Beiträge von lirafe

    So, wie sich das für mich anhört, würde ich an deiner Stelle dann doch mal "richtig" Auskunft erfragen/anfordern. Es gibt als jemand, der zum Beispiel "selbständig" ist, die Möglichkeit, nahezu jede Möglichkeit, sein Einkommen theoretisch "herunterzuschrauben". Das wäre das Eine. Aber selbst, wenn er das so nicht händelt, würde ich in deinem Fall, nach dem, was ich eben gelesen habe, dann doch einen Anwalt einschalten. Ehrlich - das Gericht hier bei uns - also der Richter - fand das Ansinnen meines Ex-Mannes, also des Vaters der Kinder, auf Reduzierung des Unterhaltes überhaupt nicht nur nicht lustig, sondern war echt richtig "sauer", weil der auch so - wie du schriebst - zuwenig tut. Aber der war ja gleich auf Angriff übergegangen und erzählte bei Gericht, dass "ich", also die Kinder und ich in "Saus und Braus" leben würden, jeder ein Auto, neuer Mercedes und so weiter. Absoluter Quatsch war das. Schließlich wurde das ein Eigentor und die von ihm angestrebte Reduzierung des Unterhaltes auf "Null", schlug fehl. Die "satten" 50 Euro, die er bis dahin gezahlt hatte, wurden erhöht auf (na ja) "fette" 72 Euro. Aber egal. Dem Ganzen zum Trotz. Richter sehen "so etwas" überhaupt nicht gerne und wollen explizit erklärt und erläutert haben, wie das Leben gestaltet wird, also sie interessieren sich nicht nur für Lohnabrechnungen oder im Selbständigenfall für die Auswertungen des Steuerberaters. Es ist hundsgemein für die zurückgelassenen Kinder, die auf alles verzichten müssen, wenn sie nur noch (in unserem Fall war es so) tolle Urlaubskarten des Vaters aus aller Welt erhalten und Bilder sehen, die wir nur aus dem TV kennen. Bei aller Liebe - da solltest du dann wohl doch tätig werden. Fazit: Erst Jugendamt, dann Anwalt mithilfe der Prozesskostenhilfe. Das kann man bewältigen, schlimmer kann es nicht werden.


    Gruß. Alles Gute dir und den Kindern. Lirafe


    Daneben: Bist du holländischer oder belgischer Abstammung, also wg. deines Nicknames "meisje"?! Dann könnten wir uns auch in diesen Sprachen unterhalten, einfach nur, weil das mal wieder richtig schön wäre.

    Na ja, so schlimm es ist, irgendwann ist jedem, der dir helfen will/wollte, jede Möglichkeit verwehrt und am Ende geht auch nichts mehr, was hier angeraten werden könnte. An deiner Stelle würde ich jetzt sofort und unverzüglich den Gang zu einer caritativen Einrichtung suchen und daneben oder mit deren Hilfe auch eine Suchtberatungsstelle aufsuchen bzw. eine etwa 3monatige stationäre Behandlung sofort in Anspruch nehmen, an deren Ende du möglicherweise dann wieder eine ungefähre Chance auf Heilung und auf ein ordentliches geregeltes Leben haben kannst, weil die dir letztlich dann auch hinsichtlich neuer Unterkunft weiterhelfen, also Wohnung, Betreuung in der ersten Zeit und so weiter. Aber das alles liegt jetzt wirklich ausschließlich in deiner eigenen Hand. "Hilf dir selbst", "sonst hilft dir keiner" (mehr), weil die anderen in deinem Umfeld bislang vermutlich vergeblich versucht haben, dir zu helfen und das muß man leider irgendwann einmal erkennen. Aber wie gesagt: Noch hast "du" alles in der Hand: 1. Caritative Einrichtung, 2. Suchtberatungsstelle, 3. stationäre Behandlung, 4. Wohnung, Betreuung in der ersten Zeit - und dann "lebst" du wieder.


    Ich wünsche dir von Herzen alles Gute, vor allem aber "Stärke".


