Du hast ja geschrieben das sie ALG2 und Wohngeld bekommt und das geht eigentlich nicht es sei denn deine Ex hat beides beantragt und der einen Stelle nichts von der anderen gesagt.Wenn du von einem Lebenspartner sprichst bin ich davon ausgegangen das die beiden zusammenleben und dann müßte sein Geld auch angerechnet werden.Das man da immer wieder tricksen kann weiß ich auch.Allerdings verstehe ich nicht wenn du deine Ex so gut leiden kannst dann schau doch mal etwas genauer hin und mach was draus.
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Bei solchen Antworten schüttel ich nur noch den Kopf!
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Na dann schüttel mal.
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http://www.123recht.net/article.asp?a=36909&ccheck=1
Falls der Link nicht mehr funktioniert: ein Beitrag von Rechsanwältin Christine George auf www.123recht.net :
Im Rahmen des zweiten Konjunkturpaketes hat die Koalition nunmehr einen Kinderbonus in Form einer einmaligen Zahlung in Höhe von 100,00 € pro Kind beschlossen. Dieser Anspruch besteht für alle Kinder in Deutschland, für die auch ein Kindergeldanspruch besteht und soll ohne Antrag der Eltern im März oder April 2009 gemeinsam mit dem Kindergeld ausgezahlt werden.
Diese Tatsache ist zunächst einmal sehr positiv, wirft aber diverse Fragen auf. Insbesondere bestehen erhebliche Unsicherheiten, ob diese Einmalzahlung anrechenbar auf Sozial- und Unterhaltsleistungen ist. Die gute Nachricht ist die, dass der Kinderbonus nicht als Einkommen bei ALG II-Ansprüchen oder anderen Sozialleistungen der ARGE gewertet wird. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass gerade die finanziell schlechter gestellten Familien von dem Kinderbonus profitieren und dadurch keine Einkommenseinbußen an anderer Stelle befürchten sollen. Allerdings soll die Einmalzahlung bei der Einkommenssteuerveranlagung bei den Kinderfreibeträgen angerechnet werden.
Bislang nicht geregelt ist jedoch die Frage, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe der Kinderbonus Auswirkungen auf die Unterhaltsleistung von Barunterhaltspflichtigen hat. Zur Klärung empfiehlt es sich, den Hintergrund und die Modalitäten der Auszahlung in Betracht zu ziehen. Das Konjunkturpaket und vorliegend der Kinderbonus haben den Zweck, die Kaufkraft der Bürger zu stärken und Familien mit Kindern zu entlasten.
Für eine grundsätzliche Anrechnung des Kinderbonus auf den Barunterhalt spricht, dass die Zahlung sowohl dem Grunde nach als auch in der Ausführung an das Kindergeld gekoppelt ist, welches hälftig auf den Barunterhalt angerechnet wird. Überdies ist kein Grund ersichtlich, warum ausschließlich die betreuungspflichtigen Elternteile von dem Konjunkturpaket profitieren sollten, wenn doch die allgemeine Kaufkraft gestärkt und die Familien insgesamt gefördert werden sollen. Gegen eine Anrechnung spricht lediglich der Umstand, dass die Zahlung auf Sozialleistungen nicht angerechnet werden soll.
Im Hinblick auf die Motivation und die Ausführung wird in Ermangelung einer konkreten Regelung jedoch davon auszugehen sein, dass der Bonus den Familien insgesamt zugute kommen soll. Dieses würde dann auch beinhalten, dass die Zahlung auf den Unterhalt angerechnet wird. Weiterhin fraglich bleibt aber auch bei dieser Annahme, in welcher Höhe der Bonus angerechnet werden kann.
Nimmt man weiterhin die enge Koppelung an das Kindergeld als Ausgangspunkt, spricht viel für eine hälftige Anrechnung, wie sie auch beim Kindergeld vorgenommen wird. Außerdem würden beide Elternteile zu gleichen Teilen von dem Kinderbonus profitieren und in ihrer Kaufkraft gestärkt werden.
Wenn man aber von dem im Unterhaltsrecht vorherrschenden Bedarfsprinzip ausgeht, kommt eventuell sogar eine volle Anrechnung in Betracht. Man würde argumentieren, dass im Monat der Auszahlung des Kinderbonus der Bedarf pro Kind um 100,00 € gesunken ist und damit der Unterhalt entsprechend gekürzt werden müsse. Abweichungen von diesem Grundsatz müssten gesetzlich geregelt werden.
