Beiträge von Schrader170

    Hallo Chris!


    Ist doch Quatsch. Aber ältere Abfragen von Usern, die sich nun monatelang hier nicht mehr haben blicken lassen, die muss man doch nun wirklich nicht mehr hochholen. Es gibt täglich bis zu 20 Neuanfragen. Es würde mich freuen, wenn du dich da weiter aktiv beteiligen würdest.:)

    Hallo!

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    und wenn die nicht mitspielen, mach ich ein mietvetrag, stell da paar möbel hin,so als tarnung und bleib weiterhin bei meinen eltern


    Komisch, aus deinem Posting kann ich keine Bereitschaft zur Aufnahme einer Arbeitstätigkeit erkennen!
    Du bist nichts weiter als ein Sozialbetrüger! In deinem Alter sollte es man mal mit Arbeit probieren. Machen übrigens die meisten Menschen in unserem Land. Wenn ich dein Vater wäre, würdest du von mir einen gewaltigen Tritt in den Arsch bekommen, aber niemals einen Scheinmietvertrag!

    Hallo!


    Na du bist doch sicher schwer krank! Warum willst du denn da nicht zum Amtsarzt gehen. Hast wohl doch was zu verbergen?! Aber Stinkenfaulheit, wie in deinem Fall, ist auch für einen Arzt schwer zuerkennen.

    Hallo Garfield!



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    Aber wenn man seit über 4 Jahr en berufstätig ist und man wohnt nicht bei den Eltern, muss man doch vom Amt Hilfe bekommen.


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    ALG II Empfänger unter 25 Jahren haben ab dem 1. April 2006 grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf die Kosterübernahme für eine eigene Wohnung.
    Nur falls der Leistungsempfänger aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht in der elterlichen Wohnung leben kann, aus beruflichen Gründen umziehen muss oder ein ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt, muss der zuständige Träger (in der Regel die ARGE oder das Arbeitsamt) einem Umzug zustimmen.
    Als Stichtag hierfür gilt Freitag, der 17. Februar 2006. Wer also vor diesem Datum aus der elterlichen Wohnung ausgezogen ist, fällt nicht unter diese Regelung.


    Das ist der Gesetzestext. Wo steht da was von 4 Jahren Berufstätigkeit? Kläre mich auf, ich lerne gerne dazu! Oder träume mal weiter vom Wohlfahrtsstaat!


    Hallo Hauptschüler Doriel!


    Nach Abzug der Werbekostenpauschale von 920 € und Abzug der Sozialversicherungsbeiträge von etwa 2500 € und sonstiger diverser Freibeträge bleibt es dabei, dass man gut 11000 Euro brutto verdienen darf. Habe ich hier im Forum schon genau beschrieben, musst du dir nur raussuchen. Aber als Hauptschüler reicht es dazu sicher nicht!


    Hallo Normen23!


    Da du unter 25 Jahre alt bist, hat du keinen Anspruch auf eine eigene Wohnung! Zudem sind 1100 Netto deiner Freundin grenzwertig!

    Hallo!


    Eine Mietkaution, die du vor 15 Jahren bezahlst hast, kann unter keinen Umständen mit irgendwelchen Forderungen aus Miete und Nebenkosten der Gegenwart verrechnet werden. Vom Vermieter natürlich schon, aber niemals von der Arge! Oder warst du schon damals ein Sozialfall?

    Hallo!


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    Bildet man als Paar nicht eine Bedarfsgemeinschaft?


    Leider nicht, wenn man unter 25 Jahre ist!


    Ihr müsstet eigentlich zurück in eure Elternhäuser. Wenn es dann nicht reichen sollte, dann müssten eure Eltern mit euch eine Bedarfsgemeinschaft bilden und ALG2 beantragen. Aber bitte, lasst es darauf im Interesse euere Eltern nicht ankommen.

    Hallo!