    Gruß. Lirafe

    chrisser
    Es tut mir leid, dass du, als ja auch neuer Nutzer hier, dir solch dumme Antwort erlesen mußt. Aber sei sicher; es gibt hier auch viele User/Nutzer, die sich in Fragesteller hineinzuversetzen versuchen und "ordentlich" antworten. Immer ist das leider nicht möglich, weil man an Gegebenheiten gebunden ist, oder auch, wenn Fragesteller ganz "offensichtlich" nur von der Allgemeinheit profitieren möchten. Das kommt natürlich auch vor. Alles ist möglich.

    Deine Frage(n) beinhalten einige "Wenn" und "Aber" bzw. "Wenn", dann "Möglichkeiten", so dass dir hier niemand etwas Genaues sagen können wird. Dies kann ausschließlich die/der für sie zuständige Sachbearbeiter, und zwar dies sowohl bei der einen zuständigen Behörde (in der sie derzeit gemeldet ist, und die ihre Leistungen bewilligt haben), als auch - fast noch wichtiger - die Behörde, in der sie "dann" künftig gemeldet wäre, in der sie dann eben auch in der Zukunft "Leistungen" beantragen würde. Also müßt ihr euch einen Ruck geben und diese schwierigen Gänge persönlich bei den zuständigen Behörden antreten und dort konkrete und "nachweislich" zu beachtende Auskünfte einholen.

    1. Man kann euch den Umzug natürlich (sozusagen) verweigern, weil ihr sowohl in Größe, als auch preismäßig über den gesetzlich festgelegten Richtlinien liegt, auch wenn "euch" diese Wohnung als noch so sonstwie günstig erscheint.
    2. Wenn ihr nicht genehmigen laßt, dass diese Wohnung angemietet wird, kann euch Leistung (KdU) möglicherweise verweigert werden, Kaution (sofern benötigt) und Umzugskosten sowieso.
    3. Es ist "nicht" so einfach möglich, dass man sich "nebengewerblich" etwas pro Forma (danach sieht es allgemein aus und wird mithin auch für den/die Sachbearbeiter so wirken) "abtrennt" und das dann nicht mitberechnet wird. Auf solche Ideen sind schon viel zu viele Bezieher des H IV gekommen.

    Auch der Vater meiner Kinder hat, nachdem er mit seinen weiteren Partnerinnen weitere Kinder insgesamt hat er nun auch 4), den Kindesunterhalt für meine beiden Kinder, seine Ersten sozusagen, gekürzt. Das war wohl rechtlich gesehen richtig, weil er neben seinem Gehalt zzgl. Aufwandspauschale wenigstens den Selbstbehalt plus Aufwandspauschale behalten darf. Das heißt also, dass nur der dann noch verbleibende Rest-Netto-Betrag auf die Kinder, die er zwischenzeitlich hat, aufgeteilt werden kann. Also wäre es in deinem Fall wichtig zu wissen, wie hoch sein Netto-Einkommen ist, das er erzielt aus Arbeit. Vermutlich stimmt seine Berechnung in etwa, wenn er Normalverdiener ist. Dennoch ist er dir auskunftsverpflichtet, was sein Arbeitseinkommen betrifft. Du kannst ihn entweder selbst (per EBF/Rückschein, also mit Nachweis) anschreiben und Auskunft erfordern, damit du weißt, wovon du sprichst und ob/oder du Erhöhung beanspruchen solltest, oder aber du gehst zum Jugendamt. Das alles ist noch kostengünstig bzw. nahezu kostenfrei. Sollte dir das nicht genügen, kannst du dir einen Anwalt suchen, der aber möglichst, damit das Ganze überhaupt sinnvoll ist, Fachanwalt für Familienrecht ist und wirklich auch Ahnung in "der" Angelegenheit hat. Sollte der etwas anderes berechnen und dir zur Klage raten, überlege dir das gut. Prozesskostenhilfe würdest du wohl bekommen, umsonst ist aber dennoch nichts.

