsste die Kosten übernehmen.


    Der zweite Punkt ist, es spült auch Geld in die angespannten Kassen der GKV.


    Gruß Klaus

    Würde es auch auf eine Klage ankommen lasen. Das Bundessozialgericht weist ja auch immer darauf hin dass der Einzelfall geprüft werden muss. Es gibt also keine festen Genzen und ein Versuch ist es allemal Wert, da die Wohnung ja nicht sehr viel zu groß ist.


    Gruß Klaus

    Eigentümer ist der, der im Brief des Fahrzeugs steht und das ist entscheidend und nicht auf wem der Wagen zugelassen ist. Nur sollte in dem Fall von schrader170 auch seine Tochter für die Versicherung aufkommen.


    Gruß klaus

    Hallo Horst,


    ist doch schön dass wir nicht immer einer Meinung sind. Wäre ja auch voll langweilig.
    Die Pflegeversicherung gibt es seit 1995.


    Er will nicht nur eine Lösung die er sich Leisten kann, daran glaube ich nicht. Er schimpft auf unseren Bürokratenstaat, will aber im Gegenzug vom dem Bürokratenstaat Hilfe, damit er überleben kann. Warum beantragt er nicht in dem Staat die Leistungen, wo er so lange gelebt hat. Weil es wahrscheinlich dort keine gibt. Und jetzt hier zu klagen und jammern, kann und will ich nicht verstehen. Und das mit dem gesund Ernähren ist wieder nur eine Rechtfertigung, warum es nicht sein Fehler ist. Das ist leider aber eine deutsche Eigenheit. Die Gewinne nur für mich, geht wenn es schief soll die Allgemeinheit herhalten. Gerade so wie es uns die Großkonzerne vormachen und die Politiker darauf anspringen, klar ist ja Wahljahr. Der Staat soll die Unternehmen stützen, aber dann sollen die Unternehmen auch aus den späteren Gewinnen das dem Staat wieder zurückzahlen. Nur weil sich jemand gesund ernährt, heisst das noch lange nicht, dass er nicht krank wird. Und wenn er sich nicht mal ne KV leisten kann, wie hätte er dann mal eine Arztrechnung bezahlen wollen, zumal dann noch nach der GOÄ abgerechnet worden wäre. Also hätte wieder mal der Staat die A...karte gezogen.


    Soll er doch von der ARGE ein Darlehen erhalten und die Rückständigen Beiträge zahlen und das Darlehen an die ARGE abstottern. Was ist daran falsch?
    Ob die Berechnung der Beitragssätze o.k. ist, und damit auch die Höhe der Forderung, kann ich nicht sagen.


    Ich finde es nur nicht in Ordung sich dem Sozialsystem durch Nchteinzahlung zu entziehen und dann wenn nötig vom Sozialsystem Hilfe zu fordern und auch noch beleidigt zu sein, wenn nicht alles so geht wie Mann/Frau es sich vorgestellt hat.


    Gruß Klaus