Beiträge von klaus

    Hallo Kitty121,


    warum sollen die Mütter den vollen Kinderbonus erhalten. Ich dachte der ist für die Kinder.
    Also der Kinderbonus soll komplett den Kinder zu Gute kommen und auch die Mütter sollen davon die Finger lassen.


    Gruß Klaus


    der die Welt seit heute nicht mehr versteht

    Hallo,


    nur passt das nicht zusammen was du hier schreibst.


    Hier die Rechnung:


    351 Regelleistung Du
    +
    211 Regelleistung Kind 1
    +
    211 Regelleistung Kind 2
    +
    126 Aleinerziehendenzuschlag
    +
    160 Freibetrag Arbeitseinkommen
    -
    328 Kindergeld
    -
    400 Arbeitseinkommen Du
    -
    660 Unterhalt Kinder
    =
    -329 Überschuss und damit kein ALG II Anspruch.


    Dabei ist noch nicht einmal die Leasingrate für Auto und Telefon und Versicherung als Einkommen berücksichtigt. Kosten für Unterkunft können nicht angesetzt werden da die ja auch vom Ex bezahlt werden.



    klaus


    der die Welt nicht mehr versteht

    Hallo,


    das Finanzamt wird von dir keine Kontoauszüge verlangen, die können bei Verdacht auch so einen Kontenabgleich durchführen.


    Die Arge will bei Neuantrag und jedem Folgeantrag Kontoauszüge bis zu 3 Monate rückwirkend haben.
    Ansonsten kann Sie Einsicht verlangen, wenn ein Verdacht auf Leistungsmißbrauch besteht.


    Gruß Klaus

    Du hättest alles was dein Nochehemann für dich und die Kinder an Zahlungen leistet bei der Antragsstellung angeben müssen. Hast du das nicht getan ist das Sozialbetrug.


    Sorry für sowas habe ich kein Verständnis. Einen Hauffen Geld vom Ex einstreichen und noch dem Sozialstaat auf der Tasche liegen und nicht angeben. Sowas gehört bestraft.


    Hilfe wirst du hier von mir nicht erhalten und hoffe das dein Nochmann dir auf die Schliche kommt.


    Bei sowas kann ich Männer verstehen, die lieber unter der Brücke schlafen, als für die ehemalige Familie aufzukommen.


    Gruß klaus


    diesmal fassungslos

    Hallo,


    da du deine Lebensversicherung an die Bank abgetreten hast, wird sie nicht angerechnet.
    Deine Eigentumswohnung ist geschütztes Vermögen und wird auch nicht angerechnet.
    Du bekommst vom Amt die Kosten für die Wohnung übernommen bis auf die Tilgung.
    Deine Eltern müssen nur bestätigen, dass die Zuwendung die du erhälts zweckgebunden für die Tilgung der Eigentumswohnung zu verwenden ist, dann wird auch das nicht als Einkommen angerechnet.
    Die Zuwendung darf nicht höher sein als die Tilgung.


    Gruß klaus

    Hallo,


    also das Kindergeld steht deiner Tochter zu.
    Und wenn du sowenig verdienst wirst du wohl keinen Unterhalt leisten.
    Du schreibst, dass du bereits 10 Jahre geschieden bist, da sollte Frau schaffen das Leben eingenständig zu meistern.


    Wenn du von deiner Selbstständigkeit nicht existieren kannst, dann musst du das Gewerbe abmelden und dir eine Arbeit suchen.
    Das Finanzamt spielt da auch nur eine gewisse Zeit mit, wenn dein Einkommen sehr gering ist.
    Du kannst auch versuchen einen Job neben deiner Selbstständigkeit zu machen. Nicht lamentieren sondern tun.
    Schau dir mal das Wort Selbstständige an. Selbst und ständig


    Gruß Klaus


    finde es zum k... wenn jemand auf Kosten seiner Kinder lebt.

    Natürlich musst du für deinen Mann aufkommen, andersherum ist das selbstverständlich.
    Verstehe nicht warum das bei Frauen anders sein sollte. Wenn du zuviel Verdienst gibt es kein Hartz IV.


    Im Falle einer Trennung werdet iht getrennt gerechnet, dann bist du allerdings deinem EX zu Unterhalt verpflichtet.


    Du bist ein gutes Beispiel für die Emanzipation, alle Vorteile haben wollen, aber die Pflichten die sich daraus ergeben, nicht haben wollen.



    Gruß klaus


    mal wieder grantig

    Wenn dein ALG II Bescheid als Zuschuss genehmigt wird, zahlt die ARGE rückwirkend deine GKV.
    Bekommst du ALG II als Darlehen, bekommst du von der ARGE die Beiträge für die GKV auch als Darlehen.
    Keine Leistung vom Amt, dann auch keine GKV-Beiträge vom Amt, sondern selber zahlen( ca. 150€ monatlich).
    Seit dem 01.04.2009 ist die GKV eine Pflichtversicherung.


    Gruß klaus

    lirafe


    Wir wollen hier keine Grundsatzdiskussion über Pro und Contra PKV und GKV .
    Es gibt genug Fälle in der die GKV auch nicht leistet und sich totkranke Menschen vor Gericht Ihre notwendigen Behandlungen erstreiten müssen.
    Es gibt nicht nur schwarz und weiss.
    Ansonsten wäre es auch langweilig.


    Gruß klaus

    Hallo,


    melde dich als freiwilliges Mitgleid bei deiner GKV und die werden dir auch den Beitrag nennen.
    Mindestbeitrag liegt bei ca. 150€ im Monat.
    Eine PKV wird dich unter den Umständen vermutlich nicht nehmen, da das Einkommen auf lange Sicht nicht gesichert ist.


    lirafe
    Woher kommt dein Hass auf die PKV. Sei froh dass es sie gibt, denn die Privat Versicherten finanzieren den medizinischen Fortschritt. Ausserdem muss man keine Rechnungen vorfinanzieren, wenn Rechnung kommt der PKV einreichen, wenn Abrechnung auf dem Konto, dann bekommt der Arzt sein Geld. hat den Vorteil dass die Rechnungen geprüft werden und nicht irgendwas abgerechnet werden kann die in der GKV.
    Alles andere ist Schwarzmalerei.


    Gruß klaus

    Hallo,


    wenn du Hartz IV als Zuschuss und nicht als Darlehen bekommst, bist du versicherungspflichtig in der GKV und hast damit zum Zeitpunkt der Versicherungspflicht ein Sonderkündigungsrecht.


    Gruß klaus

    Das Haus stellt Vermögen dar, ausser wenn Nießbrauch darauf dann nicht.
    siehe:
    Bei Nießbrauch ist es kein Vermögen. Siehe:


    Mit Nießbrauch belastetes Haus - für Hartz IV-Empfänger kein verwertbares Vermögen
    10.12.07 11:47
    Bundessozialgericht, Urteil vom 06.12.2007, Az.: B 14/7b AS 46/06 R
    www.bundessozialgericht.de


    Ob das Haus für dich deiner Empfindung nach kein Vermögen darstellt spielt bei der ARGE keine Rolle.
    Ansonsten muss es halt verwertet werden b.z.w. muss dein Bruder dich auszahlen.


    Gruß Klaus