Letztendlich spricht mehr für die Annahme einer hälftigen Anrechnung. Es ist nicht ersichtlich und nachvollziehbar, warum nur der Barunterhaltspflichtige von dem Kinderbonus profitieren soll. Schließlich wurde eine Stärkung der Familie insgesamt angestrebt. Überdies wurde durch die strenge Verbindung mit dem Kindergeld der Schluss nahegelegt, dass sich auch die rechtlichen Auswirkungen der Auszahlung des Kinderbonus an den Maßstäben des Kindergeldes orientieren sollen. Eine hälftige Anrechnung des Kinderbonus auf den Barunterhalt erscheint mithin höchst wahrscheinlich. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob aufgrund der Unsicherheiten noch eine ausdrückliche Regelung dieser Frage erfolgt.
Zitat Ende.
Also besser kann man es m.E. nicht ausdrücken.
Gruß Stroiner -
das mit dem kindergeld geht mir eh anne nieren hälfte hälfte!!!???? man ich habe meine tochter 12jahre 31 tage im monat und er laut gesetz alle 14 ist von daher schonmal unfair!! Er fährt mit seinen letzten 2 kindern schön 2 mal im jahr im urlaub die kidis und sie selsbt immer schön alles von esprit,s oliver van dutsch etc.....zahlt 300 euro montalich für meine topchter und sonst gibst nichts sie ist super lieb ne gute schülerin aber nichts kommt sie hat ihn nach 12 jahren das erste mal nach geld gefragt ( mit angst) Klar hier haste erstmal ne einlauf warum kommst nicht vorbei und fragst am telefon dann gibt es 10 euro für 3 grösste volksfetst in nrw.....manche kerle haben echt den verstand woanders sitzen....
AURO DURFTE DEINE EX BEHALTEN WEIL SIE DIE MUTTER IST häääää??????WAS HATTEST DU FÜPR EIN ANWALT
ICH HABE ALS MUTTER NICHMAL DIE KÜCHE ZUGESPROCHEN BEKOMMEN UND HABE " JAHRE OHNE GELEBT WEIL ICH KEIN GELD HATTEOH MAN UNSERE GESETZE OB ANWALT RICHTER ODER SONSTIGER WENN IM DIE FRESSE VOR IHM NICHT PASST TJA PECH FÜR DIESEN !!!!!!
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Billy : Dann machst du was falsch.
Was verdient er denn?
Alle zwei Jahre nach der rechtskräftigen Scheidung hst du meines Wissens das Recht zu erfahren was er verdient.
Sollte er tatsaechlich2x im Jahr mit seinen anderen zwei Kiddies in den Urlaub fahren und sie etwas hochwärtiger einkleiden so kann das aber verschiedene Gründe haben
1) sie ist reich/ wohlhabend
2) sie arbeitet auch. Sind sie den verheiratet. Das käme dir (deiner Tochter!) ja meines Wissens wieder zu gute (Unterhalt...)Wenn 1) und 2) nicht stimmen, dann geh ich davon aus dass er mind. 2.301 netto hat,
was wiederum heisst dass du mind. 434 - (0,5 * 170) = 434 - 85 = 349 Kindesunterhalt bekommen muesstestAußerdem stellt sich mir die Frage ob du nicht arbeitest.
Du bist als Alleinerziehende in der besten Steuerklasse.
1,000 Euro sind da halbtags leichter zu verdienen.
Solltest du nicht so viel verdienen, solltest du unbedingt wegen ALGII nachfragen.
Das steht dir zu.Alles zusammen genommen heisst es dann dass du auf mindestens 1500 Euro kommst (Kindergeld, Kindesunterhalt, Gehalt und ALGII).
Das findest du wenig?
Wr haben mit unserem Sohn in einer 350 Euro Wohnung gewohnt. Warm.
Relativ gute Gegend. 65qm.
Für zwei hätte die Wohnung auch gut gereicht.Und nochwas:
2x im Jahr Urlaub. Wohin? Bauernhof? Südsee?
Es gibt auch günstige Angebote.Mit den 1.500 Euro muesstest du dir, vorausgesetzt du hast keine Schulden und keine teure Wohnung, kein teures Auto, auch Urlaub leisten können.