    Also, was der Student sich für eine Wohnung sucht, also für wieviel Miete, ob also mehr oder minder,hat keinen Einfluß auf die Leistungsfähigkeit der Eltern. Wenn er also demnach eine günstigere Wohnung hat, erhält er nicht weniger Unterhalt deswegen, umgekehrt auch nicht mehr, wenn er sich eine teurere Wohnung sucht/mietet.


    Das ist das Eine. Der Student kann einen "Bafög"-Antrag stellen (sollte er). Zur Berechnung des Bafögs oder möglichen Anspruchs (Bafög) fordert das Bafögamt Unterlagen "beider" Eltern an und beide werden - je nach Einkommen - zur Unterhaltsleistung herangezogen oder auch nicht. Natürlich ist "jeder" erwerbsfähige Mensch, ob er nun Kinder hat, für die er aufkommen muß oder nicht, verpflichtet, sich um Arbeit zu bemühen; H IV - Empfänger werden diesbezüglich ohnehin - in der Regel schon von Amts wegen überprüft und dazu angehalten -, so dass die vorletzte Frage sich dahingehend erledigt hat. Die letzte Frage: Unterhaltskürzung - inwiefern? Das wäre wichtig zu wissen, um die auch noch beantworten zu können.

    Also ehrlich: erster schritt: JA. Aber die sind oft auf Seiten der Mütter, auch wenn den Vätern noch so wenig bleibt, denn man kann den Selbstbehalt in der Tat "versuchen" herunterzusetzen bzw. setzen zu lassen. Ich kenne das Ganze aus umgekehrter Sicht. Der Vater meiner Kinder hat mit mir zwei Kinder und zwei weitere mit zwei weiteren Frauen. Ehrlich gesagt; würde ich das erste Schreiben sofort per EBF unter Hinweis Tatsachen etc. losschicken nach einem Gespräch mit/beim Jugendamt. Wenn die euch "folgen", braucht ihr keinen Anwalt und das Ganze wird so seinen Gang nehmen. Ansonsten: RA für Familienrecht (unbedingt "Fachanwalt", also jemand, der sich explizit in dieser Richtung einen Namen gemacht hat) und dann ein Schreiben aufsetzen lassen; wichtig: keine Prozessvollmacht unterschreiben hinsichtlich Klageeinreichung; dann sind die Kosten gleich x-Mal höher. Ansonsten, falls das unumgänglich ist: Prozesskostenhilfeantrag stellen (macht dann der RA, wenn doch Klage eingereicht werden muß); die wird mit Sicherheit bewilligt in dem Fall und ihr habt ein für allemale künftig bessere Aussichten, was heißt: Mindestens 1100 Euro sollten euch bleiben. (also dem Vater), wenn er berufstätig ist; ansonsten könnte es auch etwas weniger sein (970 Euro etwa).

    Also, was dein Mann, der Vater der Kinder nicht hat, kann er auch nicht zahlen. In dem Moment also, in dem er (du hast nicht geschrieben wieviel weniger) nicht mehr genügend Geld zur Verfügung hat, um seinen "drei" Kindern den Unterhalt zu zahlen, ist das auch völlig daneben. Selbst, wenn er 1350 Euro Netto im Durchschnitt verdiente, könnte selbst dann nicht mehr genug zur Verfügung gestanden haben für alle drei Kinder.


    Ich "spreche" hier aus eigener Erfahrung. Also mit 1350 Euro Nettogehalt würden die neben dem Selbstbehalt in Höhe von 1100 Euro Netto verbleibenden 250 Euro auf die drei Kinder aufgeteilt werden. Jetzt, wenn es dann noch weniger ist, wird auch nur entsprechend weniger verteilt werden können. Ihr müßtet das Ganze, also die Herabsetzung, aber definitiv sofort schriftlich angehen, damit es auch so berechnet werden kann. Rückwirkende Änderungen sind nicht möglich.

