Wenn die Situation - und dann auch noch nachweislich - sehr "krass" ist, solltest du schnellstmöglich eine caritative Einrichtung aufsuchen und unter Schilderung deiner Situation um Hilfe bitten; sicher ist da etwas möglich. Also würde ich dir raten, diesbezüglich zu handeln - ggf. auch unter Mithilfe des/der Therapeut(en/in). Ich wünsche dir Glück und hoffe, dass dir geholfen wird. Möglich sind vermutlich entweder eine kl. Wohnung oder auch eine WG, in der du dann zumindest Anschluß hast und der man sich ggf. auch gegenseitig beisteht in Form von Zuhören, Meinung oder eben auch konkret. Alles Gute.
Beiträge von lirafe
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Na dann "Glück"; das wirst du brauchen. Aber mal was anderes; du hast hier zwei ähnliche Fragen gestellt? Hatte mich eben mit deiner anderen beschäftigen wollen.
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Gut, dann versuch`das eben; Aber warum hast du dann hier gefragt, wie die Chancen stehen. Deine Frage konkret (Zitat) war: inwiefern besteht anspruch?
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Also, da du schon mal - wie du ausführst - "selbständig" gelebt hast, mußt du dem Grunde nach wohl nicht mehr zurück ziehen zu deiner Ma. Beantrage jetzt bitte doch mal "schriftlich" Wohngeld, frage nicht nur "verbal" nach; das kann es doch nicht wirklich sein. Wenn du einen richtigen Antrag stellst, also Betonung auf "richtig", wirst du auch einen richtigen Bescheid - wie auch immer erhalten müssen -. Erst dann weißt du wirklich, was Sache ist.
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Kurze Zwischenfrage: Bitte, was für "Notarkosten" meinst du, die du erwähnst, die entstanden sind?
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Natürlich kannst und solltest du diesen Untermietvertrag schriftlich formulieren und möglichst auch (pro Forma wird das benötigt - meist) "Nachweise" über erfolgte Mietzahlung deiner Ma an dich. Auch könnt ihr für sie entweder aufstockendes H IV, aber was ich für wahrscheinlicher halte: Wohngeld beantragen. Ich gehe mal davon aus, dass die auf deine Ma gesamten entfallenden Mietkosten nahezu vollständig übernommen werden. Von dir kann in dem Alter keiner mehr verlangen, für deine Ma aufzukommen, umgekehrt auch nicht; bestenfalls fügt ihr gleich bei Antragstellung eine entsprechende gegenseitige handschriftliche und unterschriebene Vereinbarung bei dergestallt, dass ihr beide "finanziell" nicht füreinander einsteht, sondern euch lediglich eine Wohnung teilt.
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Wie ich es hier im Forum schon oft geschrieben habe, trifft dies auch auf dich zu: H IV/ALG II steht ausschließlich "erwerbsfähigen" (also zur Vermittlung zur Verfügung stehenden) Menschen zu. Dies gtrifft auf dich nicht mehr zu, weil du ja eben gerade nicht zur Vermittlung zur Verfügung stehst, sondern zur Schule o.ä. gehst. Dir bleibt also nur die Möglichkeit des Wohngeldbezugs. Natürlich wird das nicht gerade viel sein, was dir dann zur Verfügung steht, daher wird dir - wie der Trend so ist und es so viele daher so praktizieren - ggf. nur die Möglichkeit einer WG bleiben. Das ist aber oftmals gar nicht so schlecht - im Gegenteil und dann ist auch alles schaffbar.
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Bafög ist als Einkommen anzurechnen; es dient doch dem Lebensunterhalt; Kindergeld ist vermutlich in dieser Berechnung "dir" als Einkommen angerechnet, weil du Bezieherin (offiziell) bist, also ich denke mal, dass das Amt hier richtig gerechnet/gehandelt hat.
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Na dann weißt du doch jetzt durch diesen Rechner (er ist immer wieder hilfreich), was du noch dazuerhalten kannst/könntest, wenn du (möglichst umgehend ohne Zeitverlust, damit du kein Geld verlierst - sozusagen) den entsprechenden Aufstockungsangtrag beim Amt stellst. Fazit: Sofort Antrag holen/anfordern, wie auch immer, ausfüllen oder zumindest unterschrieben und weitestgehendst ausgefüllt abgeben und fehlende Unterlagen nachreichen.Ab Datum Antragstellung "zählt" die Berechnung, läßt du ihn tagelang oder gar länger liegen, weil Unterlagen fehlen, geht dies dir verloren.
