Beiträge von Schrader170

    Hallo!


    Aber wahrscheinlich nur für ein Jahr. Hier mal der Gesetzestext:


    Hallo!


    Nein, weder ALG1 noch ALG2 gibt es Rückwirkend. Im Gegenteil, es wird in der Regel noch eine Sperre verhängt, wenn man sich später beim Amt meldet. Zudem muss dein Bruder natürlich da selbst erscheinen und sich entsprechend mit Reisepass oder Personalausweis legitimieren.

    Hallo!


    Die Frage ist: wieso willst du denn deinen Pass nicht vorzeigen? Und dann noch die Argumentation:



    Zitat

    und ich bin mir nicht sicher ob das unter persönlichkeitsrecht fällt!


    Selbstverständlich muss du dich mit dem Pass oder Personalausweis bei der Arge ausweisen.
    Aber es scheint mir doch eher so, dass du was zu verbergen hast und bestimmt Sozialbetrug begehen willst. Nix da mit Persönlichkeitsrecht!

    Hallo!


    Die Arge hat Recht. Das Zuflussprinzip ist entscheidend. Und da du deinen Lohn für den Monat Juli, wenn auch am letzten des Monats bekommen hast, steht dir eben nur noch die Aufstocksumme von 158 Euro zu.
    In der Tat, es ist so wie die sagten, wäre das Gehalt erst im August auf dein Konto gutgeschrieben gewesen, dann hättest du im Juli noch den Anspruch auf den vollen Satz von 724 Euro gehabt.
    Widerspruch oder Klage ist völlig sinnlos.
    Ich nehme mal an, das du das Geld, welches du jetzt zurückzahlen sollst, bereits auf den Kopf geklopft hast!:(

    Hallo!


    Das ich für die Arge arbeite, wurde mir hier im Forum schon öfter unterstellt.:D


    Und es ist halt gängige Praxis, dass man mit mehr als einem Wohnungsangebot kommen sollte. Aber du kannst natürlich auch nur mit einem Angebot hingehen. Wirst ja sehen, ob es dann klappt.
    Und was eine Tonne Kohle in Berlin kostet und wieviel man im Schnitt pro Jahr verheizt, weiss ich nicht.

    Hallo!


    Grundsatzurteil vom 19.11.2007
    (Az. S 14 AS 80/07)


    Sozialgericht Aachen: Hartz IV-Größere Wohnung bei umfangreicher und häufiger Betreuung von Kindern



    Empfänger von Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (sog. „Hartz IV"), die nach einer Trennung alleine leben, müssen sich in der Regel auf eine Wohnungsgröße von höchstens 45 m² beschränken.


    Unter bestimmten Voraussetzungen kann aber auch eine größere Wohnung angemessen sein, wenn nämlich nach der Trennung vom Partner die gemeinsamen Kinder regelmäßig und häufig zu Besuch kommen. Dies entschied das Sozialgericht Aachen in dem Fall eines Klägers, dessen drei zwischen 1997 und 2003 geborene Kinder sich regelmäßig von Freitag mittags bis Sonntag abends bei ihm aufhalten und dessen jüngste Tochter zusätzlich an zwei weiteren Tagen der Woche bei ihm übernachtet, um von dort den nahegelegenen Kindergarten zu besuchen.


    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sei in derartigen Fällen eine zeitweilige Bedarfsgemeinschaft zwischen dem Elternteil und den Kindern anzunehmen. Dem sei dann aber auch bei der Prüfung, welche Wohnungsgröße der allein lebende Elternteil noch als angemessen beanspruchen könne, Rechnung zu tragen, urteilte das Sozialgericht Aachen. Im konkreten Fall hielt es für den Kläger eine Wohnungsgröße wie für einen Zwei-Personen-Haushalt, also bis zu 60 m², für angemessen.

    Hallo!