    Ja, da hast du Recht. Das ist eine schwierige konkrete Frage. Unterhaltsrechtlich relevante konkrete Fragen sind ohnehin schwierig und oftmals steiten darüber sich sogar unsere "Rechtsexperten"; diese ist sehr "besonders". Vermutlich brauchst du hier die Auskunft einer Rechtsberatungsstelle, die auch Familienrechtsangelegenheiten /-fragen beantworten kann.

    Wann beginnst du dein/ein Studium? Ab Studiumsbeginn fällst du aus der BG = Bedarfsgemeinschaft heraus und beziehst Studentenbafög, das dann nicht angerechnet wird auf die H IV-Leistungen, lediglich aber mietabrechnungstechnisch Einfluß hat, was aber normal ist und gut zu händeln wäre. Ohne dich (also, wenn du ausziehen würdest), dürfte deine Ma dann nur noch eine angemessene Wohnungsgröße (mit einem Kind) von 60 qm haben und müßte vermutlich langfristig gesehen umziehen in eine kleinere Wohnung, wenn eure jetzige zu groß ist. Dafür hat sie in etwa ein halbes Jahr Zeit, das ihr zugestanden werden muß.


    Bis zum Studium fällst du in die BG, wie du ja weißt. Für diesen - relativ kurzen - Zeitraum dann würde dein Gehalt auf eure Leistungen angerechnet bzw. - wenn du einen Minijob hast - würden dir die Sätze, also 100 Euro frei und vom Rest 20 % Einbehalt -, zustehen.

    Wohngeld wird dir vermutlich noch zustehen, GEZ-Befreiung (sofern du die überhaupt bislan gezahlt hast) und die Befreiung von der Zuzahlung, was Medikamente etc. betrifft. Deine Verpflichtungen, die du eingegangen bist, wei z.B. Mobilfunk etc., interessieren nict wirklich und sind nicht relevant. In einer WG würdest du mit deinem - wenn auch geringem - Einkommen aber zurechtkommen.


    Im Übrigen würde ich dir - wie auch helgo - raten, eine caritative Einrichtung bzw. Hilfsorganisation aufzusuchen, die auch insgesamt mit Rat und Tat zur Seite stehen.

    Da du inzwischen ja die Anschrift des Kindes/der Mutter hast, schreibe sie an und bitte zunächst einmal um Mitteilung der derzeitigen Zustände. Nicht nur Mütter (beispielsweise), die Unterhalt für ihre Kinder fordern, sondern auch umgekehrt, die Unterhaltsverpflichteten, dürfen Nachweise anfordern, wie zu Beispiel eine Schulbescheinigung, Ausbildungsnachweise oder dergleichen. Ein solches Schreiben schickst du per Einschreiben/Rückschein, wenn du es für erforderlich hälst und davon ausgehen mußt, dass du auf ein einfaches Schreiben ohnehin keine Antwort erhälst. Solltest du keine Antwort(en) erhalten, schreibst du noch einmal, dass du im Falle weiterer Nichtbeantwortung davon ausgehst, dass du nicht mehr zahlen müsstest (was du aber bitte weiterhin tust). Auch dies per Einschreiben/Rückschein. Erhälst du dann keine Antwort, stellst du entweder die Zahlung zunächst einmal ein (und sparst die einbehaltenen Beträge an, damit du die später notfalls dann insgesamt begleichen kannst) und wartest entweder auf "deren" Mahnungen, Aufforderungen etc., denen du dann aber deine nichtbeantworteten Schreiben entgegensetzen kannst.


    Notfalls gehst du mit deinen nichtbeantworteten Schreiben und Nachweisen zum Amt und bittest um Mithilfe. Außer einen Anwalt (Fachanwalt Familienrecht) aufzusuchen, gibt es leider kaum eine andere Möglichkeit.

    Es ist legitim, dass der Kindesvagter die Hälfte des staatlichen Kindergeldes, die allerdings ab jetzt (Januar 2010) nach Erhöung 92 Euro beträgt, abzieht.Das "läuft" sozusagen neben der Düsseldorfer Tabelle.