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Tatsächlich ist es so, dass H IV / ALG II nur "erwerbsfähige", das heißt, dem zu der Zeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehende, Personen erhalten (können). Normalerweise hätten die dir das gleichzeitig mitteilen sollen, damit diese Situation jetzt so gar nicht erst entstehen hätte können. Das ist das Eine. Na ja, das Kredite und Auto etc. nicht wirklich relevant sind, weißt du sicher, dazu also erst einmal kein Kommentar. Das Einzige, was du tun kannst, ist sofort - unverzüglich - einen Wohngeldantrag zu stellen und auch die Befreiung von der Zuzahlung für Krankenkassenbeiträge, also Praxisgebühr, Rezeptgebühr und so weiter. Dies hier ist echt ein richtig blöder "Fall". Dieses Amt, das "vergessen" hat, dich auf die neue Situation und munter weiterzahlte, solltest du aber zumindest um Zahlung "klitzekleiner" Raten bitten unter Hinweis ja auch deren Versäumnis. Richtig "vorwerfen" kannst du ihnen leider nichts, weil alles, was jetzt folgte, irgendwo im Bescheid im "Kleingedruckten "steht und jeder verpflichtet ist, etwaige Änderung sofort mitzuteilen, auch wenn er davon ausgeht, dass die das wissen sollten.
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Im Normalfall - und davon gehe ich auch hier aus - wird "bewilligt" immer erst ab Antragstellung. Solltet ihr schon "damals" Antrag gestellt haben hinsichtlich möglicher Änderung der KdU unter Hinweis, dass Unterlagen später nachgereicht werden (können), sollte dies noch anerkannt werden. Habt ihr das nicht getan, dann zählt es erst ab Bewilligung, wann auch immer ihr die entsprechenden Antrage dann gestellt habt/oder noch stellen wollt.
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Es besteht Null Anspruch. Deine Ma (auch dein Pa, soweit vorhanden) sind für dich unterhaltsverpflichtet bis zu deinem - entweder vollendeten 25. Lebensjahr (auch wenn sie H IV-Empfängerin ist, dann ist es eben die größere Wohnung etc.) oder bis zum kompletten Abschluß deiner - einer - ersten Ausbildung, durch die du dann auf eigenen Füßen stehen kannst. Erstzweise gehst du zu einer in deiner Umgebung (sicher auch) niedergelassenen caritativen Einrichtung und bittest um Hilfe unter Darlegung der Situation; vielleicht ist unterstütztes betreutes Wohnen/WG möglich.
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Weiß nicht, wie das beim Bafög sein könnte, was das College betrifft. Beim Studentenbafög ist schon mal die hälfte Kredit; die andere Hälfte aber ist Leistung ohne Rückzahlungsverpflichtung. Daneben muß man das erst zurückzahlen nach einem gewissen Zeitraum, also günstigstenfalls, wenn man zwischenzeitlich beruflich Fuß gefaßt hat. Und auch die Unterhaltsvorschußleistung wird gestundet, man hat ja daneben noch die laufenden Unterhaltsverpflichtungen
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So ist das; ich dagegen habe dem Vater der Kinder diese "hinterhergeschleppt". Habe alle seine weiteren nachfolgenden Frauen und dazugekommenen Kinder 100%ig toleriert und teilweise war ich (würde mich für meine Kinder mit dem Teufel verbünden) auch mit ihnen befreundet, wir sind zusammen verreist etc. Dennoch - irgendwann bei einer mal wieder "Neuen" : Kein Kontakt mehr seitens Vater, Funkstelle, Kinder krank, leiden, suchten Schuld bei sich, ätzend. Diese Menschen haben den Titel "Vater" nicht ansatzweise verdient. Heute ist er zu "unrecht", aber das hat er selbst mir geschrieben, "stolz". Unter "falschem Stolz" verstand ich früher immer etwas anderes, jetzt weiß ich, dass auch dies doppelbedeutend sein kann. So - deine andere, per PN gestellte, Frage beantworte ich ebenso per PN.
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Ob das Arbeitsamt - wie du schreibst - "mitspielt", hängt vom Arbeitsamt ab: Innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen für H IV-Bezieher seid ihr quadratmäßig gesehen auf jeden Fall, also Regel: 45 qm für die erste Person zzgl. jeweils 15 qm für jede weitere Person = zulässige Größe. Die Höhe der Kosten sind regional unterschiedlich festgelegt - ist ja klar, so wie eben auch regional unterschiedlikch die Mietspiegel eingetacktet sind: Daher = Termin vereinbaren, Unterlagen vorlegen, Höhe erfragen, o.k. (auch wg. Umzug) einholen.