Auto ist heutzutage Luxus und jeder der rechnen kann sollte in die Stadt ziehen und das Auto verkaufen...1500
-350 Miete
-100 Telekom/Strom
-500 Lebensmittel
-200 Kleidung
-350 Notfälle/ Urlaub etc.
etc.
So oder so ähnlich könnte es bei Dir aussehen.gruesse
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Hab ich grad gefunden. Leider lässt es sich nicht kopieren (schreibgeschützt?!), deshalb tip ich es mal ab:
Zu beachten ist aber dass es sich um eine Vorab-Fassung handelt:
Zu Artikel 5
(...) Auf den Barunterhaltsanspruch von Kindern ist der Einmalbetrag in entsprechender Anwendung der Regelungen zur Berücksichtigung des Kindergeldes (§1612b BGB) anzurechnen. Die Regelung erfolgt in einem gesonderten Gesetz, um eine Vielzahl von Änderungen in den einzelnen Sozialgesetzen zu vermeiden (...)Hier der Link dazu:
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huhu
Also wenn ich den link öffne steht da bei mir das:
Artikel 5
Gesetz zur Nichtanrechnung des Kinderbonus
Der nach § 66 Absatz 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes und § 6 Absatz 3 des Bundeskindergeldgesetzes zu zahlende Einmalbetrag ist bei Sozialleistungen , deren Zahlung von anderen Einkommen abhängig ist , nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Der Einmalbetrag mindert die Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz nicht.
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Ja, das steht IN Artikel 5. Wenn du aber weiter liest und auf der 39. Seite von den 50 angekommen bist, dann wirst du den Absatz "zu Artikel 5" finden, und darin das was ich geschrieben hab.
Viele Grüße -
mh... Dann haben also die Eltern die Geld von der Unterhaltsvorschusskasse erhalten also nen Vorteil oder verstehe ich das jetzt falsch? Denn auf den Unterhaltsvorschuss wird das ja wohl nicht angerechnet. Ich verstehe auch nicht das es angerechnet werden darf. Ich denke das ist nen Kinderbonus also für das Kind. Dann hätten die das Elternbonus nennen sollen... Dann würde ich auch einsehen das der Elternteil bei dem das Kind nicht lebt auch nen Stück vom "Kuchen" abbekommen soll. Ist natürlich nur meine meinung und da braucht sich jetz keiner auf den Schlips getreten fühlen.
mfg
Jea
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Hast schon recht das Geld ist für die Kinder und diese sollten es auch komplett erhalten.Ist doch sowieso komisch die Abwrackprämie gab es sofort bei der Zahlung des Kinderbonus lassen sie sich wieder Zeit.
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Hallo Ihr Lieben,
tja, das war uns wohl schon fast klar. Der Kinderbonus wird nun doch an die Unterhaltszahlungen angerechnet:
Nachtrag II (16.02.2009): Nach der inzwischen erfolgten Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes steht auch fest, dass der Kinderbonus (ebenso wie des Kindergeld) auf Barunterhaltsleistungen des Kindesunterhalts angerechnet wird. Keine Anrechnung erfolgt auf Unterhaltsvorschussleistungen.
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Tja und wie immer, sind die Kinder mal wieder die Dummen. Die Regierung sollte zunächst die 'Schenkung' in Eltern- oder besser Papa-Bonus umbenennen . Denn an die Kinder wurde wohl am wenigsten gedacht. Diese wurden anscheinend viel mehr als Emporhebung des eigenen Egos missbraucht, anders ist die Anrechnung auf den Barunterhalt nicht zu erklären. `Liebe Kinder, freut euch, wir schenken euch 100 Euro, aber die Hälfte müsst ihr euren Papas abgeben, damit er sich auch was Schönes kaufen kann.'
Genauso, wie sich die Regierung selbst mit der Abschaffung der Kindergartenbeiträge hoch lobt. Diejenigen, die sozusagen `minderbemittelt` sind, haben sowieso aufgrund der Einkommensstaffelung entweder gar nichts oder nur geringe Beiträge gezahlt. Nutznießer sind somit wieder einmal die ohnehin Bessergestellten, die sowieso kaum oder keine finanziellen Sorgen haben. Was nicht heißen soll, dass ich denen das sorgenfreiere Leben nicht gönne. Statt dessen hätte die Regierung aber lieber daür sorgen sollen, dass allen Kindern, deren Eltern sich das nicht leisten können, in Ganztags-Betreuung, ob in Kindergarten oder Schule, ein tägliches Mittagessen zugute kommt. -
Hallo,
leider kann ich sagen,das die hälfte also pro kind 50 euro vom kinderbonus an den zahlenden vätern angerechnet wird .
das ist der letzte stand vom 16. 02.09
glaube zwar nicht das es viel bringt aber man kann ja die meinung da mal los werden.vielleicht kommt ja doch nochmal ein wunder und eine mail zurück.
