Beiträge von Schrader170

    Hallo!


    Wenn die Kinder die wirtschaftliche Selbstständigkeit schon vor dem 25. Lebensjahr erreichen, entfällt die Unterhaltspflicht natürlich. Wirtschaftlich selbstständig heisst, dass man für sein Lebensunterhalt selber sorgen kann, ohne auf staatliche Transferleistungen angewiesen zusein. DIe Unterhaltspflicht der Eltern endet mit dem 25. Lebensjahr.


    Schrader

    Hallo strahlestern!


    Als über 25jäh. hast Du Anspruch auf Hartz4. Dazu brauchst Du allerdings eine Meldeanschrift in Deutschland. Du hast auch Anspruch darauf, dass dir die Arge eine angemessene Unterkunft bezahlt, sei es zur Untermiete oder in einer Wohngemeinschaft. Das wichtigste scheint zu sein, dass DU eine Anlaufstelle in Deutschland hast wo du erstmal ein Dach über dem Kopf hast.


    Schrader

    Hallo Xale!


    Also wenn das stimmt, dann ist es ja schon im Bereich einer Straftat. Letztendlich bleibt Dir wirklich nur der Gang Zum Jugendamt, mit der Bitte Dich und deine Geschwister in eine Jugendeinrichtung oder etwas für junge Erwachsene aufzunehmen. Für die Unterhaltskosten wären dann aber trotzdem Deine Eltern verantwortlich.
    Du musst Dich im Jugendamt vertrauensvoll an einen Mitarbeiter wenden und ihm deine Lebenssituation schildern. und alles andere mit ihm besprechen. Das wird ein langer harter Kampf. DU bist ja mit 19 Jahren schon volljährig. Entsprechend geringer wird die Hilfe des Staates für Dich sein.


    Schrader

    Hallo!


    Theoretisch müsstest Du dann Einspruch beim Leiter des Jobcenters einlegen und im Falle eines weiteren negativen Bescheides bezüglich der Nachzahlung der Betriebskosten eine Klage beim Sozialgericht einlegen, Normalerweise muß die Arge zahlen, denn die holen sich ja auch im umgekehrten Fall auch die eventuelle Guthaben aus den Betriebskostenabrechnungen zurück. Anderseits 1250 Euro Nachzahlung in einem Jahr eine ganze Menge Holz.


    Schrader

    Hallo Kitty!




    Zitat

    Es gibt ja auch sehr viele die gerade so am ALG2 vorbeischrammen und für diese Leute gibt es das Wohngeld.


    Genau das sage ich doch! Die Leute die gerade so an Hartz4 vorbeischrammen, haben mit Sicherheit einen Anspruch auf Wohngeld. Aber in Berlin braucht man einen Nachweis darüber, dass man keinen Anspruch auf Hartz4 hat! Also einen abgelehnten Hartz4-Antrag. Ist doch so schwer nicht zu verstehen!


    Schrader

    Hallo Oma!


    In Berlin ist es aber so. Zudem wird bei Hartz4 ja der Lebensbedarf und die Kosten für die Unterkunft voll abgedeckt. Damit ist es in sich logisch, dass man bei einem Wohngeldantrag einen abgelehnten Hartz4-Antrag vorlegen muss. Andernfalls würde man ja beim Wohngeldamt für die Unterkunft kassieren und zudem wären die Kosten für Unterkunft beim Jobcenter in Form von Hartz4 abgedeckt. Macht so also keinen Sinn.


    Schrader

    Hallo Nanni!


    Wenn vom Kindesvater nichts kommt und du kein Vermögen über den entsprechenden Freigrenzen hast und mit deinem Gasamteinkommen unter Existenzminimum einer Mutter mit zwei Kleinkindern liegst, hast du Anspruch auf Hartz4. Denke aber auch daran, dass deine Wohnverhältnisse (angemessene Miete) ebenfalls berücksichtigt werden. Zudem wird man dich zu einem Vollzeitjob drängen.


    Schrader

    Hallo Angel!


    Also über diese Erbsenzählerei vom Jobcenter bin ich überrascht. Ich kann ja eigentlich auch nur für Berlin sprechen. Da zählt die Warmendmiete. Das müsste aber in den anderen Bundesländern auch so sein.
    Da würde ich mit dem Sachbearbeiter/Fallmanager mal reden oder ggf. mit deren Vorgesetzten.



    Schrader

    Hallo!


    Pass bloß auf und lass dich nicht bescheissen. Rückwirkend kann kein Hartz4 beantragt werden. Also wenn sie dir in 4 bis 6 Wochen dein ALG1-Bescheid zuschicken, und ihr seit damit unter Existenzminimum, dann hast du erst Anspruch auf Hartz4 ab den Tag, an dem Du den ALG2-Antrag beim Jobcenter abgeholt hast(wird ja mit Datum abgestempelt) und den innerhalb von 14 Tagen mit allen Unterlagen beim Jobcenter eingereicht hast. Du kannst und solltest in Erwartung eines sehr niedrigen ALG1 einen Hartz4-Antrag unter Vorbehalt stellen. Das habe ich auch gemacht, denn mein ALG1 ist nur 588 Euro und ergänzend beziehe ich 190 Euro Hartz4. Mach dir die Arbeit, gerade in bei deiner finanziellen Situation.
    Gehe nochmals hin.Du hast ein Recht darauf, das man dir einen Hartz4-Antrag, abgestempelt mit dem aktuellen Datum, aushändigt. Rückwirkend bekommst du keinen Pfennig!


    Schrader

    Hallo Angel!


    Richtig ist, dass du als Leistungbezieher nach SBG2, also Hartz4, muss du dir einen Umzug immer vom Amt genehmigen lassen. Auch dann, wenn sich z.B, die Bruttowarmmiete verringern sollte.
    Und dem Amt ist es natürlich nicht egal, ob die Warmmiete angemessen ist. Genau das bezwecken die ja mit der Prüfung deines Umzugsbegehren.
    Falls du auf die Idee kommen solltest, ohne Genehmigung vom Amt um zuziehen, kannst du mit teilweise erheblichen Sanktionen rechnen.


    Schrader

    Hallo!


    Der Zeitpunkt es Zuflusses des Geldes aus deiner Erbschaft ist auch der Stichtag, an den dein Anspruch auf Hartz4 zunächst erlischt. Rückzahlen muss du nichts. Die rechnen dir dann sogar aus, wie lange Du von der Erbschaft leben muss, ehe du wieder Anspuch auf Hartz4 hast. Zudem musst du dich auch privat krankenversichern. Also, wenn ich du wäre, würde ich versuchen, die Erbschaft zuverschleiern! Vielleicht aufs Erbe verzichten und dann über eventuelle Miterben(Verwandte) an das Geld kommen.
    Ich betone aber auch, dass das eine Straftat wäre!


    Schrader

    Hallo!


    Also 800 netto(Mutter)+280 netto(Tochter) + 351EuroHartz4 des Partners+ 164 Euro Kindergeld sind 1595 Euro Nettoeinkommen minus 485 Euro Miete. Bleiben 1110 Euro zur Deckung des Lebensbedarfes. Da wird es garntiert nichts mit weiteren Hartz4-Leistungen.


    Schrader

    Hallo ploeti!


    Der Zeitpunkt es Zuflusses, also der Zeitpunkt, an dem das Geld zur Verfügung steht ist entscheident. Somit wird ihr auch eine eventuelle Rückerstattung bei der Betriebskostenabrechnung des Vorjahres als Einkommen angerechnet und mit den laufenden Transferleistungen des Amtes verrechnet! Ist leider so!


    Schrader