    Da man Hartz4 nicht nachträglich beantragen kann, solltest du bis spätestens 01.09. bei der Arge gewesen sein und dir die Formulare abholen. Die machen dir dann einen Datumsstempel drauf. Ab diesen Datums hast du dann Anspruch auf Hartz4, sofern es dir genehmigt wird. Wenn du allerdings auch zeitgleich Wohngeld beantragen willst, dann wartet die Arge erst auf das Ergebnis des Wohngeldantrages und das Wohngeldamt wartet dann erst auf das Ergebnis des Hartz4-Antrages. Es dreht sich also im Kreis. Ist ja ach logisch, denn die Ämter müssen alle Einkommensarten der Antragsteller in ihren Berechnungen einbeziehen.
    In Berlin ist das leichter: hier ist Hartz4 vorrangig vor dem Wohngeld. Erst wenn man einen abgelehnten Hartz4-Antrag hat, kann man Wohngeld beantragen. Soll in anderen Kommunen aber anders sein.
    Die Miete mit 490 € warm ist schon sehr grenzwertig für zwei Personen. In Berlin gibt es für einen 2-Personenhaushalt lediglich 444 €.

    Hallo!


    Also das mit der Eigenbedarfskündigung passt schon. Die Arge hat auch nicht die Kapazität, den Sachverhalt nun genaustens zu überprüfen. Egal, was das als Grund steht.
    Richtig ist auch, dass du mehrere Wohnungsangebote einholen musst.
    Die Arge kann die Wohnung natürlich ablehnen, wenn sie zu teuer ist. Da es sich in deinem Fall ja um eine Ofenheizung handelt, tippe ich dass die ne ganze Menge an Quadratmetern hat. Auch wenn in Berlin 376 € warm angemessen ist, schauen die schon mal auf die größe der Wohnung.
    Zur Heizung: du hast natürlich Anspruch auf eine Heizkostenerstattung. Das heisst, die müssen die die Kohlen bezahlen, in einem angemessenen Rahmen natürlich. Da du mit 345 € 31 € unter Berliner Richtlinien liegst, könntest du also Kohlenrechnungen von 372 € im Jahr geltend machen.
    Die Bearbeitungszeit sollte in Berlin nicht länger als zwei Wochen dauern, sofern alle nötigen Unterlagen beigebracht sind. Die Arge selbst tritt nicht mit dem Vermieter in Kontakt, das beleibt natürlich dir allein überlassen. Maximal gibt dir die Arge eine Mietübernahmebestätigung.

    Hallo!


    Du hast bei dem ALG1 und den Einkünften deines Sohnes evtl. Anspruch auf Hartz4. Ist das Gehalt von deinem Sohn netto oder brutto? Hinzu kommt ganz sicher noch einmal Kindergeld von 164 €. Bekommst du eigentlich noch Unterhaltsleistungen vom Kindesvater? Und die nächste Sache wäre dann die Höhe eurer Miete? Sie sollte angemessen sein, nach dem Maßstäben eures Landkreises.
    Ich würde also erstmal einen Hartz4-Antrag auf Verdacht stellen. Falls ihr da nichts bekommt, sollte ein Wohngeldantrag folgen.

    Hallo!


    Als ALG1-Empfänger brauchst du zunächst mal keine Umzugsgenehmigung vom Amt. Richtig ist auch, dass du dann einen Antrag auf Wohngeld stellen kannst.
    Die Miete sollte aber angemessen sein, also zum einen förderfähig und falls du später dann Hartz4 bekommen solltest, auch Hartz4-fähig. Für einen Single ist der Richtwert etwa bei 45-50 qm und die Warmendmiete etwa bei 360 €. Das ist allerdings von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich.

    Hallo!


    Eine EU-Rente zählt als zu berücksichtigendes Einkommen. Warum denn auch nicht. Es handelt sich doch um eine soziale Transferleistung.
    Ich weiss, das gibt es das Märchen vom Goldesel. Ist aber nur ein Märchen!:rolleyes:

    Hallo!


    Bei einem 400 Eurojob hast du in der Regel auf ALG1. Und da bereits jetzt schon ein Kind bei euch lebt, werdet ihr auch sofort als Bedarfsgemeinschaft bewertet und demzurfolge wird das Einkommen deines Freundes natürlich angerechnet. Aber als eine 4-köpfige Familie habt ihr bei seinem Nettoeinkommen von 1180 € dann ganz sicher Anspruch auf Hartz4.

    Hallo!


    Zitat

    Aber AlgII steht dir ausgehend von der Höhe deines Verdienst definitiv auf jeden Fall zu.


    Wohl kaum! Denn:


    Zitat

    Netto habe ich in etwa 836,47 €


    Bei einer angemessenen Miete für einen Single von etwa 360 € bleiben 476 € zu Leben. Der Regelsatz beträgt aber nur 359 Euro. Mal abgesehen vom Alter, warum sollte sie da noch ALG2-Bezüge erhalten?