    Es ist in der Tat so, dass unter 25-Jährige keine eigene Wohnung finanziert bekommen von Amts wegen, sondern die Eltern sind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres zum Unterhalt ihrer Kinder verpflichtet. Wenn du aber nachweislich bislang nicht bei deinen Eltern, sondern bei den Großeltern gelebt hast, könntest du im Wege einer Härtefallregelung versuchen, Unterstützung zu erhalten, um auf eigene Füße zu kommen. An deiner Stelle würde ich eine caritative Einrichtung aufsuchen, ggf. auch das Jugendamt, oder eine Stelle, die du vom Jugendamt mitgeteilt bekommst, um Hilfestellung zu erlangen. Vielleicht wird es nicht gerade eine eigene Wohnung sein, sondern eine Wohngemeinschaft oder eine ähnliche Alternative. Dass du nach langer Abwesenheit nicht mehr zu deinen Eltern oder auch deinen Großeltern zurück und dort leben kannst oder möchtest, kann ich mir vorstellen; eine eigene Wohnung allein für dich wird schwierig zu erlangen sein; daher versuche eine Alternative - und bitte - bleibe nicht bei einem "Kumpel". Das ist oft nur eine kurze Möglichkeit, keine wirkliche Chance und Endlösung. Mit Hilfe der (beispielsweise) caritativen Einrichtung kannst du aber vielleicht neben einer Wohnung/WG auch einen Ausbildungsplatz/Abschluss oder dergleichen finden.

    Soweit ich weiß, bildest du wirklich, wie du das auch schon erwähntest, mit deinem Kind (gerade eben wegen des Kindes) eine eigene BG mit ihm und darfst natürlich ausziehen. An deiner Stelle würde ich mich an die für dich/euch zuständige Arge (oder wie auch immer dieses Amt in eurer Region heißt) wenden und mich darüber informieren, ob die Wohnung, die du in Aussicht hast/hättest, der Größe und auch dem Preis nach angemessen wäre für euch "zwei" oder, wenn dein Freund, der Kindesvater, mit dir dann zusammenziehen möchte / wird, für euch Drei. Dann nämlich würdet ihr zu dritt eine BG bilden. Fazit also: Termin beim Amt, Größe und Kosten erfragen, die möglich sind und auch, welche Zuschüsse ihr ggf. erhalten könntet für eine erste Ausstattung. Darüber, dass die, wie du schreibst, bei eurem "Amt" nicht so nett oder kompetent sind, mußt du an der Stelle hinwegsehen; einen anderen Weg gibt es nicht. Zur Not stellst du den entsprechenden Antrag schriftlich und erhälst dann auch eine schriftliche Antwort, die die sich zwei Mal überlegen.

    Wenn dasjenige, also der Zuschuß, den du erhalten würdest, wirklich Meister"bafög" heißt, wirst du wohl gar keine H IV-Leistungen mehr erhalten (können), weil H IV, ob aufstockend oder gänzlich, nur jemand erhält, der dem Arbeitsmarkt komplett durchgehend zur Verfügung steht. Wenn du/jemand eine Schule besucht, ist dies nicht mehr der Fall; weil du dem Arbeitsmarkt dann eben nicht mehr komplett zur Vermittlung zur Verfügung stehst. Bafög und H IV schließen sich gegenseitig aus. Demnach wirst du bei Bewilligung dieses "Meisterbafögs" dann daneben Kindergeld, Unterhaltsvorschuß, Wohngeld für deinen Sohn und auch Wohngeld für dich erhalten.

    Vermutlich ist es so gehandhabt wie es üblich ist; das staatliche Kindergeld wird als Einkommen des dies beziehenden Elternteiles gewertet, also angerechnet und von dem Gesamtbedarf der BG (als Einkommen) abgezogen.

    Das ist - wäre kein Problem, aber offensichtlich hat Hoffi81 noch immer nicht verstanden, was richtig bzw. dass meine Antwort richtig war, für die er mich dann auch später persönlich in einer PN beleidigte.Aber gut, wenn das der Tenor ist, werde ich dieses Forum nicht mehr aufsuchen.