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Also Voraussetzung für dieses gemeinsame Sorgerecht ist natürlich nicht (sorry) "nur" Unterhaltsleistung, aber einige Voraussetzungen sollten schon erfüllt sein, bevor er das erhalten kann/wird. Dieser Mensch (das ist nur mein Bauchgefühl aus den wenigen Sätzen von dir) strebt dieses gemeinsame Sorgerecht vielleicht an, um dauerhaft sicher zu sein vor diesen Unterhaltsleistungen, weil es ja so ist, dass Kinder, die in dem einen Haushalt leben, dort in dieser Weise versorgt sind; der andere Elternteil "zahlt" dann eben ausgelichsweise, wie auch sonst sollte das gleichzeitige "Aufkommen" für das / die Kinder funktionieren. Fazit: Wenn er gemeinsames Sorgerecht erhält, bzw. das brewilligt wird, könnten deine Unterhaltsleistungen/Forderungen künftig schwierig(er) durchzusetzen sein und du kannst nichts, aber auch gar nichts mehr alleine bestimmen; nicht, ob das Kind aus wichtigem Grund evtl. ein Jahr später erst eingeschult werden soll, nicht, ob du/ihr umzieht, nicht, wohin es in den Ferien darf, nichts und nochmals nichts.
An deiner Stelle würde ich ´mir (nicht nur wegen des Sorgerechts) schleunigst einen Fachanwalt für Familienrecht suchen und mich mittels eines vom Gericht auszustellenden Beratungsscheines (für 10 Euro EigenanteilI) dort beraten lassen, weil normalerweise der Vater nicht nur nachweisen muß, dass er "nichts" hat, sondern auch erhöhte Erwerbsobliegenheitspflicht hat und sich nicht auf seiner gut abrechenbaren Selbständigkeit ausruhen darf.
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Ich sehe das komplett anders. Erstens sagt und schreibt hier niemand, aber auch "niemand", dass "alles" vom Vater bezahlt werden soll. Der Unterhalt für unsere Kinder ist mit (selbst, wenn man Kindesunterhalt vom anderen Elternteil erhält) damit nicht gedeckt, es sei denn, die leben wie "Hund". Da du, sundown, auf "zahlende" "Väter" abstellst, nehme ich dieses Beispiel mal und sage: Kind(er) bei Mutter. Mutter hat dadurch größere Wohnung nötig, mehr Strom, mehr Wasser, mehr an überhaupt allem, was "Leben" ausmacht, mal abgesehen von den vielen schlaflosen Nächten, Arztbesuchen, ggf. Krankenhausterminen, Elterngesprächen in Kita, Schule, Oberschule und tägliche (mitunter in manchen Familien) nervenaufreibende Gespräche, also "Erziehung", mal abgesehen von mißlingenden Partnerschaften oder solchen, die wegen "der Kinder" erst gar nicht zustande kommen.
Bitte mindestens 2 x überlegen, bevor du so etwas, wie getan, schreibst. Und neben der Schule 400 Euro-Job und von wegen: Willkommen im Leben ... Was ist denn das für ein Quarck!?
Meine Tochter hat oftmals "nullte", richtig gelesen: "nullte" Stunde, also Unterrichtsbeginn kurz vor 7.00 Uhr. Mit dem frühen Aufstehen, Bahn und/oder Bus oder auch Fahrrad, soweit möglich, steht sie um 5.20 Uhr auf an diesen Tagen. Unterrichtsende: täglich 15.10 Uhr, Bus fährt ein Mal stündlich - also Warten bei Wind und Wetter. Vor 16.00 Uhr ist sie niemals zu Hause, aber dann hat sie nicht, wie "Arbeitnehmer" Feierabend, Nö, dann geht es nach kurzer Mahlzeit erst richtig los mit Vorbereitungen, Büffeln und und und. Es ist kaum erträglich. Dann 400 Euro-Job und sagen: Willkommen im Leben? Bitte lerne, nicht alle "Jugendlichen" über einen Kamm zu scheren und sieh ggf. nicht zu viele Soaps und höre von "frechen" jungen Leuten. Ich kenne die kaum und das Leben meiner Kleinen ist kaum auszuhalten bzw. nur, weil sie weiß, dass diese Zeit hoffentlich irgendwann erfolgreich beendet ist.
Gruß:; Eine von Vorurteilen heftig genervte Mutter zweier wirklich lieber gestreßter Kinder mit kaum Freizeit.
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Da ist ein weiterer klitzekleiner Denkfehler. Du darfst dazu verdienen, genauso, wie H IV-Empfänger es dürfen. Natürlich wird auch hier - wie bei allen Sozialleistungen, die jemand empfängt, "angerechnet". Aber das ist nun mal so und nicht anders. Warum das "Amt" dir als 19jährigem alles bezahlt haben soll(te) = keine Ahnung, dazu wäre wohl mehr Hintergrundwissen notwendig, das ich/wir hier nicht haben. Verstehe diese Mentalität heute nicht. Erst sollte man/die Familie doch zusehen, wie man sich selbst/seine Kinder durchbringt, danach erst die Allgemeinheit und nicht, dass man sich darüber beklagt, dass das vorher doch "das Amt"`= also genaugenommen "andere, wir hier oder sonstwer" für einen übernommen hat und man durchblicken läßt, dass das zu denken gibt.