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    und meine Freundin 150€ Kindergeld


    Quatsch, das Kindergeld beträgt in Deutschland derzeit 164€.
    Und wenn auch du nicht mehr als signifikant 11000 Euro im Jahr verdienst, dann stehen dir auch 164€ Kindergeld zu.
    Da ihr beide noch unter 25 Jahre alt seid, sind eure Eltern für euren Unterhalt verantwortlich.

    Hallo!


    Was soll dieser Kauderwelsch eigentlich?


    Mit

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    mitte 30 wird mir auch niemand mehr eine richtige Ausbildung / Fortbildung ermöglichen


    Klar, du hast nie in deinem Leben versagt, die anderen haben Schuld!
    Mitte dreißig und nichts gepeilt im Leben!?


    Gute Nacht Deutschland!

    Hallo!


    Macht euch mal keine Sorgen! In eurem Fall ist nicht nur das geltende Recht, sondern auch der einfache Menschenverstand auf eurer Seite.
    Einfach mal an


    Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg
    Schellingstraße 15
    70174 Stuttgart


    eine Beschwerde schreiben.

    Hallo!


    AGAS? Also Tauberbischofsheim? Na dann soll sie sich doch da mal aus Jux bewerben und erwähnen, dass sie Mutter einer 2 1/2 Wochen alten Tochter ist! Kein Arbeitgeber würde sie einstellen. Ich denke einfach mal, dass der Arge in TBB halt nur ein Fehler unterlaufen ist. Kann ja mal passieren. Einfach mal den Sachbearbeiter anrufen und nach der Ernsthaftigkeit der Stellenangebots fragen!

    Hallo!


    Das sind Schulden, die in offenbar besseren Zeiten angehäuft wurden. Egal, ob bei einem Möbel-oder Autohaus, oder beim Jugendamt! Ein Gericht hätte ihn als Schuldner ja auch zur Zahlung an jede beliebige Instution verurteilt, wenn denn die Forderungen des Gläubigers berechtigt wären.

    Hallo!


    Schade dass es mit dem Job in der Schweiz nicht geklappt hat. Dann hättest du jetzt nicht diese Sorgen.
    Was mich nun allerdings wundert ist, dass du eine alleinerziehende Mutter von zwei Kindern bist und die Miete angeblich zu hoch sein soll?
    Selbst wenn ich die 371 Euro Nebenkostennachzahlung durch 12 nehme (ist 30,91€) und sie dann auf deine augenblickliche Warmmiete von 364 Euro umlege, ist b.z.w. die fiktive Monatsmiete 394,91 warm.
    Das kann doch für 3 Personen niemals zu viel sein?


    Wie dem auch sei, hier mal ein Link, der genau erklärt, was dir bei einem Umzug alles zusteht:


    http://www.hartz4-umzug.de/


    Wenn ich das jetzt alles wiedergeben würde, würde das den Rahmen des Forums sprengen!

    Hallo!


    Die 300 Euro Schulden und die 150€ ans Jugendamt sind in diesem Fall irrelevant. Von seinem Nettogehalt hat er als Erwerbstätiger einen Eigenbehalt von 900 Euro. Der dürfte sich noch erhöhen, da du ja seine Ehefrau bist.(?) Also über den Daum gepeilt braucht er fürs dritte Kind nichts zahlen. Muss man mal mit spitzen Bleistift nachrechnen. Die Mutter des Kindes muss wohl Unterhaltsvorschuss beantragen. Das Jugendamt wird sich dann sicher bei deinem Mann melden, wenn wieder was zu holen ist.

    Hallo!


    Ich glaube nicht! Die Zahlungen waren eigentlich als einmalige Hilfe zum Regelsatz als Ausgleich für steigende Preise bei Energie u.s.w. gedacht.
    Aber so kleinlich sollte dein Mann aber nun nicht sein und seinem Kind den Hunderter mal ruhig gönnen:rolleyes:.