[email protected]gruss
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Ich verstehe nicht was die ganze Aufregung soll . ......das Kindergeld wird auch hälftig angerechnet...warum dann nicht auch der Bonus vom Staat?????
Der Unterhaltspflichtige hat schließlich auch jeden Monat Unterhaltsausgaben.
Und dazu "CELICE" ,Zitat: Liebe Kinder, freut euch, wir schenken euch 100 Euro, aber die Hälfte müsst ihr euren Papas abgeben, damit er sich auch was Schönes kaufen kann.'
Wer sagt denn, dass sich der Papa dafür was Schönes kauft???? Vielleicht kauft er ja auch den Kindern davon was schönes ;-)......und es gibt halt nicht für die MAMA ein paar neue Schuhe.Sorry, aber ich habe das Gefühl, dass hier ne Menge frustrierter Alleinerziehender sind, die ihren Ex-Männern nur noch das liebe Geld aus der Tasche ziehen wollen. Ich weiß wovon ich spreche, ich habe auch einige Jahre alleine für und mein Kind gesorgt....man kann vieles, wenn man will! Man muss halt auch was dafür tun. Aber nur immer fordern, anstatt sich mal klar zu machen, dass jeder für sich selbst verantwortlich ist.....das ist der falsche Weg.
NEID ist eine ganz üble Eigenschaft. -
Es wäre doch sehr schön wenn es alle Papas so halten würden und von dem Geld ihren Kindern etwas kaufen.Einige werden dies sicher auch so handhaben aber die meisten denke ich mal gönnen sich von dem Geld selber etwas.Wobei ich nicht sagen will das es nicht die eine oder andere Mutter genauso macht.Nicht in jedem Fall wird das Geld wirklich den Kindern zu gute kommen.
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Ich habe jetzt folgendes gelesen. Der Kinderbonus der ja nun im kommenden Monat gezahlt wird wird ja zur Hälfte auf die Unterhaltszahlungen angerechnet.Die Alleinerziehenden die von den Vätern nun 50 Euro Unterhalt weniger gezahlt bekommen können diese 50 Euro von der ARGE zurückfordern sofern sie ALG2 beziehen.Da sind die SB wieder beschäftigt.Hat ja wenigstens ein gutes die Mütter kommen wenigstens zum vollen Kinderbonus.
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Hallo Kitty121,
warum sollen die Mütter den vollen Kinderbonus erhalten. Ich dachte der ist für die Kinder.
Also der Kinderbonus soll komplett den Kinder zu Gute kommen und auch die Mütter sollen davon die Finger lassen.Gruß Klaus
der die Welt seit heute nicht mehr versteht
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Irendwie verstehe ich nicht ganz: ALG II-Bezieherinnen können den Bonus von der ARGE erstattet bekommen. Ja, wird der denn nicht auf die Leistungen angerechnet und hinten sowieso wieder abgezogen als Einkommen in dem Monat?
Wobei das im Falle meines Sohnes (Student) kaum eine Rolle spielt. Er bekommt Bafög, kein H IV oder so und der hälftige Bonus, den der Vater von den satten 72 € abzieht, fehlt tatsächlich meinem Sohn. Er bekommt in dem Monat dann nur 22 €.
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Ich sehe es so , das man seinem Kind von dem Geld etwas gutes tun sollte, der grösste wunsch meiner Tochter ist es , in der Schule dem Karate Verein beizutreten. Diesen Wunsch kann ich ihr jetzt erfüllen, denn die Anmeldegebühr und der Anzug und der erste vierteljahresbeitrag beträgt 95 euro. Das war immer für mich nicht bezahlbar. Und ansonsten zahle ich dann noch 7.50 im Monat. Also liebe Mütter und Väter überlegt mal was ihr eurem Kind dafür gutes tun könnt.
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