Hallo,
- Folgeantrag stellen
- bei der ARGE mitteilen dass dein Freund Arbeit aufnimmt und wenn möglich gleich den Arbeitsvertrag dazu vorlegen
- Fahrtkosten bzw. Leistungen zur Arbeitsaufnahme kann dein Freund bei seinem Arbeitsvermittler beantragen. Was da möglich ist soll er mit dem AV abklären.
- wenn das Gehalt vom Jan. im Feb. ausgezahlt wird, wird es im Feb. angerechnet. Solltet ihr vorab Leistungen für Feb. (evtl. unter Anrechnung von "fiktivem" Einkommen) erhalten, dann kann es sein, dass ihr eine Überzahlung habt und etwas zurückzahlen müsst. Dir Rückzahlung hat normalerweise in einem Betrag zu erfolgen.
- solltet ihr durch das Gehalt deines Partners komplett aus dem Alg II Bezug fallen, habt ihr die Möglichkeit noch einen Zuschuss zur Krankenversicherung zu beantragen. Ihr müsst dann nachweisen, was es dich kostet dich selbst freiwillig zu versichern. Evtl. habt ihr hierauf einen Anspruch, ihr bekommt diesen dann von der ARGE überwiesen und müsst den Beitrag an die KK weiterleiten.
Solltet ihr keinen Anspruch haben (wenn dein Freund soviel verdient) dann ist der Beitrag für die KK von dem Gehalt deines Partners zu zahlen.
Deine Tochter ist mit dir familienversichert.